Änderung § 6 Absatz 4 Nr. 1 der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 82
Betreff: Änderung § 6 Absatz 4 Nr. 1 der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3628 (M 123) Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main wird wie folgt geändert:
- § 6 Absatz 4 Nr. 1 (Betriebskommission) erhält folgende Fassung: (4) Die Betriebskommission hat die sich aus § 7 EigBGes ergebenden Aufgaben mit der Maßgabe, dass sie zuständig ist für:
- Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert im Einzelfall 75 v.H. des Stammkapitals übersteigt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in Ihrer Sitzung vom 01.12.2014 diesem Vorhaben zugestimmt hat.
- Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Begründung: A . Zielsetzung Die Betriebskommission ist gemäß Eigenbetriebsgesetz (EigBGes.) § 7 Nr. 3 zuständig für die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert einen angemessenen, in der Betriebssatzung festzulegenden Vomhundertsatz des Stammkapitals übersteigt. Im Rahmen der Gründung des Eigenbetriebs wurde im Jahr 1998 in der Betriebssatzung ein Vomhundertsatz festgelegt. Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 1 ist festgelegt, dass die Betriebskommission zuständig ist für die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert im Einzelfall 30 v. H. des Stammkapitals übersteigt Das Stammkapital der Volkshochschule Frankfurt am Main beträgt 154.000 €. Dementsprechend ist die Betriebskommission zuständig bei Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes die einen Wert von 46.200 € übersteigen. Aufgrund veränderter Strategien im Bereich Beschaffung, z.B. von IT-Hardware, wurde der festgelegte Betrag in der Vergangenheit überschritten, so dass ein entsprechendes Genehmigungsverfahren eingeleitet werden musste. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig bei Anschaffungen des laufenden Geschäftsbetriebes wie z.B. Beschaffung von Fachanwendungen, Austausch von IT-, Büro- und Unterrichtsraumausstattung sowie Umbauarbeiten und dem Einsatz von Fremdfirmen wiederholt der Grenzwert überschritten wird. Es ist daher absehbar, dass die Volkshochschule Frankfurt am Main vermehrt Verfahren zur Genehmigung von Geschäften i.S.d. § 6 Abs. 4 Nr. 1 der Betriebssatzung anstoßen muss. Es wird daher vorgeschlagen, den Vomhundertsatz auf 75 (entspricht 115.500 €) anzuheben und den § 6 Abs. 4 Nr.1 der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main in der vorgeschlagenen Form neu zu fassen. Damit ist die Handlungsfähigkeit der laufenden Geschäftsführung sichergestellt. Zudem wird die Betriebskommission nur mit herausragenden Vorgängen, die sich aus dem laufenden Betrieb ergeben, befasst. B. Alternativen Zur Änderung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Satzung des Eigenbetriebes wird im § 6 wie folgt geändert: § 6 Betriebskommission 4) Die Betriebskommission hat die sich aus § 7 EigBGes ergebenden Aufgaben mit der Maßgabe, dass sie zuständig ist für:
- Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert im Einzelfall 75 v.H. des Stammkapitals übersteigt. Der derzeitige Satzungstext mit den eingearbeiteten Änderungen ist in der Anlage dargestellt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes hat der Änderung der Satzung mit Beschluss am 01.12.2014 zugestimmt. D . Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage 1_Synopse (ca. 36 KB) Anlage 2_Neufassung_der_Betriebssatzung (ca. 73 KB)
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
41
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 11
Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer REP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL STV
Enthaltung:
BFF Krebs
Sitzung
42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 9
Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Enthaltung:
BFF
Sitzung
43
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 25
Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer REP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL STV
Enthaltung:
BFF Krebs