Einbau von Sicherungseinrichtungen entlang des Anwesens Stroofstraße 49; Oberflächenabdichtung und Dichtungsriegel
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M
31 Betreff:
Einbau von
Sicherungseinrichtungen entlang des Anwesens Stroofstraße 49;
Oberflächenabdichtung und Dichtungsriegel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.06.2002, § 3168 (M
103) 1. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund
eines Bescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 27.10.2010 gegenüber
dem Grundstück Stroofstraße 49 eine Oberflächenabdichtung herzustellen ist, mit
der die noch nicht gesicherten Bereiche des chromatbelasteten
Stroofstraßendammes gesichert werden und die eine räumliche (vertikale)
Trennung zu dem Grundstück Stroofstraße 49 schafft. 2. Dem Einbau der Sicherungseinrichtungen entlang
des Anwesens Stroofstraße 49 gemäß den beigefügten Planunterlagen wird
zugestimmt. 3. Die erforderlichen Mittel für die
Baumaßnahme mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 600.000 € werden bewilligt
und freigegeben.
4. Es dient zur Kenntnis,
dass: a) für die Baumaßnahme im
Investitionsprogramm 2012 - 2015 in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition
5.005.877 - Sicherungseinrichtungen entlang der Stroofstraße - Mittel in Höhe
von 572.000 € angemeldet wurden und die weiteren Mittel in Höhe von 28.000
€ aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001078 - Grundhafte
Erneuerung der Stroofstraße - zur Verfügung gestellt werden, b) für erforderliche Planungsleistungen 42.000
€ verausgabt wurden, c) die Maßnahme in das Abschlussprogramm kommunaler
Altlastenbeseitigung 2011 (StAnz. 2011, S. 901 ff.) mit einer zuwendungsfähigen
Darlehensfinanzierung in Höhe 339.100 € (Tilgungsanteil 65 %) aufgenommen
wurde und d) diese Zuwendungen letztmalig in
2011 gewährt werden. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die
Jahresfolgekosten i.H.v. 37.172,50 € sichergestellt sind. 6. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Anlieger der
Stroofstraße 49 eine Vereinbarung zu treffen ist, die den Eingriff regelt und
dem Anlieger im Gegenzug eine langfristige Nutzung von angrenzendem städtischem Gelände gestattet. 7. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Sanierungsmaßnahme einen Eingriff in das öffentliche Grün erforderlich macht.
Es müssen sieben Robinien gefällt werden. 8. Der Baumfällung wird zugestimmt. Die hierfür
erforderlichen Ersatzpflanzungen wurden bereits mit den Ersatzpflanzungen für
die Erneuerung der Stroofstraße in der Mainaue auf dem Clariant-Gelände
erfüllt. Begründung: A. Zielsetzung Die Stroofstraße wurde in den 1920er Jahren im
Auftrag der Stadt Griesheim am Main (Rechtsnachfolger Stadt Frankfurt am Main
nach Eingemeindung) auf einem Damm aus Produktionsrückständen des angrenzenden
chemischen Werkes Griesheim gebaut. Später wurden erhebliche Kontaminationen
des Straßendammes mit Metallen, insbesondere Chrom/Chromat und einer Vielzahl
organischer Parameter festgestellt, die eine Sicherungsnotwendigkeit ergab. Im
Zuge einer Sanierung der Straße in den Jahren 2003 - 2005 wurde eine
Oberflächen-Sicherungskonstruktion zum Schutz gegenüber
Schadstoffkontaminationen ausgeführt, die unterhalb einer Gussasphaltdichtung
(gleichzeitig auch Straßenfahrbahn) eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) mit
Schutzvliesen und einer Drainage vorsah. Diese Maßnahmen waren Gegenstand
bodenschutzrechtlicher Bescheide des Regierungspräsidiums Darmstadt vom
18.02.2002 und 15.03.2005. Im benachbarten Bereich des Anwesens Stroofstraße 49
konnten u.a. wegen seinerzeit unklarer Grundstückverhältnisse und
Randbedingungen keine Sicherungskonstruktionen geplant und umgesetzt werden,
obwohl in dem entsprechenden Straßendammabschnitt sehr hohe Kontaminationen mit
Schadstoffen, u.a. mit Chromat (Chrom VI) festgestellt wurden. Nach der
Fertigstellung der Stroofstraße wurde nach fachlicher Erörterung,
Untersuchungen und Planungsvarianten mit allen Beteiligten die vorliegende
Sicherungsplanung entwickelt. Zudem hat das Regierungspräsidium Darmstadt mit
Bescheid vom 27.10.2010 eine technische Lösung gefordert, mit der die noch
nicht gesicherten Bereiche des chromat-belasteten Stroofstraßendammes gegenüber
dem Grundstück Stroofstraße 49 nachträglich durch eine Oberflächenabdichtung
gesichert und räumlich getrennt werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung Die vorgesehene und fachlich mit allen Beteiligten
abgestimmte Sanierung sieht zum einen eine Verlängerung der bestehenden
Dichtungskonstruktion der Stroofstraße (mit KDB) über die Böschung bis auf die
Grenzlinie des Grundstückes Stroofstraße 49 vor; zum anderen die Errichtung
eines Dichtungsriegels aus Tonmaterial, an den die KDB angeschlossen werden
soll. Der Dichtungsriegel wird der Notwendigkeit gerecht, den kontaminierten
Straßendamm der städtischen Stroofstraße von der Liegenschaft Stroofstraße 49
auch vertikal räumlich abzutrennen und damit schädliche Einflüsse im Rahmen der
bodenschutzrechtlichen Betrachtungen gemäß der Gefährdungspfade Boden-Mensch
und Boden-Grundwasser dauerhaft und wirksam abzuhalten. Im Unterschied zu den
ebenfalls geprüften Varianten Stahlbohlenspundwand oder
Stahlbetonwinkelsteinwand kommt der Tonriegel ohne massiven Eingriff auf
vorhandene Bebauung aus und weist in Bezug auf Dauerhaftigkeit und Dichtigkeit
Vorteile auf. Aufgrund der hohen Wasserlöslichkeit
der Chromatbelastungen ist vorgesehen die Baumaßnahmen im Sommerhalbjahr
auszuführen, um den niederschlagsbedingten Schadstoffaustrag zu minimieren.
Die Sanierungsmaßnahme macht die Fällung von sieben
Robinien, davon zwei mit einem Stammdurchmesser von 60cm, eine mit einem
Stammdurchmesser von 50cm, drei mit einem Stammdurchmesser von 40cm und eine
mit einem Stammdurchmesser von 30cm erforderlich. Infolge des vom
Regierungspräsidium Darmstadt geforderten Einbaus der Kunststoffdichtungsbahn
und der Asphalt - Oberflächenversiegelung ist sicherzustellen, dass kein
Oberflächenwasser (auch über die Seitenbereiche) in die Auffüllung eindringen
kann, sodass die Bäume nicht mehr erhalten werden können. D. Finanzierung 1. Investitionsbedarf 2012
600.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum
mit Angabe der Jahresraten: Ausgabe
2012
600.000.00 € 3. zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des
Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten
1,30 €/ m2 x 500,00 m2 (analog Aufwendungen
für Straßenflächen) 650,00
€ c) Kapitalkosten
1. Kalkulatorische Verzinsung 5,00 % von
(600.000,00 -339.100,00)\2 6.522,50 €
2.
Abschreibung 5 % von 600.000,00 € (BND*) = 20 Jahre) 30.000,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß
AFA-Tabelle
(Straßenbau mit Sicherungsmaßnahmen)
Gesamtsumme Jahresfolgekosten 37.172,50 € 5. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
(AFR-Förderung)
5 % von 339.100,00 € 16.955,00 € 6. Leistungen Dritter Antrag auf AFR-Förderung wurde gestellt:
beantragt: 547.400.00 € als vorläufig förderfähig anerkannt: 521.700,00 € davon 65 % als Tilgungsanteil, ergibt rund:
339.100,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Kostenübersicht Baukosten gemäß AFR-Antrag 368.000,00 € Baunebenkosten 115.500,00 € Gesamtkosten gem. AFR-Antrag netto 483.500,00 € 19 % MwSt 91.900,00 € brutto 575.400,00 € zusätzl. Asphaltbefestigung gem. RP Bescheid 20.000,00 € Baumfällung
4.600,00 € Gesamtinvestition brutto 600.000,00 € Anlage 1_Schnitte (ca. 1 MB) Anlage 2_Lageplan-GOK
; (ca. 275 KB) Anlage 3_Lageplan-KDB
; (ca. 444 KB) Anlage 4 (ca. 85 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
14.02.2012, OF
288/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 03.05.2002, M 103
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
01.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6
am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012
1.
Der Vorlage M 31 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 7. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (=
Annahme) 7. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.02.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme)
8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO II, TOP 16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 31
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
ÖkoLinX-ARL und NPD Beschlussausfertigung(en): § 1328, 9. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 79 3