Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 16 Betreff: Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich
Kollwitzstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1 Für das Gebiet Nördlich Kollwitzstraße in Frankfurt am
Main - Praunheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.07.2013 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das
Gebiet der ehemals geplanten Friedhofserweiterung Westhausen Planungsrecht für
ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die integrierte Lage, die
Nachverdichtungsmöglichkeit und die gute ÖPNV-Anbindung bieten gute
Voraussetzungen für die Umnutzung des ehemaligen Ziegeleigeländes< und
tragen zum schonenden Umgang mit Ressourcen bei. Ziel ist die Planung eines
durchgrünten Wohngebietes, das an bestehende Wohngebiete im Süden und Norden
anknüpft.
II. Der Magistrat wird beauftragt,
beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße liegt im
Frankfurter Stadtteil Praunheim zwischen der "Siedlung Praunheim" im Norden und
der "Siedlung Westhausen" im Süden, gelegen an der Ludwig-Landmann-Straße und
umfasst eine Fläche von zirka 5,5 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die
Schinkelstraße, im Osten an die Muckermannstraße und die
Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage, im Süden an die Kollwitzstraße und im Westen
an den Friedhof Westhausen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen
Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen
ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz
prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht.
Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven
Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen
Beitrag leisten.
Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes "Grünfläche, Parkanlage" sowie
"Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dar. Der Bebauungsplan kann
somit nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Der Bebauungsplan Nr. 329 - Westlich
Ludwig-Landmann-Straße - in Kraft getreten am 26.08.1980 - deckt das gesamte
Plangebiet ab und setzt für den größten Teil der Fläche "Öffentliche Grünfläche
- Friedhof" und im südlichen Teil eine Fläche für "Parken für
Friedhofsbesucher" sowie eine Fläche für ein "Einstöckiges Gebäude für
Friedhofszwecke" fest. Am westlichen Rand des Geltungsbereiches ist ein
"Gehrecht (Schulweg)" festgesetzt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Bei dem Gelände handelt es sich um eine frühere
Ziegeleigrube, die in den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts bis auf
6 bis 8 m unter Geländeniveau ausgebeutet wurde und später mit Erdaushub und
Bauschutt aus verschiedenen kommunalen Baumaßnahmen, vor allem aus
Straßenbaumaßnahmen des Miquelknotens verfüllt und auf 2 bis 5 m aufgehaldet
worden ist. Eigentümer der gesamten Plangebietsfläche ist die Stadt Frankfurt
am Main.
Hinweise auf wilde Ablagerungen
haben sich nicht ergeben, Altlasten sind hier nicht zu erwarten. Ein Teil der
Fläche wird als Parkplatz für Friedhofsbesucher genutzt. Im Rahmen der
Umplanung sollen die Stellplätze eventuell an anderer Stelle im Plangebiet
erneut nachgewiesen werden. Die gesamte Friedhofserweiterungsfläche besteht aus
einer Wiese von zirka 50 m mal 150 m mit vereinzelten Bäumen und Sträuchern und
einer sich anschließenden L-förmigen Fläche von zirka 250 m mal 200 m mit
dichtem Baumbestand. Der zurzeit noch als Friedhofsergänzungsfläche
festgesetzte Standort wird in wesentlichen Teilen nicht mehr für
Friedhofsbelange benötigt. Durch die benachbarten Wohngebiete, die Nähe zum
Niddatal und die gute ÖPNV-Anbindung - die Stadtbahnstation Westhausen der
Linie U 6 liegt ganz in der Nähe - ist die Fläche sehr gut als Wohnbaugebiet
geeignet. Im geplanten durchgrünten Wohngebiet
können Einfamilienhäuser entstehen, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an
ausgewählten Stellen. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an
Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an
die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB zu ändern. Anlage _Lageplan (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
10.03.2014, OF
369/7 dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.03.2014, V 984
Vortrag des
Magistrats vom 12.11.2018, M 210
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2014, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 31. Sitzung des OBR 7
am 25.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 984 2014
1. Der Vorlage
M 16 wird unter Hinweis auf V 984 zugestimmt. 2. Die Vorlage
OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos
gegen REP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
und REP 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 16 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 29. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen RÖMER (= Ablehnung);
LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) und FREIE
WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) ELF Piraten
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
23 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und ELF Piraten (=
Annahme unter Hinweis auf V 984) sowie RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und ELF
Piraten (= Annahme unter Hinweis auf V 984) sowie RÖMER (= Ablehnung); FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (=
Annahme) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE. und ELF
Piraten (= Annahme unter Hinweis auf V 984) sowie RÖMER (= Ablehnung); FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 4580, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00