Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene und Bus - für den Jahresfahrplan 2023
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2023 wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. III. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Haushalt 2023 für den Jahresfahrplan 2023 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.310 T€ einzugehen.
Begründung
A. Allgemeines
Der Beschluss der Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafter im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist erforderlich, damit der RMV die zur Umsetzung des Regionalen Nahverkehrsplans geplanten Schritte für das Fahrplanjahr 2023 einleiten kann: - Integraler Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) im SPNV mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz - Gestaltung des RBNV-Angebots, für ein gemeinsam mit dem SPNV integriertes Gesamtkonzept - Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten - Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren - Linien zur räumlichen Erschließung - Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine. Aufgrund der bestehenden Vertragsverhältnisse im RMV besteht kein Entscheidungsspielraum. Eine Ablehnung hätte letztendlich zur Folge, dass der ÖPNV in der Stadt Frankfurt am Main deutlich an Attraktivität verliert. - die im Nahverkehrsplan geforderten Qualitätsstandards in Frankfurt am Main nicht mehr erreicht werden.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Beschluss ermöglicht die Erfüllung einer vertraglichen Pflicht der Stadt Frankfurt am Main als Partner im RMV. Ein solcher Beschluss ist jährlich für das kommende Fahrplanjahr zu fassen.