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Lärmminderungsplanung Oberrad

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.02.2004, M 40

Betreff: Lärmminderungsplanung Oberrad

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Lärmminderungsplanung stadtteilweise durchführt.

  2. Die Lärmminderungsplanung für den Stadtteil Oberrad wird zur Kenntnis genommen (siehe Anlage).

  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung bei allen künftigen Planungen und Vorhaben im Stadtgebiet zu berücksichtigen sind.

  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzbarkeit der in dem Lärmminderungsplan Oberrad festgelegten Maßnahmenvorschläge (Anlage 2) zu prüfen und soweit möglich auf deren Umsetzung hinzuwirken.

  5. Sofern die Umsetzung eines Maßnahmenvorschlages mit Kosten für die Stadt Frankfurt am Main verbunden sein sollte, ist vor seiner Realisierung die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen. Hierbei sind die Auflagen der Aufsichtsbehörde in den jeweiligen Erlassen zum Haushalt zu berücksichtigen.

  6. Der Magistrat wird beauftragt, auf die Umsetzung der in der Lärmminderungsplanung Oberrad festgelegten Maßnahmenvorschläge (Anlage 2), die in der Zuständigkeit Dritter liegen, hinzuwirken. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist gemäß § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 3 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (GVBl Hessen, Teil I vom 19.12.2002, S. 773) zur Erarbeitung von Lärmminderungsplänen verpflichtet. Aufgabe von Lärmminderungsplänen ist es, bei vorhandenen oder zu erwartenden Lärmbelastungen ein Programm zur Lärmminderung zu erstellen und eine koordinierte Durchführung der entsprechenden Maßnahmen zu ermöglichen. Nach dem Hessischen Erlass zur Durchführung des § 47 a BImSchG ist nach einer Vorprüfung ein dreistufiges Verfahren (Schallimmissionsplan, Konfliktplan, Maßnahmenplan) vorgesehen. Die für Frankfurt am Main erforderliche Vorprüfung wurde 1995 im Auftrag des Magistrats - Umweltamt - durchgeführt. Die Lärmminderungsplanung hat einen starken öffentlichen Bezug. Von Lärm ist nahezu jeder Bürger Frankfurts betroffen. Jeder Mensch empfindet Lärm subjektiv, so dass neben der fachtechnischen Bewertung von Schallauswirkungen immer auch die subjektive Wahrnehmung der betroffenen Menschen einbezogen werden muss. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Lärmminderungsplanung erfolgt in Frankfurt am Main flächendeckend. Die Bearbeitung erfolgt stadtteilweise unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern. Als Pilotbereich der Lärmminderungsplanung in Frankfurt am Main wurde der Stadtteil Oberrad bearbeitet. Im Rahmen der Bearbeitung wurden die unterschiedlichen Lärmquellen erfasst und bewertet. Oberrad ist insbesondere durch Flug- und Straßenverkehrslärm betroffen. Schienenverkehrslärm, hier verursacht durch die Eisenbahn- und die Straßenbahnlinie belasten einen kleineren Teil der Oberräder Bevölkerung. Gewerbebetriebe und Sportanlagen tragen nur in sehr geringem Anteil zur Lärmbelastung in diesem Stadtteil bei und werden daher nicht weiter behandelt. D. Kosten Maßnahmen der Lärmminderungsplanung müssen durch selbständige Rechtsgrundlagen umgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Verfahrensweg bei der Formulierung des § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) "Lärmminderungsplanung" vorgesehen und der Lärmminderungsplanung kein eigenständiges Instrument zur Durchsetzung notwendiger Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmenvorschläge der Lärmminderungsplanung Oberrad sind in anderen Genehmigungs- und Planungsverfahren (z.B. Baugenehmigung, Planfeststellungsverfahren) zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung präzisieren die Anforderungen des Lärmschutzes in anderen Genehmigungs- und Planungsverfahren. Anlage 1 (ca. 16 KB) Anlage 2 (ca. 19 KB) Anlage 3 (ca. 32 KB) Anlage 4 (ca. 6 KB) Anlage 5 (ca. 2,1 MB) Anlage 5_GK1 (ca. 584 KB) Anlage 5_GK2 (ca. 575 KB) Anlage 5_GK3 (ca. 563 KB) Anlage 5_GK4 (ca. 145 KB) Anlage 5_I1- (ca. 682 KB) Anlage 5_I10- (ca. 566 KB) Anlage 5_I2- (ca. 700 KB) Anlage 5_I3- (ca. 737 KB) Anlage 5_I4- (ca. 716 KB) Anlage 5_I5- (ca. 502 KB) Anlage 5_I6- (ca. 513 KB) Anlage 5_I7- (ca. 520 KB) Anlage 5_I8- (ca. 516 KB) Anlage 5_I9- (ca. 563 KB) Anlage 5_K1- (ca. 661 KB) Anlage 5_K2- (ca. 697 KB) Anlage 5_K3- (ca. 575 KB) Anlage 5_K4- (ca. 218 KB) Anlage 5_K5- (ca. 515 KB) Anlage 5_K6- (ca. 505 KB) Anlage 5_K7- (ca. 507 KB) Anlage 5_K8- (ca. 507 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 28.04.2004, NR 1353 Antrag vom 10.05.2004, NR 1373 Antrag vom 30.06.2004, NR 1429 Antrag vom 21.05.2004, OF 625/5