Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über die geplante Ausgleichsleistung für das Wirtschaftsjahr 2022
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Volkshochschule Frankfurt am Main mit Magistrats-Beschluss vom 04.10.2013 auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Bereich der Bildung, der Weiterbildung und des Lebenslangen Lernens betraut wurde. Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die mit dem Wirtschaftsplan 2022 geplante Ausgleichsleistung von 14.105.146 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen.
Begründung
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die Betriebskommission hat in der Sitzung am 15. November 2021 der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2022 mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2022 von 12.769.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2022 von 13.947.000 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2022 von 199.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 14.105.146 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen.