Kreisverkehrsplatz Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten - Vorplanungsvorlage
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.06.2017, M 128
Betreff: Kreisverkehrsplatz Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten - Vorplanungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5724 - OA 809/09 OBR 15 - I. Der Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten in einen Kreisverkehrsplatz wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/GVFG) und ggf. entsprechende Anträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 860.000,- € (brutto) geschätzt wird; b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 140.000,- € unter der Produktgruppe 16.03, Produktdefinition 5.001265 (Planungsmittel Straßen- und Radwegebau); zur Ver fügung stehen, hiermit bewilligt und freigegeben werden. Begründung: A - Zielsetzung Der Magistrat ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009, § 5724 (OA 809/09), aufgefordert worden, die Planungen für den Bau eines Kreisverkehrs im vorfahrtgeregelten Einmündungsbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten vor der Autobahnbrücke zu erstellen. Durch den Umbau in einen Kreisverkehr sollen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten geschaffen, eine flüssige Verkehrsabwicklung für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Nahverkehr sichergestellt und eine insgesamt geschwindigkeitsdämpfende Ausbildung des Knotenpunktes erreicht werden. B - Alternativen Keine C - Lösung Der Knotenbereich Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten wird zu einem Mini-Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 22 m und einer für den Schwerverkehr überfahrbaren, erhöhten und durch Bordsteine eingefassten Kreis-Innenfläche umgebaut. Der Kreisverkehrsplatz gewährleistet eine verkehrssichere und flüssige Abwicklung der Verkehrsströme und bietet allen Verkehrsteilnehmern eine bessere Übersichtlichkeit. In allen Knotenpunktarmen erfolgen die Fußgängerquerungen bevorrechtigt über Zebrastreifen mit Fahrbahnteilern in anforderungsgerechter Breite. Die Radverkehrsführung erfolgt im Mischverkehr auf der Kreisfahrbahn bzw. auf Schutzstreifenteilstücken in allen Knotenpunktarmen. Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs ergab die Qualitätsstufe "A". Das bedeutet, dass die Mehrzahl aller Verkehrsteilnehmer nahezu ungehindert den Knotenpunkt passieren kann und die Wartezeiten sehr gering sind. D - Kosten a) Auflistung der Kosten für die Bauausführung: Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes in einen Kreisverkehrsplatz betragen nach einer überschläglichen Kostenschätzung etwa 860.000 €. Nr. Kostengruppe Einzelkosten
- Baustelleneinrichtung 61.700,00 €
- Abbrucharbeiten 109.693,90 €
- Neubau Verkehrsflächen 322.629,10 €
- Ausstattung, Sonstiges 98.724,50 €
- Untersuchungen, Dokumentation 24.800,00 €
- Kleinleistungen 27.786,30 € Baukosten netto 645.333,80 € Baunebenkosten 12 v.H. 77.440,05 € Baukosten gesamt netto 722.773,85 € Mehrwertsteuer 19 v.H. 137.327,03 € Baukosten brutto 860.100,88 € Baukosten brutto gerundet 860.000,00 € b) Zusammenstellung der Kosten (brutto und gerundet) für die weiterführende Planung: - Für Planungsleistungen gem. HOAI (Lph. 2 bis 6) ergibt sich ein Honorar von 47.600 € - Honorar für Trassenplanung, Koordinierung der Gewerke, Durchführung der Werksmitteilungen, Verkehrsphasenpläne, Vermessung, Umbauzuschlag und Nebenkosten 52.400 € - Zusätzliche Kosten für Gutachten (z. Bsp. Baugrund), Kampfmittel, SiGeKO, Kleinleistungen etc. 40.000 €. Die Gesamtkosten für Planungshonorare und für erforderliche Nebenkosten betragen etwa 140.000,00 €. Anlage _LageplanKreisverkehrsplatz (ca. 1,2 MB)