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Lärmminderungsplanung Oberrad

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.02.2004, M 40 Betreff: Lärmminderungsplanung Oberrad 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Lärmminderungsplanung stadtteilweise durchführt. 2. Die Lärmminderungsplanung für den Stadtteil Oberrad wird zur Kenntnis genommen (siehe Anlage). 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung bei allen künftigen Planungen und Vorhaben im Stadtgebiet zu berücksichtigen sind. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzbarkeit der in dem Lärmminderungsplan Oberrad festgelegten Maßnahmenvorschläge (Anlage 2) zu prüfen und soweit möglich auf deren Umsetzung hinzuwirken. 5. Sofern die Umsetzung eines Maßnahmenvorschlages mit Kosten für die Stadt Frankfurt am Main verbunden sein sollte, ist vor seiner Realisierung die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen. Hierbei sind die Auflagen der Aufsichtsbehörde in den jeweiligen Erlassen zum Haushalt zu berücksichtigen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, auf die Umsetzung der in der Lärmminderungsplanung Oberrad festgelegten Maßnahmenvorschläge (Anlage 2), die in der Zuständigkeit Dritter liegen, hinzuwirken. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main ist gemäß § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 3 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (GVBl Hessen, Teil I vom 19.12.2002, S. 773) zur Erarbeitung von Lärmminderungsplänen verpflichtet. Aufgabe von Lärmminderungsplänen ist es, bei vorhandenen oder zu erwartenden Lärmbelastungen ein Programm zur Lärmminderung zu erstellen und eine koordinierte Durchführung der entsprechenden Maßnahmen zu ermöglichen. Nach dem Hessischen Erlass zur Durchführung des § 47 a BImSchG ist nach einer Vorprüfung ein dreistufiges Verfahren (Schallimmissionsplan, Konfliktplan, Maßnahmenplan) vorgesehen. Die für Frankfurt am Main erforderliche Vorprüfung wurde 1995 im Auftrag des Magistrats - Umweltamt - durchgeführt. Die Lärmminderungsplanung hat einen starken öffentlichen Bezug. Von Lärm ist nahezu jeder Bürger Frankfurts betroffen. Jeder Mensch empfindet Lärm subjektiv, so dass neben der fachtechnischen Bewertung von Schallauswirkungen immer auch die subjektive Wahrnehmung der betroffenen Menschen einbezogen werden muss. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Lärmminderungsplanung erfolgt in Frankfurt am Main flächendeckend. Die Bearbeitung erfolgt stadtteilweise unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern. Als Pilotbereich der Lärmminderungsplanung in Frankfurt am Main wurde der Stadtteil Oberrad bearbeitet. Im Rahmen der Bearbeitung wurden die unterschiedlichen Lärmquellen erfasst und bewertet. Oberrad ist insbesondere durch Flug- und Straßenverkehrslärm betroffen. Schienenverkehrslärm, hier verursacht durch die Eisenbahn- und die Straßenbahnlinie belasten einen kleineren Teil der Oberräder Bevölkerung. Gewerbebetriebe und Sportanlagen tragen nur in sehr geringem Anteil zur Lärmbelastung in diesem Stadtteil bei und werden daher nicht weiter behandelt. D. Kosten Maßnahmen der Lärmminderungsplanung müssen durch selbständige Rechtsgrundlagen umgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Verfahrensweg bei der Formulierung des § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) "Lärmminderungsplanung" vorgesehen und der Lärmminderungsplanung kein eigenständiges Instrument zur Durchsetzung notwendiger Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmenvorschläge der Lärmminderungsplanung Oberrad sind in anderen Genehmigungs- und Planungsverfahren (z.B. Baugenehmigung, Planfeststellungsverfahren) zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung präzisieren die Anforderungen des Lärmschutzes in anderen Genehmigungs- und Planungsverfahren. Anlage 1 (ca. 16 KB) Anlage 2 (ca. 19 KB) Anlage 3 (ca. 32 KB) Anlage 4 (ca. 6 KB) Anlage 5 (ca. 2,1 MB) Anlage 5_GK1 (ca. 584 KB) Anlage 5_GK2 (ca. 575 KB) Anlage 5_GK3 (ca. 563 KB) Anlage 5_GK4 (ca. 145 KB) Anlage 5_I1- (ca. 682 KB) Anlage 5_I10- (ca. 566 KB) Anlage 5_I2- (ca. 700 KB) Anlage 5_I3- (ca. 737 KB) Anlage 5_I4- (ca. 716 KB) Anlage 5_I5- (ca. 502 KB) Anlage 5_I6- (ca. 513 KB) Anlage 5_I7- (ca. 520 KB) Anlage 5_I8- (ca. 516 KB) Anlage 5_I9- (ca. 563 KB) Anlage 5_K1- (ca. 661 KB) Anlage 5_K2- (ca. 697 KB) Anlage 5_K3- (ca. 575 KB) Anlage 5_K4- (ca. 218 KB) Anlage 5_K5- (ca. 515 KB) Anlage 5_K6- (ca. 505 KB) Anlage 5_K7- (ca. 507 KB) Anlage 5_K8- (ca. 507 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.04.2004, NR 1353 Antrag vom 10.05.2004, NR 1373 Antrag vom 30.06.2004, NR 1429 Antrag vom 21.05.2004, OF 625/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.11.2013, OF 747/5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 25.02.2004 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 11.03.2004, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 31. Sitzung des OBR 5 am 12.03.2004, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 40 wird bis zur Sitzung am 04.06.2004 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2004, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 29.04.2004, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1353 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2004, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1353 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 27.05.2004, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1353 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1373 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 33. Sitzung des OBR 5 am 04.06.2004, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1353 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1373 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 625/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 4. CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2004, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1353 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1373 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 01.07.2004, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1353 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1373 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1429 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2004, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1353 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1373 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1429 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 02.09.2004, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu Ziffer 1. der Vorlage NR 1353 und der Vorlage NR 1429 zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 1353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1353 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1373 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1429 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. zu a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) zu b) SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) zu 4. zu Ziffer 1a): CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Ablehnung) zu den Ziffern 1b) und 2.): SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 40 und NR 1353 = Annahme, NR 1373 und NR 1429 = Ablehnung) PDS und ÖkoLinX-ARL (M 40, NR 1353 und NR 1429 Ziffer 1a) = Ablehnung, NR 1373 und NR 1429 Ziffer 1b) und 2. = Annahme) BFF (M 40, NR 1353 und NR 1373 = Annahme, NR 1429 = Ablehnung) E.L. (M 40, NR 1353 Ziffer 1. und NR 1373 = Annahme, NR 1353 Ziffern 2. bis 4. und NR 1429 = Ablehnung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.2004, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu Ziffer 1. der Vorlage NR 1353 und der Vorlage NR 1429 zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 1353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1353 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1373 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1429 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) b) SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) zu 4. Ziffer 1a) CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Ablehnung) Ziffern 1b) und 2.) SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2004, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu Ziffer 1. der Vorlage NR 1353 und der Vorlage NR 1429 zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 1353 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 1353 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1373 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1429 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und E.L. gegen PDS (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD, FDP, REP, BFF und E.L. gegen GRÜNE, FAG und PDS (= Ablehnung) zu b) SPD, GRÜNE, FAG, PDS und E.L. gegen CDU, FDP, REP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE, FAG, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) zu 4. Ziffer 1a): CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. (= Ablehnung) Ziffern 1b) und 2.): SPD, GRÜNE, FAG und PDS gegen CDU, FDP, REP, BFF und E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 40, NR 1353 und NR 1429 Ziffer 1a) = Ablehnung, NR 1373 und NR 1429 Ziffern 1b) und 2. = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7827, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.09.2004 Aktenzeichen: 53 1