Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M
229 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks
Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 I. Dem Abschluss eines
Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: BRD Bundesstraßenverwaltung endvertreten durch
Hessische Landgesellschaft mbH
Wilhelmshöher Allee
157-159, 34121 Kassel Kaufgrundstück: Gemarkung Bergen-Enkheim
(68) Flur 43 Nr. 689/16
Teilfläche von ca. 4.700 m2 Kaufpreis: 16,00 €/qm,
für ca. 4.700 m2 somit vorläufig
75.200,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt,
ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach-
und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene
Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne d. Bundesbodenschutzgesetzes
(BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach
wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und
Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für
Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: a) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver-
und Entsorgungsleitungen. b) Fortbestand der Zuwegung zu den westlich des
Kaufgrundstücks gelegenen Grundstücken c) Rückerwerbsrecht bei planungsrechtlicher
Aufwertung oder Aufgabe der Nutzung Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und
seiner Durchführung, einschließlich der Vermessungskosten trägt der
Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten,
Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei
für sich.
Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von
Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung,
Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V -
Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu
vollziehen. II. Es die nt zur Kenntnis,
dass der aktuelle Bodenrichtwert 16,00 EUR/qm beträgt. Begründung: Für das Projekt "BAB 66/661 Riederwaldtunnel" sind
von der BRD Bundesstraßenverwaltung Kompensationsflächen zur Verfügung zu
stellen. Mit der Maßnahme A
14 "Anlage von Kleinstrukturen zur Förderung von Offenlandarten" soll unter
anderem die städtische Grünfläche "An der Leuchte" hinsichtlich der
Habitatsansprüche der Zauneidechse optimiert werden. Die optimierten Flächen
sollen auch als Ersatzlebensraum für die im Tunnelbereich vorgefundenen
Einzelexemplare der Zauneidechsen genutzt werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die BRD mit dem
Wunsch an die Stadt herangetreten, das Kaufgrundstück zu erwerben. Der in Ansatz gebrachte Kaufpreis von
16,00 €/m2 entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Das Kaufgrundstück wird nicht
bewirtschaftet und erfährt durch die Maßnahme eine ökologische Aufwertung. Der
Verkauf des Grundstücks ist daher für die Stadt Frankfurt am Main als
vorteilhaft anzusehen. Anlage _Lageplaene_1_1000_und_1_2000 (ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
17.01.2017, OA 107
Antrag vom
11.01.2017, OF
90/16 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket:
07.12.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16
am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 107 2017
1. Die Vorlage
M 229 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 90/16 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. WBE, 4 CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (=
Annahme) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (=
Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 107 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen
AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 229 = Annahme, OA 107 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL
(M 229 = Ablehnung, OA 107 = Annahme) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 32
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 107 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE.,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 972, 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 23 11