Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken hier: Finanzierung im Haushaltsjahr 2016
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Vortrag des Magistrats vom 17.02.2017, M 42
Betreff: Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken hier: Finanzierung im Haushaltsjahr 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5082 (M 120) I. Es dient zur Kenntnis, dass der Erlös aus dem Grundstücksverkauf gem. § 5082 vom 25.09.2014 zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken einem neu einzurichtendem Liegenschaftsfonds zugeführt werden soll. II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Kaufpreis bislang noch nicht eingezahlt ist, aus dem Fonds jedoch bereits Projekte mit einem finanziellen Volumen von rd. 802.000 € finanziert wurden. III. Es wird zugestimmt, die Ausgaben des Liegenschaftsfonds (PG 13.01 Stadtplanung, PSP 5.007173) im Haushaltsjahr 2016 als Zwischenfinanzierung aus eingesparten Investitionsmitteln der Maßnahme Entwicklung Rebstockgelände (PG 13.01, PSP 5.005491) zu decken. Begründung: Am 25.09.2014 hat die Stadtverordnetenversammlung einem Grundstücksverkauf zugestimmt, aus dem die Stadt einen Kaufpreis von voraussichtlich 6.928.600 € erhält. Weitergehend wurde fest-gelegt, dass dieser Erlös für einen Liegenschaftsfonds zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten bzw. zur Aktivierung von Grundstücken zur Verfügung gestellt wird (§ 5082). Der Kaufpreis wurde bislang noch nicht an die Stadt ausgezahlt. Gleichwohl hat die Stadt die KEG im Sinne der Beschlusslage mit der Aufgabe betraut, sich um Grundstücke und Immobilien zu kümmern, die aus den unterschiedlichsten Gründen derzeit keine Abnehmer am Markt finden oder deren Eigentümer nicht in der Lage sind, entsprechende Marktoptionen wahrzunehmen. Dabei sollen diese entwickelt bzw. saniert werden und veräußert oder in Erbpacht vergeben werden. Zuschüsse werden der KEG jeweils nur für Einzelmaßnahmen nach vorheriger Prüfung und auf Grund eines gesonderten Magistratsbeschlusses gewährt. Aus dem Liegenschaftsfonds sind bislang Projekte mit einem finanziellen Volumen in Höhe von rd. 802.000 € finanziert worden. Weitere Projekte werden mit entsprechend weiteren Kosten verbunden sein. Solange der Grundstückskaufpreis, aus dem der Fonds finanziert werden soll, noch nicht an die Stadt ausgezahlt ist, ist eine alternative haushaltsmäßige Deckung erforderlich. Diese kann im Haushaltsjahr 2016 aus verfügbaren Projektmitteln der Entwicklung des Rebstockgeländes gewährleistet werden.