Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 139 Betreff: Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002, § 4307 (M 233) I.1 Zur Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 702 Ä - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 1. Änderung in Frankfurt am Main - Innenstadt ist der Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereichs des Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 19.02.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplans sollen auf dem ehemaligen Deutsche-Bank-Areal die planungsrechtlichen Voraussetzungen für vier Hochhäuser geschaffen werden. Hierbei sollen zwei Hochpunkte der Realisierung von Wohnungen dienen und zwei Türme vornehmlich für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Ziel ist die Entstehung eines vielseitigen, dichten und urbanen Quartiers. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, in den Sockelgeschossen Einzelhandel-, Gastronomie- und Kulturnutzungen sowie eine Kindertagesstätte anzusiedeln. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung liegt innerhalb der Frankfurter Innenstadt und umfasst das Quartier zwischen der Junghofstraße im Norden, dem Roßmarkt im Osten, der Große Gallusstraße im Süden und der Neue Schlesingergasse im Westen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 2,87 ha. Davon sollen 1,6 ha der Grundstücke neu bebaut werden. Es handelt sich um die Liegenschaften Junghofstraße 5 - 11, Große Gallusstraße 10 - 14 und Neue Schlesingergasse 10. Städtebauliche Situation und Bestand Das Plangebiet liegt im Bankenviertel zwischen den Hochhäusern der Kreditinstitute im Westen und Südwesten und der fünf- bis siebengeschossigen Bebauung um Roßmarkt und Goetheplatz. Das Quartier ist durch eine Vielzahl von Unternehmen der Finanzbranche gekennzeichnet. Bis zur Fertigstellung der Doppeltürme an der Taunusanlage befand sich die Zentrale der Deutschen Bank auf den Grundstücken im wesentlichen Teil des Plangebiets. Bis heute wird dieses Areal von der Deutschen Bank genutzt. Diese plant die Aufgabe der Nutzung mit Ausnahme des denkmalgeschützten Gebäudes am Roßmarkt 18. Dieses historische Bankgebäude war der ursprüngliche Ausgangspunkt für die bauliche Entwicklung des Areals. Westlich anschließend in der Junghofstraße 5 - 11 befindet sich als Erweiterung der Bank ein Gebäudeensemble aus den 1950er und 1960er Jahren, das ebenfalls denkmalgeschützt ist. Den fünfgeschossigen Haupttrakt entlang der Straße verbinden zwei siebengeschossige Querriegel mit den rückwärtigen Gebäuden. Das siebengeschossige Sockelgebäude in der Große Gallusstraße 10 - 14 mit dem etwa 90 m hohen Hochhaus wurde 1971 fertiggestellt. In der Neue Schlesingergasse befinden sich die Zufahrt auf das Grundstück und ein Parkhaus. In diesem Gebäude und in einer Tiefgarage sind insgesamt rund 550 Stellplätze vorhanden. An der Ecke Junghofstraße / Neue Schlesingergasse befindet sich eine 18 bis 24 m hohe Blockrandbebauung: hier liegen das historische Gebäude des "Vereinshauses Westend", das als Kinderbetreuungsstätte genutzt wird, sowie ein ca. 24 m hoher Büroriegel. Erschlossen wird das Plangebiet im Norden von der Junghofstraße, im Osten vom Roßmarkt, im Süden von der Große Gallusstraße und im Westen von der Neue Schlesingergasse, die in die Neue Mainzer Straße mündet. Die Neue Mainzer Straße ist Teil des Cityrings und bindet das Gebiet an das überörtliche Straßennetz an. Öffentliche Parkplätze stehen in der Tiefgarage Goetheplatz und im Parkhaus Junghofstraße zur Verfügung. An den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt die Anbindung über die U-Bahn-Stationen Hauptwache, Willy-Brandt-Platz und Opernplatz sowie die S-Bahn-Station Taunusanlage. Planungsrecht Der Regionale Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Siedlungsfläche dar und weist es als bestehende Gemischte Baufläche aus. Der Hochhausentwicklungsplan 2008 verzeichnet auf dem Areal das bestehende Hochhaus der Deutschen Bank ("Bestehendes Hochhaus mit mehr als 60 m Höhe") sowie einen Gebäudeturm, aufgeführt als "Nicht realisiertes Hochhaus mit mehr als 60 m Höhe und bestehendem Planungsrecht". Ansonsten sieht der Hochhausentwicklungsplan im Plangebiet keinen weiteren Standort für ein Hochhaus vor. Der am 04.02.2003 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 702 Ä - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 1. Änderung setzt das Deutsche-Bank-Areal als Kerngebiet mit einem Anteil Wohnnutzung fest. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Geschossfläche von 155.000 qm festgesetzt. Der Bebauungsplan setzt einen Hochhausstandort mit 228 Metern und für das übrige Areal eine maximale Traufhöhe von 21 m fest. Höchstens 70 % des Grundstücks dürfen gemäß Grundflächenzahl-Festsetzung überbaut werden. Darüber hinaus sichert der Bebauungsplan das Bestandshochhaus der Deutschen Bank (XXII Geschosse) in der Verlängerung der Kirchnerstraße. Das geltende Planungsrecht bestimmt einen zwingend herzustellenden Wohnanteil, der rund 7.000 qm (brutto) umfasst und in dem vorhandenen Hochhaus in der Große Gallusstraße zu realisieren ist. Weiterhin ist festgesetzt, dass oberhalb des 6. Geschosses der übrigen (Hochhaus-) Bebauung ein Anteil von 30 % der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist. Dieser Wohnanteil darf ausnahmsweise auch außerhalb des Grundstücks innerhalb des Alleenrings umgesetzt werden. In den Erdgeschossen sind ausschließlich publikumsintensive Nutzungen wie Einzelhandel und Gastronomie zulässig. Für den Bereich des denkmalgeschützten Gebäudes am Roßmarkt ist ein Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl von 1,0 sowie einer geschlossenen, viergeschossigen Bebauung festgesetzt. Für die Blockrandbebauung an der Ecke Junghofstraße / Neue Schlesingergasse setzt das geltende Planungsrecht ein Kerngebiet mit einer maximalen Höhe von 21 m, vier Geschossen, einer Überbaubarkeit von 70% sowie eine geschlossene Bebauung fest. Im Bereich der Große Gallusstraße 10 - 14 ist eine Platzfläche herzustellen. Auf dieser mit Gehrechten zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastenden Fläche ist die Verpflichtung zur Pflanzung von 15 Bäumen festgesetzt. Anlass, Erfordernis und Ziele Anlass und Erfordernis der Planänderung entstehen durch die Aufgabe der Nutzung wesentlicher Teile des Areals durch die Deutsche Bank und der damit verbundenen Möglichkeit einer städtebaulichen Neuordnung. Ziel der neuen Planung ist es, ein dichtes, gemischt genutztes Stadtquartier mit hohem Wohnanteil zu errichten. Das bislang von seiner Umgebung abgeschottete Areal soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und neu belebt werden. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des Frankfurter Bankenviertels weiterhin gesichert werden. Die bisherigen Ziele für die Entwicklung des Quartiers gelten fort. Die langfristige Standortsicherung des Bankenviertels wird unter anderem durch die Schaffung von Büroflächen für hochwertige Arbeitsplätze erzielt. Begrenzte Flächenpotenziale der Stadt Frankfurt am Main zur Deckung des Bedarfs des Finanzsektors machen eine weitere Nachverdichtung des traditionellen Bankenviertels durch Hochhäuser erforderlich. Die hier gegebenen Fühlungsvorteile durch Konzentration des Bankgewerbes und verwandter Branchen werden bei gleichzeitiger Nähe zur Stadtmitte, ausgezeichneter Erschließung durch den öffentlichen Verkehr und vorteilhafter Nähe zu den Wallanlagen zur Kurzzeiterholung als optimale Lagequalität betrachtet. Vor diesem Hintergrund sollen die nach bisherigem Planungsrecht zulässigen Flächen für kerngebietstypische Nutzungen (Büro, Beherbergungsgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, etc.) umverteilt und erweitert werden. Es gilt, die verkehrlich hervorragend erschlossenen innerstädtischen Flächen entsprechend ihrer zentralen Lage und der Bedeutung des Gebietes für die Gesamtstadt zu bebauen. Mit der urbanen, vielfältigen Mischung, der Konzentration zentraler und kultureller Einrichtungen sowie den zahlreichen Angeboten für Freizeit, Gastronomie und Einkaufen bietet die Innenstadt gute Standortvorteile und kurze Wege. Neben der Ansiedlung arbeitsplatz- und publikumsintensiver Nutzungen ist insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum Zielsetzung der Planung. Das Wohnen in der Innenstadt soll gestärkt werden und damit zur Belebung des Stadtzentrums beitragen. Das monostrukturierte Bankenviertel soll mit weiterer Wohnnutzung durchmischt und dadurch belebt werden. Das geltende Planungsrecht wird angepasst, um die Nutzungsvielfalt im Bankenviertel zu erhöhen, insbesondere zugunsten des Wohnens. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in innerstädtischen Quartieren trägt zur allgemeinen Verkehrsvermeidung durch Verminderung von Pendelbeziehungen zwischen Innenstadt und Außenbezirken bei und leistet damit einen Beitrag zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Grundsätzlich begegnet die Planung der hohen Nachfrage an Wohnraum in Frankfurt am Main. Bereits der bestehende Bebauungsplan sieht Wohnnutzungen im Bankenviertel bzw. auch auf dem Plangrundstück vor. Bislang ist lediglich ein prozentualer Wohnanteil festgesetzt, der zum überwiegenden Teil zudem ausnahmsweise auch außerhalb des Plangrundstücks umgesetzt werden konnte. Künftig soll die - auch flächenmäßig größere - Wohnnutzung konkret in zwei Wohnhochhäusern festgesetzt werden. Durch die vorgesehene städtebauliche Konzipierung der Wohntürme kann die Qualität der Wohnnutzung besser als bisher geplant und gesichert werden. Die von der Neuentwicklung unberührte Bebauung wird in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert. Konzept und städtebaulicher Entwurf Die bislang planungsrechtlich vorgegebene Konzentration der Baumassen auf zwei Hochpunkte wird modifiziert und soll zugunsten der Entstehung von zwei Wohnhochhäusern auf vier Hochpunkte auf dem Areal verteilt werden. Die Hochhäuser sollen neue städtebauliche Akzente setzen und den Hochhauspulk sowie die Frankfurter Skyline ergänzen. In Anbetracht der innerstädtischen Lage des Areals soll eine Geschossfläche sämtlicher Nutzungen von etwa 210.000 qm ermöglicht werden, 60.000 qm davon für Wohnzwecke. Für die Hochhäuser sind Höhen von ca. 228 m, 173 m, 120 m und 100 m geplant. Gegenüber dem bestehenden Planungsrecht sollen die Bauvolumina neu verteilt werden, um für die geplante Bebauung eine optimierte Belichtung und Belüftung der Gebäude zu ermöglichen. Dies ist insbesondere zur Platzierung der Wohnnutzung notwendig. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum mit guter Aufenthaltsqualität. Auch in den Sockelbereichen soll das neue Planungsrecht dahingehend gestaltet werden, dass eine Auflockerung der Bebauung erfolgen kann. Das Gebiet soll durch die Schaffung neuer Wege und Plätze für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und mit den angrenzenden Quartieren verknüpft werden. Weiterhin sind in den Sockelbereichen publikumsintensive Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultur vorgesehen. Das Areal wird auch künftig zentral über die Neue Schlesingergasse erschlossen. Dort sind die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage sowie die Andienung vorgesehen. Zur Neubebauung des Areals als wesentlicher Teil des Plangebiets wurde eine Machbarkeitsstudie angefertigt, die eine Verteilung der Baumassen auf vier Hochpunkte vorgesehen hat. Zur Überprüfung der Machbarkeitsstudie wurde anschließend ein städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt. Der von einer Jury ausgewählte städtebauliche Siegerentwurf von UN Studio bestätigt die wesentlichen Entwurfsmerkmale der Studie und konkretisiert sie. Er soll Grundlage für den entsprechenden Teil des Bebauungsplans werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2002, M 233 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 200 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PARTEI und fraktionslos gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 139 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 626, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 61 00