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Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken hier: Finanzierung im Haushaltsjahr 2016

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 42

Betreff: Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken hier: Finanzierung im Haushaltsjahr 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5082 (M 120) I. Es dient zur Kenntnis, dass der Erlös aus dem Grundstücksverkauf gem. § 5082 vom 25.09.2014 zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken einem neu einzurichtendem Liegenschaftsfonds zugeführt werden soll. II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Kaufpreis bislang noch nicht eingezahlt ist, aus dem Fonds jedoch bereits Projekte mit einem finanziellen Volumen von rd. 802.000 € finanziert wurden. III. Es wird zugestimmt, die Ausgaben des Liegenschaftsfonds (PG 13.01 Stadtplanung, PSP 5.007173) im Haushaltsjahr 2016 als Zwischenfinanzierung aus eingesparten Investitionsmitteln der Maßnahme Entwicklung Rebstockgelände (PG 13.01, PSP 5.005491) zu decken. Begründung: Am 25.09.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung einem Grundstücksverkauf zugestimmt, aus dem die Stadt einen Kaufpreis von voraussichtlich 6.928.600 € erhält. Weitergehend wurde fest-gelegt, dass dieser Erlös für einen Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken zur Verfügung gestellt wird (§ 5082). Der Kaufpreis wurde bislang noch nicht an die Stadt ausgezahlt. Gleichwohl hat die Stadt die KEG im Sinne der Beschlusslage mit der Aufgabe betraut, sich um Grundstücke und Immobilien zu kümmern, die aus den unterschiedlichsten Gründen derzeit keine Abnehmer am Markt finden oder deren Eigentümer nicht in der Lage sind, entsprechende Marktoptionen wahrzunehmen. Dabei sollen diese entwickelt bzw. saniert werden und veräußert oder in Erbpacht vergeben werden. Zuschüsse werden der KEG jeweils nur für Einzelmaßnahmen nach vorheriger Prüfung und auf Grund eines gesonderten Magistratsbeschlusses gewährt. Aus dem Liegenschaftsfonds sind bislang Projekte mit einem finanziellen Volumen in Höhe von rd. 802.000 € finanziert worden. Weitere Projekte werden mit entsprechend weiteren Kosten verbunden sein. Solange der Grundstückskaufpreis, aus dem der Fonds finanziert werden soll, noch nicht an die Stadt ausgezahlt ist, ist eine alternative haushaltsmäßige Deckung erforderlich. Diese kann im Haushaltsjahr 2016 aus verfügbaren Projektmitteln der Entwicklung des Rebstockgeländes gewährleistet werden.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 9
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Sitzung 10
OBR 2
TO I, TOP 31
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 42 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 10
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP
Sitzung 12
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Sitzung 11
OBR 2
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Grüne Linke Piraten

Verknüpfte Vorlagen