Gesamtbereinigung des Rechtsverhältnisses der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Lindner AG wegen des Bauvorhabens „SPG Sanierung Palmengartengesellschaftshaus“; Erledigung der Rechtsstreite vor dem LG Frankfurt am Main zu Az.: 2-26 O 7/14 über einen G
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 27.10.2017, M 210
Betreff: Gesamtbereinigung des Rechtsverhältnisses der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Lindner AG wegen des Bauvorhabens "SPG Sanierung Palmengartengesellschaftshaus"; Erledigung der Rechtsstreite vor dem LG Frankfurt am Main zu Az.: 2-26 O 7/14 über einen Gegenstandswert von 21.781.667 Euro und Az.: 2-20 O 210/17 über einen Gegenstandswert von 112.000 Euro bis zu 336.000 Euro Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8381 (M 99) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 07.11.2017
- Es dient zur Kenntnis, dass wegen der Baumaßnahme "Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten" nach jahrelangem Rechtsstreit das Landgericht Frankfurt eine vergleichsweise Beendigung der derzeit anhängigen o.g. Rechtsstreite dringend angeraten hat. Dem Vergleichsvorschlag gemäß Anlage, der sowohl die (vorgenannten) Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Lindner AG beendet, also auch alle weiteren etwaigen Ansprüche der Parteien wegen der Sanierung und teilweisen Neuerrichtung des Gesellschaftshauses im Palmengarten erledigt, wird zugestimmt.
- Die von der Lindner AG bisher gerichtlich mit Abschlagszahlungsklage in einem angeblichen Umfang von weiteren 21.893 T€ geltend gemachten Forderungen für zusätzliche Leistungen und Bauzeit gem. § 631 ff. BGB und § 2 Nr. 5 VOB/B sowie alle andere weiteren mit Schlussrechnung eventuell noch geltend zu machenden Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt werden mit einer Gesamtzahlung von € 7.353 T€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erledigt. Der Betrag ist nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung binnen 10 Tagen auszuzahlen. Die Auszahlung wird in der Produktgruppe 22.11 geleistet. Soweit die Kosten aktivierungsfähig sind, erfolgt die Buchung auf der Projektdefinition 5.001409 "Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten", ansonsten im dortigen Ergebnishaushalt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projektes von 39.357 T€ (netto) auf 45.279 T€ (netto) steigen und damit um 15% über der zuletzt bewilligten Summe liegen (M 99/2010). Die Mehrkosten wurden dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt und werden entsprechend des Prüfungsergebnisses bezogen auf die Überschreitung der bislang bewilligten Bausumme genehmigt.
- Diese überplanmäßigen Auszahlungen / Aufwendungen werden in der vom Revisionsamt festgestellten Höhe genehmigt. Der Magistrat wird beauftragt, die noch fehlende Deckung im Zuge des Jahresabschlusses 2017 herzustellen.
- An die Klägerin sind keine Zinsen zu entrichten. Es dient zur Kenntnis, dass der Zinslauf ab dem im Vergleich genannten Fälligkeitstermin mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz, derzeit also mit 8,12 % (§ 288 Abs. 2 BGB n.F. i. V. m. Art. 229 § 34 S. 1 EGBGB) einsetzt. Begründung: Begründung zum Vergleich zwischen Fa. Lindner AG und der Stadt Hintergrund der mit dem Vergleich zu erledigenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Lindner AG ist die Baumaßnahme "Sanierung und teilweise Neuerrichtung des Gesellschaftshauses im Palmengarten", die 02/2009 als Generalunternehmerleistung an eine ARGE Palmengarten Gesellschaftshaus - bestehend aus der Lindner AG und der Imtech Deutschland GmbH & Co. KG - vergeben wurde. Infolge der bei Vertragsschluss unbekannten Bestandsrisiken aus der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäudesubstanz und wegen umfassenden Änderungen des Bauprogramms sowie stadtseitig verlangter Zusatzleistungen, wurden während des 3,5 Jahre dauernden Bauablaufs nicht unerhebliche Änderungen des beauftragten Bauprogramms sowie Zusatzleistungen erforderlich. Diese haben zu einer großen Vielzahl von eingereichten Nachträgen und Forderungen wegen der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Bauzeit geführt. Über die von der ARGE seit Ende 2013 verfolgten Nachtragsforderung in Höhe eines Gesamtbetrages von ca. 21 Mio. € konnte zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden. Auch wegen der in 2013 und 2014 nach und nach bekanntwerdenden Mangelsituation sah sich die Stadt veranlasst, jegliche weitere Forderung der Auftragnehmerin zurückzuweisen. Des Weiteren konnte mit der Lindner AG keine Einigung über die Grundlagen der Kalkulation der Auftragnehmerin sowie die Verantwortung für die eingetretene Bauzeitüberschreitung (von mindestens 19 Monaten) erzielt werden. Mit im Februar 2014 an die Stadt zugestellter Klage mit einem einstweiligen Streitwert von € 21.781.667,50 Euro (brutto) vom 31.12.2013 machte die Lindner AG aus 321 angeblichen Nachträgen (der in Summe 1939 Einzelpositionen zugrunde lagen) Vergütungsanspruche für zusätzliche Bau- und Planungsleistungen und die Bauzeitüberschreitung geltend. Der Umfang des Rechtsstreits umfasst derzeit 52 Leitzordner. Die Stadt Frankfurt am Main hat unter dem 8.12.2014 mittels einer Klageerwiderung im Gesamtumfang von 187.000 Blatt (42 Leitzordner) reagiert. Der wesentliche Vortrag der Stadt ist in einer 741-seitigen Klageerwiderung sowie einem 595-seitigen ergänzenden Gutachten enthalten. In der bisher einzigen mündlichen Verhandlung vom 26.2.2015 sah das Gericht die Klage zwar als zulässig an, ließ jedoch einstweilige Zweifel an der Begründetheit der Klage erkennen. Der Klägerin wurde u.a. aufgegeben, deren Behauptungen zu den angeblichen Nachtragsforderungen weiter zu substanzieren. Ihr wurde dazu eine Frist bis Ende 10/2015 eingeräumt. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass vor einer massiven Reduzierung der mit der Klageerwiderung durch die Stadt dargelegten Mangelsituation auch wegen der bestehenden Beweislast einstweilen keine Fälligkeit der beanspruchten Forderungen eintreten werde. Nachdem die Stadt Frankfurt sowohl in 2014 als auch in 2015 eine allenfalls schleppende Mangelbeseitigung der im Wesentlichen den technischen Funktionen anhaftenden Mängel feststellen musste, eröffnete das AG Hamburg am 6.10.2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imtech Deutschland GmbH & Co. KG, wodurch die ehemals beauftragte ARGE zur Auflösung kam und die Lindner AG infolge einer im ARGE-Vertrag vorgesehenen Regelung die Gesamtrechtsnachfolge der ARGE antrat. Unter dem 26.10.2015 reichten die Prozessbevollmächtigten der Lindner AG einen extrem umfassenden Schriftsatz ein, der neben einer 541-seitigen weiteren Begründung der angeblichen Forderungen 1209 Anlagen mit einer Gesamtblattzahl von mehr als 35.000 umfasste. Auf der Grundlage des somit im IV. Quartal 2015 vorliegenden Sach- und Streitstandes und wegen der insofern unabsehbaren Zeitdauer des Rechtsstreites forderte das Landgericht Frankfurt die Vertragspartner zu Verhandlungen auf und riet dringend an, eine außergerichtliche Verständigung zu versuchen. Das Gericht erteilte insofern den Hinweis auf die möglicherweise mit Fortsetzung des Rechtsstreits verbundenen exorbitanten weiteren Kosten. Infolge der fortbestehenden Mangelsituation am Werk der Klägerin ordnete das Landgericht Frankfurt am Main mit Zustimmung der Parteien am 1.2.2016 das Ruhen des Verfahrens an und empfahl der Klägerin, die Mangelbeseitigung in Angriff zu nehmen. Im Rahmen der Gespräche mit Vertretern der Lindner AG aus 2016 konnte eine rechtlich zwar unverbindliche, indes von der Lindner AG im Wesentlichen beachtete Maßgabe abgestimmt werden, wonach zunächst die im Wesentlichen in der Urheberschaft der Imtech GmbH & Co. KG liegenden Mängel zunächst weitgehend behoben und im Anschluss daran Verhandlungen um die der Lindner AG etwa noch zustehenden Forderungen geführt werden sollten. Parallel zum Mangelbeseitigungsprozess wurden intern die Nachtragsforderungen aus dem Schriftsatz vom 26.10.2015 aufgearbeitet und das sich daraus ergebende Prozessrisiko bewertet. Mit weitgehender Beseitigung der maßgeblichen Mängel hat sich die Möglichkeit ergeben, die Gesamtproblematik gegen die Zahlung der im Vergleichsvorschlag ausgewiesenen Summe zu bereinigen. Damit werden nicht nur die Rechtsstreitigkeiten erledigt, sondern alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Bauprojekt. Die in langwierigen Verhandlungen erreichte Vergleichssumme liegt bei nur 33 % der derzeit rechtshängigen Forderung aus dem Abschlagszahlungsverfahren. Besondere Rechtfertigung erfährt der Vergleichsvorschlag aus dem Umstand, dass bei einer prognostizierten Gesamtdauer des Rechtsstreites von mindestens noch weiteren 10 Jahren, die Gesamtbelastung der Stadt Frankfurt am Main (Hauptforderung + Zinsen (9% über Basiszinssatz) + Anwaltskosten + Beweiskosten + weiteren Gerichtskosten + Gutachter- und Betreuungskosten usw.) selbst im Falle des Erreichens einer niedrigeren Unterliegensquote insgesamt erheblich oberhalb des nun erreichbaren Vergleichsbetrages anzusetzen wäre. Modellrechnungen implizieren, dass selbst bei einem hypothetischen Hauptsacheunterliegen im Umfang von nur 2,5 Mio. die Zins- und Kosteneffekte eine Gesamtbelastung der Stadt Frankfurt von voraussichtlich mehr als 8,0 Mio. bedingen würden. Rückkoppelungen mit dem Gericht bezüglich des möglichen Vergleichs haben dieses als den Parteien "dringend zu empfehlen" bezeichnet. Mit dem vom Gericht ausdrücklich unterstützten Vergleichsvorschlag werden alle wechselseitigen Forderungen aus dem Gesamtprojekt erledigt. Der massiven Reduktion der Forderungen der Lindner AG steht ein aus heutiger Sicht vertretbarer Verzicht der Stadt auf weitere Gewährleistung gegenüber. Da das Gesellschaftshaus bereits seit dem 1.9.2012 an die Stadt übergeben und von dieser genutzt wird (Verpachtung), dürfte es rechtlich nicht ohne weiteres möglich sein, eine Gewährleistungsforderung aufrechtzuerhalten, die im konkreten Einzelfall wegen der seit mehr als 4 Jahren im Risiko der Stadt erfolgenden Nutzung des Gebäudes eher als fragwürdig einzustufen ist. Das begründet, warum der Gewährleistungsverzicht für die Stadt letztlich nicht übermäßig schwer wiegt. Vor dem Hintergrund der dargelegten Situation stellt der im Anhang beigefügte Vergleichsentwurf einen tragbaren und im Wesentlichen ausgeglichenen Kompromiss dar, der in der übergeordneten Perspektive für beide Parteien vorteilhaft ist und zudem die letztlich ökonomisch fragwürdige Generierung weiterer - möglicherweise exorbitanter - Rechtskosten vermeidet. Es dient zur Kenntnis, dass die Parteien ihre jeweiligen Anwaltskosten selbst tragen und die anfallenden Gerichtskosten (nur 1 Gebühr bei vergleichsweiser Beendigung des Rechtsstreites) hälftig geteilt werden. Der diesbezügliche Aufwand wird durch eine für diesen Zweck gebildete Rückstellung in der Produktgruppe 33.03 "Interne Rechtliche Serviceleistungen" vollständig abgedeckt. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das Projekt in der Vergangenheit zu 96,95% als vorsteuerabzugsberechtigt eingestuft ist und die Stadt Frankfurt am Main davon ausgeht, die nach Abschluss des Vergleichs auszuzahlende Vorsteuer auf Basis einer Schlussrechnung mit genauer Beschreibung des Leistungsgegenstandes weiterhin gegenüber der Finanzverwaltung geltend machen zu können. Anlage 1 (ca. 2,2 MB) Anlage 10_Schlussrechung_Probebetrieb_Stoerungsdienst (ca. 185 KB) Anlage 11_Kostendeckblatt (ca. 71 KB) Anlage 2 (ca. 194 KB) Anlage 3 (ca. 154 KB) Anlage 4 (ca. 43 KB) Anlage 5 (ca. 53 KB) Anlage 6 (ca. 982 KB) Anlage 7 (ca. 49 KB) Anlage 8_Schlussrechnung_Bau-_und_Planung (ca. 233 KB) Anlage 9_Schlussrechung_Wartungsleistungen (ca. 187 KB) Anlage __Vergleich (ca. 367 KB)
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
16
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 32
Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 56
Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
17
OBR 2
TO I, TOP 36
Der Vorlage M 210 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF Piraten
Ablehnung:
Linke