Grundsanierung Alfred-Göbel-Weg - Vorplanungsvorlage
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 233
Betreff: Grundsanierung Alfred-Göbel-Weg - Vorplanungsvorlage I. Der Vorplanung zur Grundsanierung des Alfred-Göbel-Wegs wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der GVFG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen, c) eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Realisierung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 728.000 € geschätzt wird; b) für die weiterführende Planung Mittel in Höhe von 110.000 € benötigt werden, die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001265 "Planungsmittel Straßen- und Radwegebau" zur Verfügung stehen. IV. Die Planungsmittel in Höhe von 110.000 € werden bewilligt und freigegeben. Begründung: A Zielsetzung Der Alfred-Göbel-Weg befindet sich im Stadtteil Bergen-Enkheim. Mit einer Länge von ca. 320 m verläuft er als Anliegerstraße im Zweirichtungsverkehr zwischen der Röhrborngasse und der Riedstraße. Der zuständige Ortsbeirat 16 hat mit seiner Anregung OM 3961/2015 den Magistrat gebeten, den Alfred-Göbel-Weg grundhaft zu sanieren. Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirates zum Bedarf einer grundhaften Erneuerung und hat hierzu eine Vorplanung erstellt. B Alternativen Alternativ zur ausgearbeiteten Lösung wurde auch eine bestandsnahe Variante nach dem Trennungsprinzip erarbeitet, ausgewiesen als Tempo 30-Zone. Ein Ausbau nach dem Trennungsprinzip mit anforderungsgerechten Gehwegbreiten ist innerhalb der verfügbaren Querschnittsbreite jedoch nicht möglich, sodass auch die bestandsnahe Variante als Mischverkehrsfläche betrieben werden müsste. Diese Alternative wurde daher verworfen. C Lösung Die vorgelegte Planung umfasst den gesamten, ca. 320 m langen Alfred-Göbel-Weg, zwischen der Riedstraße und der Röhrborngasse. Der Ausbau erfolgt nach dem Mischungsprinzip, die verkehrsrechtliche Anordnung als verkehrsberuhigter Bereich. Umbau des Alfred-Göbel-Wegs Für den südlichen, ca. 260 m langen Abschnitt, von der Riedstraße bis zum Kurvenbereich in Höhe der Hausnummer 27, ist ein Ausbau mit mittig liegender Entwässerung vorgesehen. Hierzu sieht die Planung zu beiden Seiten der mittig verlaufenden, 0,50 m breiten Gussasphaltrinne bei voller Querschnittsbreite jeweils 1,15 m, bei eingeschränkter Querschnittsbreite jeweils 1,00 m breite Asphaltstreifen vor, die nach außen hin mit Tiefborden und einer Reihe Großpflaster eingefasst werden. Die Befestigung der restlichen Verkehrsfläche erfolgt mit Kleinpflasterreihen. Für den nördlichen, ca. 60 m langen Abschnitt, von der Röhrborngasse bis zum Kurvenbereich in Höhe der Hausnummer 27, sieht die Planung aufgrund der topografischen Gegebenheiten, im Gegensatz zum südlichen Abschnitt, eine außenliegende Entwässerung vor. Des Weiteren können hier, adäquat zum Bestand, Längsparkplätze vorgesehen werden. Um den Übergang zwischen den beiden beschriebenen Abschnitten zu verdeutlichen, erfolgt hier statt des Ausbaues mit Asphalt eine Befestigung mit Kleinpflaster. Ebenso wird durch die Befestigung mit Kleinpflaster die Einmündung der Zufahrt zu Haus 15a verdeutlicht. In den Einmündungsbereichen zur Riedstraße und zur Röhrborngasse sieht die Planung überfahrbare, durchgehende Gehwege entlang der beiden übergeordneten Straßen vor. Durch diesen Ausbau soll der Charakter des Alfred-Göbel-Wegs als reine Anliegerstraße verdeutlicht und eventueller Durchgangsverkehr reduziert bzw. vermieden werden. ÖPNV -/- Radverkehr Die Radverkehrsführung erfolgt im Mischverkehr. Ruhender Verkehr Aufgrund der geringen verfügbaren Querschnittsbreite ist die Anordnung von Stellplätzen im öffentlichen Raum nur, wie auch im Bestand, im nördlichen Abschnitt möglich. Grünanlagen Eine eingehende Prüfung ergab, dass die Pflanzung von Bäumen in der Verkehrsfläche nicht möglich ist. Um trotzdem die Begrünung des öffentlichen Raumes zu ermöglichen, können, sofern es die örtliche Situation zulässt und die Eigentümer dies wünschen, kleine Pflanzflächen in Randlage für Fassadenbegrünungen geprüft werden. D Kosten Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung werden auf 728.000,- € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Nr. Kostengruppe Einzelkosten
- Untergrund, Unterbau, Entwässerung 212.727,38 €
- Oberbau 224.005,95 €
- Ausstattung 56.475,56 €
- Sonstige besondere Anlagen und Kosten 25.102,00 € Baukosten netto 518.310,89 € Baunebenkosten 18 v.H. 93.295,96 € Baukosten gesamt netto 611.606,85 € Mehrwertsteuer 19 v.H. 116.205,30 € Baukosten brutto 727.812,15 € Baukosten brutto gerundet 728.000,00 € Aufgrund der Vielzahl der Grundstückszufahrten - in Verbindung mit den engen räumlichen Verhältnissen - ist ein erhöhter planerischer Aufwand bei der Baustelleneinrichtung bzw. den Bauabschnitten mit Gewährleistung der Erreichbarkeit der Grundstücke zu erwarten. Ebenso ist ein erhöhter Aufwand hinsichtlich der Kampfmittelsondierung zu berücksichtigen, da sich nach Aussage der zuständigen Fachstelle, des Regierungspräsidiums Darmstadt - Kampfmittelräumdienst, der überwiegende Teil des Planungsbereiches in einem Bombenabwurfgebiet aus dem zweiten Weltkrieg befindet. Die vorgenannten Faktoren finden daher Berücksichtigung im Ansatz für die Baunebenkosten in Höhe von 18 v. H. Anlage _Lageplan (ca. 998 KB)