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Familienfreundliche Bäder in der Sportstadt Frankfurt am Main - Freier Eintritt bis 14 Jahre!

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M 237 Betreff: Familienfreundliche Bäder in der Sportstadt Frankfurt am Main - Freier Eintritt bis 14 Jahre! 1. Es dient zur Kenntnis, dass es sportpolitisches Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist, die Schwimmkompetenz von Kindern zu stärken. Um Barrieren abzubauen und Kindern die Möglichkeit zu erleichtern, schwimmen zu lernen, erhalten Kinder bis 14 Jahre künftig freien Eintritt in die Frankfurter Bäder. Damit unterstützt die Stadt auch Familien, die es sich vorher nicht leisten konnten, die Frankfurter Bäder zu nutzen. 2. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH wird beauftragt, Kindern bis einschließlich 14 Jahren nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung freien Eintritt in ihre Bäder im Segment Schwimmen zu gewähren. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung auszuarbeiten und jährlich über die Akzeptanz und den Erfolg dieser Maßnahme hinsichtlich der Stärkung der Schwimmkompetenz zu berichten. 3. Die sich hieraus für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergebende Verlustausweitung ist im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH finanziell abzudecken. Begründung: A. Zielsetzung Ziel der Sportstadt Frankfurt am Main ist es, Bewegung und Sport als Säule der geistigen und motorischen Entwicklung unserer Kinder zu fördern. Insbesondere das Schwimmen stärkt Muskulatur und schult die Koordination, macht Freude und Spaß und stärkt das Selbstbewusstsein und die Sicherheit von Kindern, die schwimmen erlernt haben. Vor allem Familien sollen unterstützt werden, die Frankfurter Bäder wieder zu nutzen, die es sich vorher nicht leisten konnten. Es sollen Barrieren abgebaut werden und allen Kindern die Möglichkeit gegeben werden, die Frankfurter Bäder zu besuchen und Schwimmen zu lernen. Durch eine häufige Nutzung sollen Ängste abgebaut werden. Der Besuch eines Schwimmbades gerade im Familienverbund oder im Freundeskreis fördert Gemeinsamkeit und Aktivität. Schwimmen wird für alle gesellschaftlichen Schichten zu einem festen Bestandteil der Freizeitbeschäftigung und wirkt integrativ. Leider besteht seit einiger Zeit die Tendenz, dass die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland sinkt. Mit dem Ziel hier entgegen zu steuern, soll den Kindern bis zu einem Alter von bis zu 14 Jahren in den beliebten, bis zu 2,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich zählenden Schwimmstätten der BäderBetriebe Frankfurt GmbH freier Eintritt im Segment Schwimmen gewährt werden. Die Schwimmkompetenz von Kindern soll nachhaltig erhöht werden, nicht zuletzt auch, um Badeunfälle zu verhindern. B. Alternativen Die bisher praktizierte Regelung der Entrichtung einer moderaten finanziellen Gegenleistung (Eintritt für Ermäßigte) für die Nutzung der bereits jetzt stark frequentierten Erlebnis-, Hallen- und Freibäder in Frankfurt am Main könnte beibehalten werden. C. Lösung Mit der Gewährung des außergewöhnlichen Freieintrittes wird eine massive Impulsverstärkung zum Schwimmbadbesuch für Kinder bis 14 Jahren aus Frankfurt am Main und dem näheren und weiteren Umland (Schulausflüge, etc.) eintreten. Für die Änderung der Eintrittspreise für die von der BäderBetriebe Frankfurt GmbH betriebenen Einrichtungen bedarf es zwingend eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages, der besagt: "Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen insbesondere die Festsetzung der Bädereintrittspreise; vorbehaltlich § 51 Nr. 10 HGO." D. Finanzielle Auswirkungen Für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergibt sich eine erhebliche Verlustausweitung, die aktuell noch nicht beziffert werden kann, da die Einnahmeausfälle unterjährig statistisch aufbereitet werden müssen. Insbesondere muss untersucht werden, wie sich der freie Eintritt für Kinder bis 14 Jahre auf das Nutzerverhalten von Familien und Erwachsenenschwimmerinnen und -schwimmer auswirkt. Es ist aber auch zu erwarten, dass durch den kostenlosen Eintritt eine langfristige Bindung an die Frankfurter Schwimmbäder aufgebaut werden kann, was sich ebenfalls positiv auf die Besucherzahlen und das sonstige Marketing auswirkt. Auch ist damit zu rechnen, dass durch das Angebot des freien Eintritts für Kinder bis 14 Jahre auch Familien aus dem Umland angezogen werden und als neue Nutzer gewonnen werden können. Noch einzurechnen sind Kosten aufgrund zu erwartender Steigerungen der Besucherzahlen von Kindern, durch die eine Personalverstärkung notwendig wird, insbesondere in den Bereichen Sicherheits- und Ordnungsdienst, Wasseraufsicht, Kassenpersonal und Reinigung. Die sich hieraus für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergebende Verlustausweitung wird im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH finanziell abzudecken sein. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2019, NR 731 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.03.2019, A 459 Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 138 Bericht des Magistrats vom 04.04.2022, B 146 Bericht des Magistrats vom 10.07.2023, B 289 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.01.2019 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 237 = Annahme, NR 731 = Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 237 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 237 = Annahme, NR 731 = Ablehnung) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meister, Busch, Leineweber, Bross, Burcu, Dalhoff, Fuchs und Ochs sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= kein Votum) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3616, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 92 2