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Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2016, M 229 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 43, Nr. 689/16 I. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: BRD Bundesstraßenverwaltung endvertreten durch Hessische Landgesellschaft mbH Wilhelmshöher Allee 157-159, 34121 Kassel Kaufgrundstück: Gemarkung Bergen-Enkheim (68) Flur 43 Nr. 689/16 Teilfläche von ca. 4.700 m2 Kaufpreis: 16,00 €/qm, für ca. 4.700 m2 somit vorläufig 75.200,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne d. Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: a) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen. b) Fortbestand der Zuwegung zu den westlich des Kaufgrundstücks gelegenen Grundstücken c) Rückerwerbsrecht bei planungsrechtlicher Aufwertung oder Aufgabe der Nutzung Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, einschließlich der Vermessungskosten trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es die nt zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 16,00 EUR/qm beträgt. Begründung: Für das Projekt "BAB 66/661 Riederwaldtunnel" sind von der BRD Bundesstraßenverwaltung Kompensationsflächen zur Verfügung zu stellen. Mit der Maßnahme A 14 "Anlage von Kleinstrukturen zur Förderung von Offenlandarten" soll unter anderem die städtische Grünfläche "An der Leuchte" hinsichtlich der Habitatsansprüche der Zauneidechse optimiert werden. Die optimierten Flächen sollen auch als Ersatzlebensraum für die im Tunnelbereich vorgefundenen Einzelexemplare der Zauneidechsen genutzt werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die BRD mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Kaufgrundstück zu erwerben. Der in Ansatz gebrachte Kaufpreis von 16,00 €/m2 entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Das Kaufgrundstück wird nicht bewirtschaftet und erfährt durch die Maßnahme eine ökologische Aufwertung. Der Verkauf des Grundstücks ist daher für die Stadt Frankfurt am Main als vorteilhaft anzusehen. Anlage _Lageplaene_1_1000_und_1_2000 (ca. 3,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 17.01.2017, OA 107 Antrag vom 11.01.2017, OF 90/16 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 107 2017 1. Die Vorlage M 229 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 90/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 107 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 229 = Annahme, OA 107 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 229 = Ablehnung, OA 107 = Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 107 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 972, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 23 11