Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Einstellung des Verfahrens
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M
210 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Einstellung des
Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4580 (M 16)
I. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 904 - Nördlich
Kollwitzstraße ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Mit dem Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich
Kollwitzstraße, für den am 22.05.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde,
sollten folgende Ziele und Zwecke der Planung verfolgt werden: Für das Gebiet der ehemals geplanten
Friedhofserweiterung Westhausen sollte Planungsrecht für ein Allgemeines
Wohngebiet geschaffen werden. Die integrierte Lage, die
Nachverdichtungsmöglichkeit und die gute ÖPNV-Anbindung bieten gute
Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes und können
zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Ziel war die Planung eines
durchgrünten Wohngebietes, das an bestehende Wohngebiete im Süden und Norden
anknüpft. Hinsichtlich der steigenden
Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und dem dringenden Wohnbedarf in der
Stadt Frankfurt am Main eigneten sich diese Flächen zunächst im Rahmen einer
bodenschonenden Maßnahme der Innenentwicklung für ergänzende Wohnbebauung
innerhalb eines bestehenden Wohngebietes. Da die Flächen vollständig in
städtischem Besitz und bereits erschlossen sind, erschienen diese Flächen für
eine zeitnahe Entwicklung besonders interessant. Aus diesem Grund wurde das
Plangebiet vom Magistrat für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgewählt
und als Wohnbaulandentwicklung mit Priorität in dem Vortrag des Magistrats M 9
vom 17.01.2014 aufgenommen. Diese vorgesehenen Planungsabsichten konnten durch
das vordringliche Erfordernis, Schulbaumaßnahmen für die wachsende Stadt
Frankfurt am Main zu realisieren, nicht umgesetzt werden. Für die jetzige
Nutzung als Standort für ein Schulgebäude, für die Errichtung von dazugehörigen
Sportstätten und für den Bau einer Mensa auf dem Plangelände spricht neben der
grundsätzlichen Verfügbarkeit auch die gute Anbindung an das öffentliche
Verkehrsnetz und lässt diesen Standort dafür als ideal erscheinen. Das mit dem bestehenden Aufstellungsbeschluss
dokumentierte Planerfordernis für Wohnbebauung ist nicht mehr
aufrechtzuerhalten, da dem noch viel dringenderen Bedarf nach Flächen für den
Schulbau und Schuleinrichtungen Rechnung zu tragen ist. Aufgrund der dargestellten Situation wird das
Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 16 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7
am 27.11.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF; FDP (= Votum im
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD und FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Enthaltung)
26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 26. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER; FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 210 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 5
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 210 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 21
Beschluss: Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3639, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 61 00