Erschließung „Im Wiener“ hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.03.2017, M 67
Betreff: Erschließung "Im Wiener" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.10.2004, § 8017 (M 120)
- Der Planung und Herstellung der Erschließungsstraße "Im Wiener" zwischen der Erbacher Straße und Flaschenburgstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 906 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm 2017 - 2020 für die Baumaßnahme Mittel in der Produktgruppe 16.01, Projektdefinition 5.001058 - "Erschließungspauschale" - Teilprojekt 182 "Im Wiener" in Höhe von 906 T€ zur Verfügung stehen, von denen bis zum 31.12.2016 bereits rd. 26 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind;
- b)im Verlauf des Projektes mit den Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von rd. 600 T€ zu rechnen ist;
- c)erst mit der Herstellung der Erschließungsstraße, die durch die Baulandumlegung (Stadtverordnetenbeschluss § 8017 vom 14.10.2004) geschaffenen Bauflächen erschlossen werden können;
- d)die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 40.000 € sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 28.000 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. Begründung: A Zielsetzung Mit Stadtverordnetenbeschluss § 8017 vom 14.10.2004 wurde eine Baulandumlegung nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Baulandumlegungsverfahren wurde mit Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main am 15.12.2015 unanfechtbar und die öffentliche Erschließung muss nun gesichert werden. B Alternativen - keine- C Lösung Die neu herzustellende Erschließungsstraße liegt zwischen der Erbacher Straße und der Flaschenburgstraße und weist eine Länge von ca. 250 m und eine Breite von 9 m aus. Sie wird als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau angelegt. Durch den Einsatz von Asphalt und Betonsteinpflaster wird die Funktion der Fläche (Gehbereich, Parkfläche, Fahrbereich) optisch verdeutlicht. Da ein Großteil der angrenzenden Grundstücke noch nicht bebaut ist, erfolgt der Ausbau vorerst als Zwischenausbauzustand. Der Endausbau erfolgt dann nach Abschluss der Hochbauarbeiten. Die Planung und Ausführung der Ver- und Entsorgungsleitungen werden durch die zuständigen Versorgungsträger erbracht. Im Vorfeld der Herstellung muss auf dem Grundstück der vorhandene Wildwuchs gerodet werden. Die Rodungsarbeiten erfolgen unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Baumschutzsatzung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Zum Ausgleich ist eine Neupflanzung von 13 Bäumen im Straßenbereich vorgesehen.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 906.000 € Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau 738.000 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 32.000 € Summe Baukosten gerundet 770.000 € 2 Baunebenkosten 2.1 Straßenbauplanung, Bauleitung 71.000 € 2.2 Planung landschaftsgärtnerischer Arbeiten (Amt 67) 3.000 € 2.3 Baugrunduntersuchungen (vorab und baubegleitend) 10.000 € 2.4 Kontrollprüfungen 10.000 € 2.5 Kampfmittelsondierung 13.000 € 2.6 SiGeKo 7.000 € 2.7 Beweissicherung, Erschütterungsmessungen 10.000 € 2.8 Vermessung, Bestandsplanerstellung 12.000 € Summe Baunebenkosten 136.000 € Gesamtkosten gerundet 906.000 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Seit 2014 für Planung/Bauvorbereitung verausgabt 25.554,81 € 2017 (bauliche Ausführung) 290.000,00 € 2018 (bauliche Ausführung) 354.000,00 € 2019 (bauliche Ausführung) 59.000,00 € 2020 (bauliche Ausführung) 59.000,00 € 2021 (bauliche Ausführung) 59.000,00 € 2022 (bauliche Ausführung) 59.445,19 €
- Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten:
- a)Persönliche Ausgaben -keine-
- b)Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten Straßenbau 2.250 m2 x 1,30 €/m2 * 2.925,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5 % x (32.000 € + 3.000 €) 1.750,00 €
- Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 871.000 € 29.033,33 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 35.000 € 2.333,33 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Sachkosten 36.041,66 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (2,75% / 2 * (906.000 - 600.000)) 4.207,50 € *) Zinssatz für den Haushalt 2017 gemäß HH-Rundschreiben vom 25.11.2015 Summe Kapitalkosten 4.207,50 € Jahresfolgekosten insgesamt: 40.249,16 €
- Jahreserträge: -keine-
- Leistungen Dritter: Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen 600.000,00 € Summe Leistungen Dritter: 600.000,00 € Auflösung von Sonderposten (jährlich) 4/85 von 600.000,- € 28.235,29 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine-
- Sonstiges: Anlage _Lageplan (ca. 2,4 MB)
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
11
OBR 5
TO I, TOP 47
Der Vorlage M 67 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke BFF
Sitzung
10
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 14
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
11
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 11
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
13
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 44
Der Vorlage M 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL