Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M
200 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und
Goethestraße - 2. Änderung hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 626 (M 139)
I. Es dient zur Kenntnis,
dass: - die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 05.07.2016 und
- die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in
der Zeit vom 13.07.2016 bis 15.08.2016 durchgeführt worden sind. II. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB alte Fassung in Verbindung mit §
245c (1) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach
§ 4 (2) BauGB a. F. i.V.m. § 245c (1) BauGB wird
gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a. F. i.V.m.
§ 245c (1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a. F. i.V.m.
§ 245c (1) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a. F. i.V.m.
§ 245c (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder
ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
erneut nach § 4a (3) a. F. und § 3 (2) BauGB a. F. i.V.m. § 245c
(1) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Begründung:
ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca.
2,1 MB) Anlage
2_Textteil (ca. 81 KB)
Anlage 3_Begr_BPlan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.07.2016, M 139
Vortrag des
Magistrats vom 29.10.2018, M 197
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 11.10.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 200 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD und FDP (= Annahme) 16. Sitzung des OBR 1
am 07.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 200 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 200 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
18. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO I, TOP 6
Beschluss: a) Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten
Tschierschke, Loizides und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 1936, 18. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 Aktenzeichen: 61 00