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Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.12.2008, M 241 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2005, § 9913 (M 114) I. Der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 114 vom 10.06.2005 wird zurückgezogen. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 29.11.2005 erneut durchgeführt worden ist. III. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 679 wird - wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 11.03.2008 dargestellt - geändert. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des Bebauungsplans von "Östlich Ludwig-Landmann-Straße / südlich Am Industriehof" in "Am Industriehof" umbenannt wurde. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Ziel ist es, die in Teilen noch erhaltene städtebauliche Struktur der 30er Jahre zu erhalten und weiter zu entwickeln und ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe durch Nutzungsabstufung und durch getrennte Verkehrserschließung zu erreichen. IV. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. V. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: . ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) . Zu I.: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2005, § 9913 wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die vorgebrachten Änderungsvorschläge wurden überprüft und im vorgelegten überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 11.03.2008 soweit möglich berücksichtigt. Das Zurückziehen des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 114 vom 10.06.2005 ist deshalb erforderlich. Zu III.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 679 - Am Industriehof - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Süden um ca. 8 m erweitert um die Querverbindung zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße zu sichern. Zu IV.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der vorgelegten Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht Zu V.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Hinweis: Anlage Landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten steht digital nicht zur Verfügung. Anlage Begruendung (ca. 1,4 MB) Anlage Textteil (ca. 47 KB) # Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 17.12.2008 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 13.01.2009, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 241 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2009, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 241 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2009, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 114 zurückgezogen hat. 2. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5527, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 61 00