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Errichtung eines Neubaus für ein Frankfurt Conservation Center (FCC) inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos - Abschluss einer Absichtserklärung (LOI)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Die bisher am jetzigen Osteingang des Zoologischen Gartens im Bereich Waldschmidtstraße/Rhönstraße dysfunktionale Bestandsbebauung soll durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser soll zum einen den erneuerten Osteingang des Frankfurter Zoos und die bestehenden Nutzungen des Zoos (Schulungsräume, Büroflächen und Sozialräume) aufnehmen. Zum anderen sollen Räume geschaffen werden für das "Frankfurt Conservation Center" (FCC), ein globales Kompetenzzentrum für Forschung, Bildung und Anwendung im Bereich des internationalen Naturschutzes - getragen von führenden Frankfurter Organisationen wie der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt, der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die Errichtung des FCC liegt im städtischen Interesse: Einerseits wird so der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Frankfurt in Kooperation mit hier schon tätigen internationalen Organisationen gestärkt und mithilfe deren Expertise dauerhaft gebündelt. Andererseits zählt zu den gesetzlichen Aufgaben eines modernen, städtischen Zoos wie dem Frankfurter auch das Engagement für Natur- und Artenschutz. Das zu errichtende Gebäude bildet verschiedene Nutzungen ab: Dauerhafte Errichtung eines zweiten Zooeingangs, daraus ergibt sich eine Steigerung der Besucherattraktivität und Entlastung des Haupteingangs. Bisherige zoobetriebliche Nutzungen an dieser Stelle, wie Schulungsräume, dazugehörige Büros sowie Sozialräume für den Eingang Ost und Wohnungen. Unterbringung der Zentrale der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt e.V.: Da die ZGF den Frankfurter Zoo gegründet und das Zoogesellschaftshaus errichtet hatte, wurden dieser bisher mietfreie Büroräumlichkeiten im Zoogesellschaftshaus zur Verfügung gestellt. Da diese durch den beschlossenen Umbau des Hauses in ein Kinder- und Jugendtheater (KJT) nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Verwaltungszentrale der ZGF im bisherigen Umfang anderweitig adäquat unterzubringen. Bei einer möglichst schnellen baulichen Errichtung des neuen FCC-Gebäudes, besteht dort zusätzlich die Möglichkeit, interimistisch Flächen für die Auslagerung der im Zoogesellschaftshaus tätigen Zooabteilungen der Verwaltung während der Bauphase des KJT anzumieten. Gemäß o.g. Auftrags der Stadtverordnetenversammlung soll ein Vorschlag erarbeitet werden, der die schnellstmögliche Realisierung verspricht. Deswegen wird vorgeschlagen, dass das Gebäude von der ZGF errichtet wird und die darin befindlichen notwendigen Flächen des Zoos von der Stadt (durch den Zoo) angemietet werden. Der Baugrund (Lageplan s. Anlage) soll der ZGF in Erbpacht zur Verfügung gestellt werden.

B. Finanzielle Auswirkungen

Die abgängige Bestandsbebauung müsste in einigen Jahren durch die Stadt selbst durch Neubauten ersetzt werden und wäre damit ohnehin Gegenstand der Masterplanung des Zoos. Das Vorhaben der ZGF, ein global führendes Kompetenzzentrum für Forschung, Bildung und Anwendung im Bereich des internationalen Natur- und Artenschutzes zu errichten, könnte möglicherweise an anderen Orten umgesetzt werden und der Stadt Frankfurt dadurch verloren gehen. In diesem Fall würde die Aufwertung des Zoos als Ort und zentraler Akteur eines globalen Kompetenzzentrums entfallen und somit die Erfüllung seiner gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben in den Bereichen des Natur- und Artenschutzes erheblich erschwert.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Der Bau eines neuen Gebäudes am östlichen Rand des Zoogeländes durch die ZGF hat den entscheidenden Vorteil, dass die Umsetzung unter anderen Voraussetzungen erfolgen kann, als dies bei einer Realisierung durch die Stadt der Fall wäre. Zudem ermöglicht die vorgeschlagene Vorgehensweise der Stadt eine bessere Planbarkeit der finanziellen Belastungen, da dadurch das Risiko von Baukostensteigerungen nicht auf städtischer Seite liegen wird. Bei einer schnellen Realisierung, können zudem ortsnahe Flächen für die Interimsunterbringung während des Umbaus des Zoogesellschaftshauses angemietet werden.

D. Klimaschutz

Anhand einer Grundstücksfläche von 1.450 qm einer Grundfläche von 1.300 m2 bei einer Nutzfläche von 5.200 m2 werden Baukosten von rund 21,22 Mio. € netto kalkuliert und Baunebenkosten von rund 3,7 Mio. € netto geschätzt. Insgesamt wird mit Gesamtkosten von 25.907.678 € netto gerechnet. Für die Nutzung der von der Stadt zu mietenden Flächen wird ein auf 30 Jahre gerechneter Barwert in Höhe von 11.966.329 € netto als kapitalisierte Mietzahlung (Kaltmiete für 30 Jahre) erwartet. Für den Mieterausbau des Bereiches Zooeingang Ost entstehen Kosten von voraussichtlich 475.000 € netto. Für die Innenausstattung und Möblierung der städtischen Mietflächen "Zoo Büroräume" entstehen Kosten von voraussichtlich 700.000 € netto. Für die optionale, interimistische Anmietung der noch im Zoogesellschaftshaus vorhandenen Verwaltungsflächen des Zoos müssen bei mindestens drei Jahren Bauzeit des KJT ca. 750.000 € netto Interimsmiete für ca. 940 m2 Büromietflächen aufgebracht werden. Im Zuge der weiteren Erarbeitung der Vorlagen des Erbpachtvertrages und der Mietverträge für Gewerbe und Wohnen werden sowohl die Kostenangaben als auch die kapitalisierte Entleihe der Mietzahlung weiter spezifiziert. Die o.g. Zahlen dienen zunächst der Darstellung des Modells der Projektabwicklung. Die Zahlung soll in Tranchen ab Beginn der Projektrealisierung an die ZGF analog dem Baufortschritt erfolgen. Näheres dazu ist dem beigefügten Entwurf der Kooperationsvereinbarung Finanzierung zu entnehmen, der mit dem Erbbaurechtsvertrag zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Im Gegenzug wird die Stadt die für den Zoo an dieser Stelle benötigten Räumlichkeiten und Bereiche mietfrei während der vereinbarten Laufzeit nutzen.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 34
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG VOLT FRAKTION Stadtv. Yilmaz
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung 37
OBR 4
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION AFD VOLT BFF-BIG Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung 37
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 39
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei