Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 210 Betreff: Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4580 (M 16) I. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Mit dem Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße, für den am 22.05.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, sollten folgende Ziele und Zwecke der Planung verfolgt werden: Für das Gebiet der ehemals geplanten Friedhofserweiterung Westhausen sollte Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die integrierte Lage, die Nachverdichtungsmöglichkeit und die gute ÖPNV-Anbindung bieten gute Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes und können zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Ziel war die Planung eines durchgrünten Wohngebietes, das an bestehende Wohngebiete im Süden und Norden anknüpft. Hinsichtlich der steigenden Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main eigneten sich diese Flächen zunächst im Rahmen einer bodenschonenden Maßnahme der Innenentwicklung für ergänzende Wohnbebauung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes. Da die Flächen vollständig in städtischem Besitz und bereits erschlossen sind, erschienen diese Flächen für eine zeitnahe Entwicklung besonders interessant. Aus diesem Grund wurde das Plangebiet vom Magistrat für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgewählt und als Wohnbaulandentwicklung mit Priorität in dem Vortrag des Magistrats M 9 vom 17.01.2014 aufgenommen. Diese vorgesehenen Planungsabsichten konnten durch das vordringliche Erfordernis, Schulbaumaßnahmen für die wachsende Stadt Frankfurt am Main zu realisieren, nicht umgesetzt werden. Für die jetzige Nutzung als Standort für ein Schulgebäude, für die Errichtung von dazugehörigen Sportstätten und für den Bau einer Mensa auf dem Plangelände spricht neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit auch die gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und lässt diesen Standort dafür als ideal erscheinen. Das mit dem bestehenden Aufstellungsbeschluss dokumentierte Planerfordernis für Wohnbebauung ist nicht mehr aufrechtzuerhalten, da dem noch viel dringenderen Bedarf nach Flächen für den Schulbau und Schuleinrichtungen Rechnung zu tragen ist. Aufgrund der dargestellten Situation wird das Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Enthaltung) 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3639, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 61 00