Kreisverkehrsplatz Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten - Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Dem Umbau des Knotenpunktbereiches Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz mit einer durch Bordsteine eingefassten, gepflasterten Kreisverkehrsinnenfläche wird gemäß dem beigefügten Lageplan zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 706.265 € werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)die Finanzierung der Baumaßnahme aus Mitteln der Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.010087 - "KVP Ben-Gurion-Ring / Am Martinszehnten" in Höhe von 470 T€ erfolgt,
- b)die Deckung des darüber hinaus gehenden Mittelbedarfs aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.007260 "Haltestelle Daimlerstraße", mit 147.858 € und wegen der Bedeutung für den Radverkehr 44.255 € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", bereitgestellt werden,
- c)für die Planung rd. 44 T€ (Stand 31.03.2023) aus der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001265 (Planungsmittel Straßen- und Radwegebau), bereits verausgabt wurden; eine entsprechende Zuordnung zur Baumaßnahme erfolgt,
- d)die geplante Baumaßnahme keine Auswirkungen auf den aktuellen Restbuchwert hat, da keine Grund- sondern nur eine Deckenerneuerung der Fahrbahnflächen erfolgt,
- e)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 33 T€ sichergestellt ist.
Begründung
A. Allgemeines
Der Magistrat wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017, § 1696, beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung (M 128 vom 19.06.2017) eine Baureifplanung für den Bau eines Kreisverkehrs im derzeitigen, vorfahrtgeregelten Einmündungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten an der Autobahnbrücke zu erstellen. Durch den Umbau in einen Kreisverkehr sollen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr und eine insgesamt geschwindigkeitsdämpfende Wirkung des Straßenabschnitts erreicht werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine, da die weiterführende Entwurfs- und Ausführungsplanung auf der Grundlage der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 1696 vom 31.08.2017 zum M 128 vom 19.06.2017) erstellt wurde und dementsprechend umgesetzt werden soll.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Knotenpunktbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten wird zu einem Mini-Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 22 m, einer 5 m breiten Kreisfahrbahn und einer für den Schwerverkehr überfahrbaren und durch Bordsteine eingefassten, erhöhten Kreisverkehrsinnenfläche mit 12 m Durchmesser umgebaut. Der Kreisverkehrsplatz gewährleistet mit v. g. Geometrie eine verkehrssichere und flüssige Abwicklung der Verkehrsströme und bietet allen Verkehrsteilnehmer:innen eine bessere Übersichtlichkeit. In allen Knotenpunktarmen erfolgen die Fußgängerquerungen bevorrechtigt über Zebrastreifen mit Fahrbahnteilern in anforderungsgerechter Breite. Die Radverkehrsführung erfolgt innerhalb des Kreisverkehrsplatzes im Mischverkehr auf der Kreisfahrbahn, sowie auf Schutzstreifenteilstücken in den Knotenpunktarmen+ Am Martinszehnten und Ben-Gurion-Ring. Bei der Planung wurde die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 26.10.2015 im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Mit der Baumaßnahme soll im Sommer 2024 begonnen werden.
D. Klimaschutz
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.