Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 11.07.2016, M 139 Betreff: Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 -
Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, §
4307 (M 233) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans Nr. 702 Ä - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und
Goethestraße - 1. Änderung in Frankfurt am Main - Innenstadt ist der
Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und
Goethestraße - 2. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich
des zu ändernden Teilbereichs des Bebauungsplans ergibt sich aus dem
vorgelegten Lageplan vom 19.02.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der zweiten Änderung des
Bebauungsplans sollen auf dem ehemaligen Deutsche-Bank-Areal die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für vier Hochhäuser geschaffen werden.
Hierbei sollen zwei Hochpunkte der Realisierung von Wohnungen dienen und zwei
Türme vornehmlich für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Ziel ist die
Entstehung eines vielseitigen, dichten und urbanen Quartiers. Zu diesem Zweck
ist vorgesehen, in den Sockelgeschossen Einzelhandel-, Gastronomie- und
Kulturnutzungen sowie eine Kindertagesstätte anzusiedeln. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebietes und räumlicher
Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung
liegt innerhalb der Frankfurter Innenstadt und umfasst das Quartier zwischen
der Junghofstraße im Norden, dem Roßmarkt im Osten, der Große Gallusstraße im
Süden und der Neue Schlesingergasse im Westen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca.
2,87 ha. Davon sollen 1,6 ha der Grundstücke neu bebaut werden. Es handelt sich
um die Liegenschaften Junghofstraße 5 - 11, Große Gallusstraße 10 - 14 und
Neue Schlesingergasse 10. Städtebauliche Situation und Bestand Das Plangebiet liegt im Bankenviertel zwischen den
Hochhäusern der Kreditinstitute im Westen und Südwesten und der fünf- bis
siebengeschossigen Bebauung um Roßmarkt und Goetheplatz. Das Quartier ist durch
eine Vielzahl von Unternehmen der Finanzbranche gekennzeichnet. Bis zur Fertigstellung der Doppeltürme an der
Taunusanlage befand sich die Zentrale der Deutschen Bank auf den Grundstücken
im wesentlichen Teil des Plangebiets. Bis heute wird dieses Areal von der
Deutschen Bank genutzt. Diese plant die Aufgabe der Nutzung mit Ausnahme des
denkmalgeschützten Gebäudes am Roßmarkt 18. Dieses historische Bankgebäude war
der ursprüngliche Ausgangspunkt für die bauliche Entwicklung des Areals.
Westlich anschließend in der Junghofstraße 5 - 11 befindet sich als Erweiterung
der Bank ein Gebäudeensemble aus den 1950er und 1960er Jahren, das ebenfalls
denkmalgeschützt ist. Den fünfgeschossigen Haupttrakt entlang der Straße
verbinden zwei siebengeschossige Querriegel mit den rückwärtigen Gebäuden.
Das siebengeschossige Sockelgebäude in der Große
Gallusstraße 10 - 14 mit dem etwa 90 m hohen Hochhaus wurde 1971
fertiggestellt. In der Neue Schlesingergasse befinden sich die Zufahrt auf das
Grundstück und ein Parkhaus. In diesem Gebäude und in einer Tiefgarage sind
insgesamt rund 550 Stellplätze vorhanden. An der Ecke Junghofstraße / Neue Schlesingergasse
befindet sich eine 18 bis 24 m hohe Blockrandbebauung: hier liegen das
historische Gebäude des "Vereinshauses Westend", das als Kinderbetreuungsstätte
genutzt wird, sowie ein ca. 24 m hoher Büroriegel. Erschlossen wird das Plangebiet im Norden von der
Junghofstraße, im Osten vom Roßmarkt, im Süden von der Große Gallusstraße und
im Westen von der Neue Schlesingergasse, die in die Neue Mainzer Straße mündet.
Die Neue Mainzer Straße ist Teil des Cityrings und bindet das Gebiet an das
überörtliche Straßennetz an. Öffentliche Parkplätze stehen in der Tiefgarage
Goetheplatz und im Parkhaus Junghofstraße zur Verfügung. An den öffentlichen
Personennahverkehr erfolgt die Anbindung über die U-Bahn-Stationen Hauptwache,
Willy-Brandt-Platz und Opernplatz sowie die S-Bahn-Station Taunusanlage.
Planungsrecht Der Regionale Flächennutzungsplan stellt das
Plangebiet als Siedlungsfläche dar und weist es als bestehende Gemischte
Baufläche aus.
Der Hochhausentwicklungsplan 2008
verzeichnet auf dem Areal das bestehende Hochhaus der Deutschen Bank
("Bestehendes Hochhaus mit mehr als 60 m Höhe") sowie einen Gebäudeturm,
aufgeführt als "Nicht realisiertes Hochhaus mit mehr als 60 m Höhe und
bestehendem Planungsrecht". Ansonsten sieht der Hochhausentwicklungsplan im
Plangebiet keinen weiteren Standort für ein Hochhaus vor. Der am 04.02.2003 in Kraft getretene Bebauungsplan
Nr. 702 Ä - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 1.
Änderung setzt das Deutsche-Bank-Areal als Kerngebiet mit einem Anteil
Wohnnutzung fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Geschossfläche
von 155.000 qm festgesetzt. Der Bebauungsplan setzt einen Hochhausstandort mit
228 Metern und für das übrige Areal eine maximale Traufhöhe von 21 m fest.
Höchstens 70 % des Grundstücks dürfen gemäß Grundflächenzahl-Festsetzung
überbaut werden. Darüber hinaus sichert der Bebauungsplan das
Bestandshochhaus der Deutschen Bank (XXII Geschosse) in der Verlängerung der
Kirchnerstraße.
Das geltende Planungsrecht
bestimmt einen zwingend herzustellenden Wohnanteil, der rund 7.000 qm (brutto)
umfasst und in dem vorhandenen Hochhaus in der Große Gallusstraße zu
realisieren ist. Weiterhin ist festgesetzt, dass oberhalb des 6. Geschosses der
übrigen (Hochhaus-) Bebauung ein Anteil von 30 % der Geschossfläche für
Wohnungen zu verwenden ist. Dieser Wohnanteil darf ausnahmsweise auch außerhalb
des Grundstücks innerhalb des Alleenrings umgesetzt werden. In den Erdgeschossen sind ausschließlich
publikumsintensive Nutzungen wie Einzelhandel und Gastronomie zulässig.
Für den Bereich des denkmalgeschützten Gebäudes am
Roßmarkt ist ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl von 1,0 sowie einer
geschlossenen, viergeschossigen Bebauung festgesetzt. Für die Blockrandbebauung an der Ecke Junghofstraße /
Neue Schlesingergasse setzt das geltende Planungsrecht ein Kerngebiet mit einer
maximalen Höhe von 21 m, vier Geschossen, einer Überbaubarkeit von 70% sowie
eine geschlossene Bebauung fest. Im Bereich der Große Gallusstraße 10 - 14 ist
eine Platzfläche herzustellen. Auf dieser mit Gehrechten zu Gunsten der
Allgemeinheit zu belastenden Fläche ist die Verpflichtung zur Pflanzung von 15
Bäumen festgesetzt. Anlass, Erfordernis und Ziele Anlass und Erfordernis der Planänderung entstehen
durch die Aufgabe der Nutzung wesentlicher Teile des Areals durch die Deutsche
Bank und der damit verbundenen Möglichkeit einer städtebaulichen
Neuordnung. Ziel der neuen Planung ist es, ein
dichtes, gemischt genutztes Stadtquartier mit hohem Wohnanteil zu errichten.
Das bislang von seiner Umgebung abgeschottete Areal soll der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht und neu belebt werden. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die
beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des Frankfurter Bankenviertels
weiterhin gesichert werden. Die bisherigen Ziele für die Entwicklung des
Quartiers gelten fort. Die langfristige Standortsicherung des Bankenviertels
wird unter anderem durch die Schaffung von Büroflächen für hochwertige
Arbeitsplätze erzielt. Begrenzte Flächenpotenziale der Stadt Frankfurt am Main
zur Deckung des Bedarfs des Finanzsektors machen eine weitere Nachverdichtung
des traditionellen Bankenviertels durch Hochhäuser erforderlich. Die hier
gegebenen Fühlungsvorteile durch Konzentration des Bankgewerbes und verwandter
Branchen werden bei gleichzeitiger Nähe zur Stadtmitte, ausgezeichneter
Erschließung durch den öffentlichen Verkehr und vorteilhafter Nähe zu den
Wallanlagen zur Kurzzeiterholung als optimale Lagequalität betrachtet. Vor diesem Hintergrund sollen die nach bisherigem
Planungsrecht zulässigen Flächen für kerngebietstypische Nutzungen (Büro,
Beherbergungsgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, etc.) umverteilt und
erweitert werden. Es gilt, die verkehrlich hervorragend erschlossenen
innerstädtischen Flächen entsprechend ihrer zentralen Lage und der Bedeutung
des Gebietes für die Gesamtstadt zu bebauen. Mit der urbanen, vielfältigen
Mischung, der Konzentration zentraler und kultureller Einrichtungen sowie den
zahlreichen Angeboten für Freizeit, Gastronomie und Einkaufen bietet die
Innenstadt gute Standortvorteile und kurze Wege. Neben der Ansiedlung arbeitsplatz- und
publikumsintensiver Nutzungen ist insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum
Zielsetzung der Planung. Das Wohnen in der Innenstadt soll gestärkt werden und
damit zur Belebung des Stadtzentrums beitragen. Das monostrukturierte
Bankenviertel soll mit weiterer Wohnnutzung durchmischt und dadurch belebt
werden. Das geltende Planungsrecht wird angepasst, um die Nutzungsvielfalt im
Bankenviertel zu erhöhen, insbesondere zugunsten des Wohnens. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in
innerstädtischen Quartieren trägt zur allgemeinen Verkehrsvermeidung durch
Verminderung von Pendelbeziehungen zwischen Innenstadt und Außenbezirken bei
und leistet damit einen Beitrag zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen
Stadtentwicklung.
Grundsätzlich begegnet die
Planung der hohen Nachfrage an Wohnraum in Frankfurt am Main. Bereits der
bestehende Bebauungsplan sieht Wohnnutzungen im Bankenviertel bzw. auch auf dem
Plangrundstück vor. Bislang ist lediglich ein prozentualer Wohnanteil
festgesetzt, der zum überwiegenden Teil zudem ausnahmsweise auch außerhalb des
Plangrundstücks umgesetzt werden konnte. Künftig soll die - auch flächenmäßig
größere - Wohnnutzung konkret in zwei Wohnhochhäusern festgesetzt werden. Durch
die vorgesehene städtebauliche Konzipierung der Wohntürme kann die Qualität der
Wohnnutzung besser als bisher geplant und gesichert werden. Die von der Neuentwicklung unberührte Bebauung wird
in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert. Konzept und städtebaulicher Entwurf Die bislang planungsrechtlich vorgegebene
Konzentration der Baumassen auf zwei Hochpunkte wird modifiziert und soll
zugunsten der Entstehung von zwei Wohnhochhäusern auf vier Hochpunkte auf dem
Areal verteilt werden. Die Hochhäuser sollen neue städtebauliche Akzente setzen
und den Hochhauspulk sowie die Frankfurter Skyline ergänzen. In Anbetracht der innerstädtischen Lage des Areals
soll eine Geschossfläche sämtlicher Nutzungen von etwa 210.000 qm ermöglicht
werden, 60.000 qm davon für Wohnzwecke. Für die Hochhäuser sind Höhen von
ca. 228 m, 173 m, 120 m und 100 m geplant. Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht sollen die
Bauvolumina neu verteilt werden, um für die geplante Bebauung eine optimierte
Belichtung und Belüftung der Gebäude zu ermöglichen. Dies ist insbesondere zur
Platzierung der Wohnnutzung notwendig. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum mit
guter Aufenthaltsqualität. Auch in den Sockelbereichen soll das neue
Planungsrecht dahingehend gestaltet werden, dass eine Auflockerung der Bebauung
erfolgen kann. Das Gebiet soll durch die Schaffung neuer Wege und Plätze für
die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und mit den angrenzenden Quartieren
verknüpft werden. Weiterhin sind in den Sockelbereichen publikumsintensive
Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultur vorgesehen. Das Areal wird auch künftig zentral über die Neue
Schlesingergasse erschlossen. Dort sind die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage
sowie die Andienung vorgesehen. Zur Neubebauung des Areals als wesentlicher Teil des
Plangebiets wurde eine Machbarkeitsstudie angefertigt, die eine Verteilung der
Baumassen auf vier Hochpunkte vorgesehen hat. Zur Überprüfung der
Machbarkeitsstudie wurde anschließend ein städtebaulicher Ideenwettbewerb
ausgelobt. Der von einer Jury ausgewählte städtebauliche Siegerentwurf von UN
Studio bestätigt die wesentlichen Entwurfsmerkmale der Studie und konkretisiert
sie. Er soll Grundlage für den entsprechenden Teil des Bebauungsplans
werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2002, M 233
Vortrag des
Magistrats vom 06.10.2017, M 200
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
13.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1
am 30.08.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PARTEI und fraktionslos gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 139 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 139 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 5
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 18
Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 626, 7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 61 00