Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Einstellung des Verfahrens
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Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 210
Betreff: Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4580 (M 16) I. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Mit dem Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße, für den am 22.05.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, sollten folgende Ziele und Zwecke der Planung verfolgt werden: Für das Gebiet der ehemals geplanten Friedhofserweiterung Westhausen sollte Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die integrierte Lage, die Nachverdichtungsmöglichkeit und die gute ÖPNV-Anbindung bieten gute Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes und können zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Ziel war die Planung eines durchgrünten Wohngebietes, das an bestehende Wohngebiete im Süden und Norden anknüpft. Hinsichtlich der steigenden Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main eigneten sich diese Flächen zunächst im Rahmen einer bodenschonenden Maßnahme der Innenentwicklung für ergänzende Wohnbebauung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes. Da die Flächen vollständig in städtischem Besitz und bereits erschlossen sind, erschienen diese Flächen für eine zeitnahe Entwicklung besonders interessant. Aus diesem Grund wurde das Plangebiet vom Magistrat für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgewählt und als Wohnbaulandentwicklung mit Priorität in dem Vortrag des Magistrats M 9 vom 17.01.2014 aufgenommen. Diese vorgesehenen Planungsabsichten konnten durch das vordringliche Erfordernis, Schulbaumaßnahmen für die wachsende Stadt Frankfurt am Main zu realisieren, nicht umgesetzt werden. Für die jetzige Nutzung als Standort für ein Schulgebäude, für die Errichtung von dazugehörigen Sportstätten und für den Bau einer Mensa auf dem Plangelände spricht neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit auch die gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und lässt diesen Standort dafür als ideal erscheinen. Das mit dem bestehenden Aufstellungsbeschluss dokumentierte Planerfordernis für Wohnbebauung ist nicht mehr aufrechtzuerhalten, da dem noch viel dringenderen Bedarf nach Flächen für den Schulbau und Schuleinrichtungen Rechnung zu tragen ist. Aufgrund der dargestellten Situation wird das Verfahren eingestellt.