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Umgestaltung und Sanierung der Stroofstraße (K 808) in Frankfurt-Griesheim

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.05.2002, M 103

Betreff: Umgestaltung und Sanierung der Stroofstraße (K 808) in Frankfurt-Griesheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1646

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 05.05.1988 dem Umbau der Stroofstraße zwischen Nied / Lachegraben und Haeussermannstraße zugestimmt hat. Diese Baumaßnahme wurde seinerzeit begonnen, konnte aber nicht wie geplant umgesetzt werden, da im Bereich der Stroofstraße eine Altlast angetroffen wurde, die einer besonderen Sicherung bedarf.

  2. Der folgenden Baumaßnahme wird daher zugestimmt: - Die Stroofstraße wird zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Werkszufahrt "Clariant" erneuert, und gleichzeitig wird die im Straßenbereich vorhandene Altlast saniert und gesichert.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 13.12.2001 (§ 1646) der für die geplante Baumaßnahme nötigen Baumfällungen unter der Auflage, dass für das Fällen der 289 unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume im Stadtgebiet Ersatzpflanzungen in mindestens gleicher Anzahl durchgeführt werden und dass die Kosten im Rahmen der Sanierung zu verrechnen sind, zugestimmt hat.

  4. Ferner dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des Produkthaushalts 2002 unter der Produktgruppe 1603 Gesamtkosten von 5.113.000 € genannt sind. 1.523.000 € stehen bis einschließlich des Jahres 2002 zur Verfügung, davon 500.000 € vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses

  5. Ab 2003 sind über den genannten Betrag hinaus weitere Mittel in Höhe von 6.208.000 € bis zur Gesamtkostenhöhe von 7.731.000 € bereitzustellen. Die Finanzierung ist im Rahmen des Haushalts 2003 entsprechend anzupassen. Der höhere Mittelbedarf gegenüber der alten Planung (§ 5468 v. 05.05.1988) ergibt sich aufgrund der nötig gewordenen Sanierung.

  6. Es dient zur Kenntnis, dass für die Aufwendungen der Stadt Frankfurt a. M. Zuwendungen auf Grundlage des GVFG in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Kosten (6.839.000 €) erwartet werden. Der 1988 erteilte Bewilligungsbescheid für die nicht abgeschlossene Maßnahme ist nach wie vor gültig und muss finanziell angepasst werden.

  7. Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die Grenze zwischen der städtischen Fläche (Straße und mainseitiger Böschungsbereich) und dem Gelände der "Clariant" bzw. "Hoechst AG" zu bereinigen, d. h. eine klare Grenzziehung vorzunehmen. Dazu muss die Stadt rund 325 m² Fläche erwerben. Es dient zur Kenntnis, dass mit der wasserrechtlichen Genehmigung die Auflage verbunden ist, an einer noch genau festzulegenden Stelle, nach Möglichkeit in der Nähe der Stroofstraße, den bei der Baumaßnahme entstehenden Retentionsraumverlust zu kompensieren.

  8. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt innerhalb der Produktgruppe 16.3 Begründung: A. Zielsetzung: Die Stroofstraße muss zur Verbesserung des derzeit sehr schlechten baulichen Straßenzustandes grunderneuert werden. Da sie in ihrem Unterbau teilweise aus Material der sog. "Griesheimer Alpen" aufgebaut ist, muss außerdem die somit vorhandene Altlast im Straßenbereich in geeigneter Weise saniert werden. Die Bau- und Sanierungsmaßnahme erstreckt sich von der Anbindung der Fritz-Klatte-Straße bis zur Werkseinfahrt "Clariant" über eine Länge von etwa 1275 m. Die Baumaßnahme soll zu keiner Änderung an der jetzigen Strecken- und Verkehrs-charakteristik als Stadtteilverbindungsstraße führen. B. Alternativen Als Alternative käme ein Totalaushub der Altlast im Straßenbereich in Betracht, was zu einer Kostensteigerung auf rund 35.000.000 € führen würde. C. Lösung Die Baumaßnahme beinhaltet neben der Grunderneuerung der Straße zugleich auch eine Sanierung der vorhandenen Altlast. Die Ergebnisse durchgeführter geotechnischer und umwelthygienischer Gutachten und Risikoabschätzungen wurden planerisch umgesetzt. Daraus ergibt sich eine Abdichtung der Oberfläche des gesamten Straßenkörpers einschließlich Bankette und der mainseitigen Böschung. Unter der Oberflächenabdichtung aus Asphalt ist über einer Kunststoffdichtungsbahn eine Drainageschicht vorgesehen, die zur Kontrolle der Abdichtwirkung herangezogen werden kann. Im Bereich der Böschung wird eine mineralische Dichtung eingebaut. Eine zusätzliche Basisabdichtung ist nach den vorliegenden Gutachten nicht nötig. Die Genehmigung dieser Bauweise durch die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt, wurde bereits erteilt. Durch die vorgesehene Ausbau- und Sanierungsmaßnahme ergeben sich an der derzeitigen Strecken- und Verkehrscharakteristik keine Änderungen. D. Kosten Die städtischen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 7.731.000 €. Auf die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 6.839.000 € werden Zuschüsse nach dem GVFG von 70% erwartet. Kostenübersicht: Sanierung und Umgestaltung der Stroofstraße Kosten [ € ] davon zuwendungsfähig [€] Straßenbau+Entsorgung 6.026.000,00 5.280.000,00 Grunderwerb 20.000,00 20.000,00 Grünflächenamt (Baumfällung, Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen) 1.567.000,00 1.436.000,00 Wasserwirtschaftlicher Ausgleich 118.000,00 103.000,00 Summe städtischer Anteil 7.731.000,00 6.839.000,00 Nachrichtlich: MAINOVA AG Wasser 4.000,00 MAINOVA AG Beleuchtung 392.000,00 Summe MAINOVA AG 396.000,00 Nachrichtlich: VGF 26.000,00 Summe VGF 26.000,00