Familienfreundliche Bäder in der Sportstadt Frankfurt am Main - Freier Eintritt bis 14 Jahre!
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 21.12.2018, M
237 Betreff: Familienfreundliche Bäder in der
Sportstadt Frankfurt am Main - Freier Eintritt bis 14 Jahre!
1. Es dient zur Kenntnis,
dass es sportpolitisches Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist, die
Schwimmkompetenz von Kindern zu stärken. Um Barrieren abzubauen und Kindern die
Möglichkeit zu erleichtern, schwimmen zu lernen, erhalten Kinder bis 14 Jahre
künftig freien Eintritt in die Frankfurter Bäder. Damit unterstützt die Stadt
auch Familien, die es sich vorher nicht leisten konnten, die Frankfurter Bäder
zu nutzen. 2. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH
wird beauftragt, Kindern bis einschließlich 14 Jahren nach Beschlussfassung
durch die Stadtverordnetenversammlung freien Eintritt in ihre Bäder im Segment
Schwimmen zu gewähren. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH wird beauftragt, ein
Konzept zur Umsetzung auszuarbeiten und jährlich über die Akzeptanz und den
Erfolg dieser Maßnahme hinsichtlich der Stärkung der Schwimmkompetenz zu
berichten. 3. Die sich hieraus für die
BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergebende Verlustausweitung ist im Rahmen des
bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke
Frankfurt am Main Holding GmbH finanziell abzudecken.
Begründung: A. Zielsetzung Ziel der Sportstadt Frankfurt am Main ist es,
Bewegung und Sport als Säule der geistigen und motorischen Entwicklung unserer
Kinder zu fördern. Insbesondere das Schwimmen stärkt Muskulatur und
schult die Koordination, macht Freude und Spaß und stärkt das Selbstbewusstsein
und die Sicherheit von Kindern, die schwimmen erlernt haben. Vor allem Familien sollen unterstützt werden, die
Frankfurter Bäder wieder zu nutzen, die es sich vorher nicht leisten konnten.
Es sollen Barrieren abgebaut werden und allen Kindern die Möglichkeit gegeben
werden, die Frankfurter Bäder zu besuchen und Schwimmen zu lernen. Durch eine
häufige Nutzung sollen Ängste abgebaut werden. Der Besuch eines Schwimmbades
gerade im Familienverbund oder im Freundeskreis fördert Gemeinsamkeit und
Aktivität. Schwimmen wird für alle gesellschaftlichen Schichten zu einem
festen Bestandteil der Freizeitbeschäftigung und wirkt integrativ. Leider besteht seit einiger Zeit die Tendenz, dass
die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik
Deutschland sinkt. Mit dem Ziel hier entgegen zu steuern, soll den Kindern bis
zu einem Alter von bis zu 14 Jahren in den beliebten, bis zu 2,5 Millionen
Besucherinnen und Besuchern jährlich zählenden Schwimmstätten der BäderBetriebe
Frankfurt GmbH freier Eintritt im Segment Schwimmen gewährt werden. Die
Schwimmkompetenz von Kindern soll nachhaltig erhöht werden, nicht zuletzt auch,
um Badeunfälle zu verhindern. B. Alternativen Die bisher praktizierte Regelung der Entrichtung
einer moderaten finanziellen Gegenleistung (Eintritt für Ermäßigte) für die
Nutzung der bereits jetzt stark frequentierten Erlebnis-, Hallen- und Freibäder
in Frankfurt am Main könnte beibehalten werden. C. Lösung Mit der Gewährung des außergewöhnlichen
Freieintrittes wird eine massive Impulsverstärkung zum Schwimmbadbesuch für
Kinder bis 14 Jahren aus Frankfurt am Main und dem näheren und weiteren Umland
(Schulausflüge, etc.) eintreten. Für die Änderung der Eintrittspreise für die
von der BäderBetriebe Frankfurt GmbH betriebenen Einrichtungen bedarf es
zwingend eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung gem.
§ 7 Abs. 4 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages, der besagt: "Der vorherigen
Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen insbesondere die Festsetzung der
Bädereintrittspreise; vorbehaltlich § 51 Nr. 10 HGO." D. Finanzielle Auswirkungen Für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergibt sich eine
erhebliche Verlustausweitung, die aktuell noch nicht beziffert werden kann, da
die Einnahmeausfälle unterjährig statistisch aufbereitet werden müssen.
Insbesondere muss untersucht werden, wie sich der freie Eintritt für Kinder bis
14 Jahre auf das Nutzerverhalten von Familien und Erwachsenenschwimmerinnen und
-schwimmer auswirkt. Es ist aber auch zu erwarten, dass durch den kostenlosen
Eintritt eine langfristige Bindung an die Frankfurter Schwimmbäder aufgebaut
werden kann, was sich ebenfalls positiv auf die Besucherzahlen und das sonstige
Marketing auswirkt. Auch ist damit zu rechnen, dass durch das Angebot des
freien Eintritts für Kinder bis 14 Jahre auch Familien aus dem Umland angezogen
werden und als neue Nutzer gewonnen werden können. Noch einzurechnen sind
Kosten aufgrund zu erwartender Steigerungen der Besucherzahlen von Kindern,
durch die eine Personalverstärkung notwendig wird, insbesondere in den
Bereichen Sicherheits- und Ordnungsdienst, Wasseraufsicht, Kassenpersonal und
Reinigung. Die sich hieraus für die BäderBetriebe Frankfurt GmbH ergebende
Verlustausweitung wird im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
finanziell abzudecken sein. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
09.01.2019, NR 731
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
06.03.2019, A 459
Bericht des
Magistrats vom 26.03.2021, B 138
Bericht des
Magistrats vom 04.04.2022, B 146
Bericht des
Magistrats vom 10.07.2023, B 289
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 15,
16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.01.2019 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2019, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und
BFF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD
und BFF (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 237 = Annahme, NR 731 =
Ablehnung) 28. Sitzung des OBR
15 am 18.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP
(= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
11 am 21.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
28. Sitzung des OBR 7
am 22.01.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6
am 22.01.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
16 am 22.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4
am 22.01.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
28. Sitzung des OBR 8
am 24.01.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
28. Sitzung des OBR 9
am 24.01.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 237 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 237 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 731 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= kein Votum)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 237 = Annahme, NR 731 = Ablehnung)
30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Vorlage NR 731 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Meister, Busch, Leineweber, Bross, Burcu, Dalhoff, Fuchs und
Ochs sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtrat Frank dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= kein Votum)
zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) 52. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 1
Beschluss: Der Vorlage M 237 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 3616, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 92 2