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Familienfreundliche Bäder in der Sportstadt Frankfurt am Main - Freier Eintritt bis 14 Jahre!

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 237

Betreff: Familienfreundliche Bäder in der Sportstadt Frankfurt am Main - Freier Eintritt bis 14 Jahre!

  1. Es dient zur Kenntnis, dass es sportpolitisches Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist, die Schwimmkompetenz von Kindern zu stärken. Um Barrieren abzubauen und Kindern die Möglichkeit zu erleichtern, schwimmen zu lernen, erhalten Kinder bis 14 Jahre künftig freien Eintritt in die Frankfurter Bäder. Damit unterstützt die Stadt auch Familien, die es sich vorher nicht leisten konnten, die Frankfurter Bäder zu nutzen.

  2. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH wird beauftragt, Kindern bis einschließlich 14 Jahren nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung freien Eintritt in ihre Bäder im Segment Schwimmen zu gewähren. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung auszuarbeiten und jährlich über die Akzeptanz und den Erfolg dieser Maßnahme hinsichtlich der Stärkung der Schwimmkompetenz zu berichten.

  3. Die sich hieraus für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergebende Verlustausweitung ist im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH finanziell abzudecken. Begründung: A. Zielsetzung Ziel der Sportstadt Frankfurt am Main ist es, Bewegung und Sport als Säule der geistigen und motorischen Entwicklung unserer Kinder zu fördern. Insbesondere das Schwimmen stärkt Muskulatur und schult die Koordination, macht Freude und Spaß und stärkt das Selbstbewusstsein und die Sicherheit von Kindern, die schwimmen erlernt haben. Vor allem Familien sollen unterstützt werden, die Frankfurter Bäder wieder zu nutzen, die es sich vorher nicht leisten konnten. Es sollen Barrieren abgebaut werden und allen Kindern die Möglichkeit gegeben werden, die Frankfurter Bäder zu besuchen und Schwimmen zu lernen. Durch eine häufige Nutzung sollen Ängste abgebaut werden. Der Besuch eines Schwimmbades gerade im Familienverbund oder im Freundeskreis fördert Gemeinsamkeit und Aktivität. Schwimmen wird für alle gesellschaftlichen Schichten zu einem festen Bestandteil der Freizeitbeschäftigung und wirkt integrativ. Leider besteht seit einiger Zeit die Tendenz, dass die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland sinkt. Mit dem Ziel hier entgegen zu steuern, soll den Kindern bis zu einem Alter von bis zu 14 Jahren in den beliebten, bis zu 2,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich zählenden Schwimmstätten der BäderBetriebe Frankfurt GmbH freier Eintritt im Segment Schwimmen gewährt werden. Die Schwimmkompetenz von Kindern soll nachhaltig erhöht werden, nicht zuletzt auch, um Badeunfälle zu verhindern. B. Alternativen Die bisher praktizierte Regelung der Entrichtung einer moderaten finanziellen Gegenleistung (Eintritt für Ermäßigte) für die Nutzung der bereits jetzt stark frequentierten Erlebnis-, Hallen- und Freibäder in Frankfurt am Main könnte beibehalten werden. C. Lösung Mit der Gewährung des außergewöhnlichen Freieintrittes wird eine massive Impulsverstärkung zum Schwimmbadbesuch für Kinder bis 14 Jahren aus Frankfurt am Main und dem näheren und weiteren Umland (Schulausflüge, etc.) eintreten. Für die Änderung der Eintrittspreise für die von der BäderBetriebe Frankfurt GmbH betriebenen Einrichtungen bedarf es zwingend eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages, der besagt: "Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen insbesondere die Festsetzung der Bädereintrittspreise; vorbehaltlich § 51 Nr. 10 HGO." D. Finanzielle Auswirkungen Für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergibt sich eine erhebliche Verlustausweitung, die aktuell noch nicht beziffert werden kann, da die Einnahmeausfälle unterjährig statistisch aufbereitet werden müssen. Insbesondere muss untersucht werden, wie sich der freie Eintritt für Kinder bis 14 Jahre auf das Nutzerverhalten von Familien und Erwachsenenschwimmerinnen und -schwimmer auswirkt. Es ist aber auch zu erwarten, dass durch den kostenlosen Eintritt eine langfristige Bindung an die Frankfurter Schwimmbäder aufgebaut werden kann, was sich ebenfalls positiv auf die Besucherzahlen und das sonstige Marketing auswirkt. Auch ist damit zu rechnen, dass durch das Angebot des freien Eintritts für Kinder bis 14 Jahre auch Familien aus dem Umland angezogen werden und als neue Nutzer gewonnen werden können. Noch einzurechnen sind Kosten aufgrund zu erwartender Steigerungen der Besucherzahlen von Kindern, durch die eine Personalverstärkung notwendig wird, insbesondere in den Bereichen Sicherheits- und Ordnungsdienst, Wasseraufsicht, Kassenpersonal und Reinigung. Die sich hieraus für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergebende Verlustausweitung wird im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH finanziell abzudecken sein.Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2019, NR 731

Beratungsverlauf 14 Sitzungen

Sitzung 27
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION
Ablehnung:
FDP BFF
Sitzung 28
OBR 15
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Freie Wähler
Ablehnung:
BFF FDP
Sitzung 28
OBR 5
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 2
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 11
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 28
OBR 7
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 6
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
OBR 16
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 4
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp
Sitzung 28
OBR 8
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 28
OBR 9
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage M 237 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP
Ablehnung:
BFF
Sitzung 28
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP BFF
Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meister, Busch, Leineweber, Bross, Burcu, Dalhoff, Fuchs und Ochs sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION Frankfurter FDP
Ablehnung:
BFF AFD
Sitzung 52
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3616,