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Grundsatzbeschluss zu Planung und Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme von zentralen Einrichtungen des Zoos inklusive eines dauerhaften zweiten Eingangs im Osten des Zoos (Entrée Ost) sowie eines "Frankfurt Conservation Center"

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die strategische Entwicklungsplanung des Frankfurter Zoos im Wesentlichen auf der zukünftig verstärkten Zusammenarbeit mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt von 1858 e.V. (ZGF) und weiterer in Frankfurt ansässiger Institutionen, die im internationalen Natur- und Artenschutz tätig sind, fußt. In diesem Zusammenhang streben Zoo und ZGF die Einrichtung eines Zentrums zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Naturschutzorganisationen und wissenschaftlichen Instituten als "Frankfurt Conservation Center" (FCC) an. Dort sollen durch in Frankfurt ansässige Fach- und Forschungskompetenzen die zukunftsweisenden Themen Biodiversität und Naturschutz in innovativer Art und Weise unter einem Dach gebündelt werden. Mit dem FCC soll das besondere internationale Engagement in der Region Frankfurt in den Bereichen Forschung, Naturschutz, nachhaltige Nutzung und Bildung öffentlich stärker positioniert werden. Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass für den laufenden Betrieb eines solchen Zentrums als Einrichtung für Wissenschaft und Naturschutz keine Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt vorgesehen sind.
  2. Der Errichtung eines Neubaus für das "Frankfurt Conservation Center" am nordöstlichen Rand des Zoogeländes wird grundsätzlich zugestimmt. Das Frankfurt Conservation Center (FCC) ist ein Zusammenschluss verschiedener Institutionen (vor allem Zoologische Gesellschaft Frankfurt, Fachabteilungen des Zoos, Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, Goethe Universität, verschiedene in Frankfurt ansässige flächenbezogene Förderstiftungen (sog. "Conservation Trust Funds") die mit Teams und Arbeitsgruppen in das geplante neue Gebäude einziehen werden. Darüber hinaus sollen dort auch neben den gemeinsam mit dem FCC genutzten weitere Räumlichkeiten des Zoos unterkommen (vor allem Büroräume, Ausbildungsräume, Personalräume, Appartements/Gästezimmer, Besucher-WC, Bistrogastronomie, Kassenarbeitsplätze und Kassenlogistik) und ein dauerhafter zweiter Zoo-Eingangsbereich entstehen (Entrée Ost).
  3. Die vom Magistrat beschlossenen Raumprogramme für die interimistische Unterbringung während der Sanierung des Zoogesellschaftshauses (Anlage 1) sowie für das FCC und Entrée Ost werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme auf insgesamt 19,5 bis 22,5 Millionen Euro geschätzt werden. Die Baumaßnahme soll anteilig von der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt und von der Stadt Frankfurt am Main finanziert werden. Die für die Realisierung des Projektes notwendige Voraussetzung der Zusage der Finanzierungbeteiligung der ZGF über Mittel Dritter in Höhe von mindestens 10 Mio. € wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die dafür notwendigen vertraglichen Regelungen sind im Rahmen der Ziffer 6 zu treffen. Entsprechende städtische Finanzmittel sind für die nächsten Haushalte mit anzumelden. Außerdem wird zur Kenntnis genommen, dass im Falle einer rechtzeitigen Realisierung des Gebäudes vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme Zoogesellschaftshaus Kosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro für die interimistische Unterbringung der bisher dort angesiedelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zoo und ZGF entfallen könnten.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, weitere Prüfungen zur Genehmigungsfähigkeit in planungs- und baurechtlicher Hinsicht durchzuführen.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, ergänzend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.19, § 4617 (NR 947), unverzüglich unter Beteiligung des Zoologischen Gartens und der ZGF auch Realisierungsmodelle für die Errichtung und den Betrieb des Gebäudes zu untersuchen. Um die skizzierten Einsparungen der Interimskosten umsetzen zu können, wird er ferner beauftragt, einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, der nach Prüfung und Auswertung verschiedener Realisierungsmodelle die schnellstmögliche Umsetzung des Projektes gewährleistet.
  7. Der Magistrat, die Dezernate VII und V, werden mit der Umsetzung beauftragt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

44
44. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I
✓ Angenommen

zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme)

Ablehnung:
AfD
Annahme:
CDU SPD GRÜNE FRAKTION
Enthaltung:
BFF
50
50. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)

Ablehnung:
AfD FDP
Annahme:
CDU SPD GRÜNE LINKE. FRAKTION FRANKFURTER ÖkoLinX-ARL