Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 15.12.2008, M 241 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Am
Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung § 2 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2005,
§ 9913 (M 114) I. Der Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung M 114 vom 10.06.2005 wird zurückgezogen. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 29.11.2005 erneut
durchgeführt worden ist. III. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 679 wird - wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom
11.03.2008 dargestellt - geändert. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des
Bebauungsplans von "Östlich Ludwig-Landmann-Straße / südlich Am Industriehof"
in "Am Industriehof" umbenannt wurde. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan soll eine
geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Ziel ist es, die in
Teilen noch erhaltene städtebauliche Struktur der 30er Jahre zu erhalten und
weiter zu entwickeln und ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe
durch Nutzungsabstufung und durch getrennte Verkehrserschließung zu
erreichen. IV. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem
Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. V. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: . ÜBERSICHTSKARTE (nicht
maßstäblich, dient nur zur Information) . Zu I.: Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2005, § 9913 wurde eine erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die vorgebrachten Änderungsvorschläge
wurden überprüft und im vorgelegten überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom
11.03.2008 soweit möglich berücksichtigt. Das Zurückziehen des Vortrags des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung M 114 vom 10.06.2005 ist deshalb erforderlich.
Zu III.: Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 679 - Am Industriehof - wird gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss im Süden um ca. 8 m erweitert um die Querverbindung
zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße zu sichern. Zu IV.: Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der
vorgelegten Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
nicht Zu V.: Werden im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu
einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen,
ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3
(2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Hinweis: Anlage Landschaftsplanerisch-ökologisches
Gutachten steht digital nicht zur Verfügung. Anlage Begruendung (ca. 1,4 MB) Anlage Textteil (ca. 47 KB) # Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.06.2005, M 114
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
17.12.2008 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7
am 13.01.2009, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 241 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 241 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2009, TO II, TOP 1
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 241 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP
55 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 241 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2009, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 241 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; BFF (=
Enthaltung) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 24
Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat die Vorlage M 114 zurückgezogen hat.
2. Der Vorlage
M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und ÖkoLinX-ARL
gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 5527, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 61 00