Gründung der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.08.2010, M
160 Betreff:
Gründung der House of
Logistics & Mobility (HOLM) GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5537 (M
9) 1. Der Beteiligung der Stadt Frankfurt
am Main an der Gründung der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH mit
dem in der Anlage 1 (Gründungsurkunde) beigefügten Gesellschaftsvertrages
inklusive der Finanzierungsvereinbarung wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO
zugestimmt. Der in Anlage 2 beigefügte Business-Plan wird zur Kenntnis
genommen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass das
Stammkapital der Gesellschaft 200.000 € beträgt (in Worten:
zweihunderttausend EURO), wovon das Land Hessen eine Stammkapitaleinlage von
173.000 €, die Stadt Frankfurt am Main eine Stammkapitaleinlage von
25.000 € und die Gründungsinitiative Frankfurt HOLM (House of
Logistics and Mobility) e.V. eine Stammkapitaleinlage von 2.000 €
übernehmen. Das Stammkapital ist bei der Gründung vollständig einzubezahlen.
3. Ferner dient zur Kenntnis, dass
für den Anteil der Stadt Frankfurt am Main an der HOLM GmbH maßgeblich ist,
dass die Stadt das Grundstück "MK13" für das HOLM erwirbt und der HOLM GmbH
unentgeltlich im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung stellt. Das Land Hessen,
vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, verpflichtet sich, bei
Bedarf alle notwendigen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft
nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
die Stadt Frankfurt am Main der HOLM GmbH für die Jahre 2010 bis 2014 jährlich
eine Zuwendung in Höhe von 200.000 € gewährt. Aufgrund dieser Leistung und
der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des Grundstücks "MK 13" im Rahmen des
Erbbaurechts und dem der Höhe nach vereinbarten Erbbauzins wird die Stadt
Frankfurt von ihrer Verpflichtung, Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der
Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten, freigestellt. 4. Die Finanzierung der Stammkapitaleinlage der
Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 25.000 € erfolgt aus der
Produktgruppe 98.3 (Erwerb von Beteiligungen), die der jährlichen Zuwendung in
Höhe von 200.000 € für die Jahre 2010 bis 2014 aus dem Budget der
Wirtschaftsförderung (Produktgruppe 36.01). 5. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher
Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der
Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als
notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Gründung der
Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen
Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit
dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. Begründung: Der
Logistiksektor ist nach der Finanzindustrie der zweitgrößte Arbeitgeber in
Frankfurt am Main. Mit der Errichtung eines "House of Logistics & Mobility"
(HOLM) und der damit geschaffenen wissenschaftlichen Infrastruktur wird der
Bedeutung der Logistik in Frankfurt am Main und dem Beschluss der Frankfurter
Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008, § 4607, Rechnung getragen. In
diesem Beschluss wurde der Magistrat gebeten, sich bei der Hessischen
Landesregierung, den beteiligten Hochschulen und interessierten
Wirtschaftsunternehmen dafür einzusetzen, dass das "House of Logistics and
Mobility" (HOLM) zum einen auf dem Gebiet "Gateway Gardens" und damit auf dem
Frankfurter Stadtgebiet untergebracht wird und zum anderen einen klaren
Schwerpunkt in den Themen Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit von Logistik und
Mobilität erhält. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009,
§ 5537, wurde der Magistrat beauftrag, zur Umsetzung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008, § 4607, das Notwendige zur
Standortvorbereitung des Areals "Gateway Gardens" mit allen beteiligten
Projektpartnern zu veranlassen. Der Magistrat wurde dazu ermächtigt, dem zu
gründenden Verein "Gründungsinitiative Frankfurt HOLM (House of Logistics
and Mobility) e.V." zur Realisierung des Projekts beizutreten und die
Gründungsurkunde des Vereins durch das zuständige Magistratsmitglied mit zu
unterzeichnen. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wurde vom Magistrat
beauftrag, das Projekt "House of Logistics & Mobility" (HOLM) in die
Realisierung zu führen und inhaltlich zu begleiten. Das House of Logistics and Mobility (HOLM) soll bis
Ende 2012 in den Gateway Gardens am Frankfurter Flughafen entstehen und als
neutrale Kooperationsplattform für Bildung und Forschung der Verknüpfung von
Wissenschaft und Wirtschaft sowie der internationalen Vermarktung und
Vernetzung dienen. Die dauerhafte Präsenz von Hochschulen und Verlagerung von
Instituten/Wissenschaftlern schafft einzigartige Kooperationsmöglichkeiten für
Unternehmen. Die Kooperationsmöglichkeiten mit Hochschulen und die
Präsentationsmöglichkeiten von Standort, Leistungen und Projekten sind die
entscheidenden Ansiedlungskriterien für Unternehmen. Aus- und Weiterbildung durch Unternehmen sichert
einen beschleunigten Wissenstransfer und zukunftsfähige Qualifizierung von
Nachwuchskräften für Wirtschaft und Wissenschaft. Die Hochschulen im HOLM
werden im Wettbewerb im Rahmen einer Mini-Exzellenzinitiative stehen, die
zielgerichtete Anreize für die Zusammenarbeit mit Unternehmen und
interdisziplinäre Projekte gibt. Das Konzept soll eine Sogwirkung auf
renommierte internationale und nationale Forschungsinstitutionen (z.B.
Fraunhofer Gesellschaft, MIT, Harvard) erzeugen. Mit der Ansiedlung des "House
of Logistics & Mobility" in den Gateway Gardens hat Frankfurt die
Möglichkeit, ein in Europa einmaliges Projekt zu realisieren. Die Kooperation
von vier Hochschulen sowie die Beteiligung von über 15 weiteren hessischen
Hochschulen auf einem gemeinsamen Campus an einem der weltweit wichtigsten
Verkehrsflughäfen wird Frankfurt zu einem großen Imagegewinn verhelfen.
Zur Ansiedlung für das zu errichtende HOLM bietet
der Standort Gateway Gardens am Frankfurter Flughafen die besten
Voraussetzungen, da er international renommiert ist und als Schnittstelle
unterschiedlicher Verkehrsströme (Luft, Straße & Schiene) wie kein anderer
die Funktion und Wirkung von Logistik kennzeichnet. Damit wird die
internationale Bedeutung der zukünftigen Arbeit des HOLM unterstrichen.
Die Arbeiten der Gründungsinitiative
Frankfurt HOLM (House of Logistics and Mobility) e.V. sind abgeschlossen
und ein Businessplan (Anlage 2) für die Umsetzung des "Houses of Logistics und
Mobility" liegt vor. In der Sitzung des Präsidiums der Gründungsinitiative am
16. März 2010 haben die Präsidiumsmitglieder über den Businessplan beraten und
beschlossen. Aktuell sehen die Planungen die Errichtung einer
Immobilie in der Größenordnung von rund 20.000 qm auf dem Baufeld MK13 vor. In
der Endausbaustufe bedeutet das die Ansiedlung von 250 Wissenschaftlern sowie
weiteren 250 Mitarbeitern in den Gateway Gardens. In Zusammenarbeit mit dem
Fraunhofer IAO und der Firma Drees & Sommer wurde ein
Flächennutzungskonzept inkl. Raumprogramm und Kostenermittlung (geschätzte
Gesamtinvestition von ca. 75 Mio. Euro) erstellt. Als Folge des Beschlusses der Präsidiumssitzung wird
nun die Gründung der "HOLM GmbH" vorangetrieben. Als inhaltliche Aufgaben der
GmbH sind zwei Schwerpunkte beschlossen worden: 1. Ausschreibung, Bau und Einführung des Betriebs
des HOLMs mit einem privaten Investor. 2. Start von gemeinsamen Projekten zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft sowie deren Vermarktung. Im Zuge dieser Maßnahme
gilt es insbesondere weitere neue Partner für das HOLM zu gewinnen, die das
HOLM bei der inhaltlichen Arbeit unterstützen werden. Aktuell hat die
Gründungsinitiative 140 Mitgliedsunternehmen bzw. -institutionen. Gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages wird die
Finanzierung der Gesellschaft in der zwischen den Gesellschaftern
abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung (Anlage 1), die Bestandteil des
Gesellschaftsvertrages ist, geregelt. Für den Anteil der Stadt Frankfurt am Main an der
HOLM GmbH maßgeblich ist, dass die Stadt das Grundstück "MK13" für das HOLM
erwirbt und der HOLM GmbH unentgeltlich im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung
stellt. Bezüglich des Ankaufs des Grundstücks und der Weitergabe im Wege des
Erbbaurechts erfolgt ein gesonderter M-Vortrag (M 161 vom 20.08.2010). Der
Kaufpreis des Grundstücks beläuft sich auf rd. 7 Mio. €; hinzu kommen rd.
5 % Nebenkosten. Das Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt kalkuliert mit einem
Erbbauzins von 5 %. Die Laufzeit des Erbbaurechts wird zunächst auf 30 Jahre
festgelegt. Bei einem Grundstückswert von rd. 7 Mio. € würde dies einen
jährlichen Verzicht auf Erbbauzinsen von ca. 350 T€
bedeuten. Für den Anteil des
Landes maßgeblich ist neben der Bereitschaft, die sich ergebenden jährlichen
Fehlbeträge auszugleichen, der einzurichtende Exzellenzfonds, der der
Refinanzierung der Flächen für Hochschulen im HOLM dient. § 1 der Finanzierungsvereinbarung regelt
Folgendes: (1) Das Land Hessen, vertreten durch
das Hessische Ministerium der Finanzen, verpflichtet sich, bei Bedarf alle
notwendigen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs.
2 Nr. 4 HGB zu leisten. (2) Die Stadt Frankfurt am Main gewährt der HOLM
GmbH für die Jahre 2010 bis 2014 jährlich eine Zuwendung in Höhe von 200.000
€. Aufgrund dieser Leistung und der unentgeltlichen Zurverfügungstellung
des Grundstücks "MK 13" im Rahmen der Erbpacht und dem der Höhe nach
vereinbarten Erbbauzins wird die Stadt Frankfurt von ihrer Verpflichtung,
Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
zu leisten, freigestellt. § 5 der Finanzierungsvereinbarung beinhaltet
entsprechend: (1) Das Land Hessen und die Stadt
Frankfurt am Main stellen die Gründungsinitiative Frankfurt HOLM e.V. von
jeglicher Nachschusspflicht als Gesellschafter frei. (2) Der sich aus dem Gesellschafteranteil der
Gründungsinitiative ergebende Zuzahlungsbetrag wird durch den Gesellschafter
Land Hessen getragen. Die Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in
Kraft. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist in den ersten fünf Jahren ihrer
Laufzeit ausgeschlossen. Anschließend gilt eine jährliche Kündigungsfrist zum
Ende des folgenden Geschäftsjahres. Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen des Landes
Hessen und der Stadt Frankfurt am Main aus dieser Vereinbarung stehen unter dem
Vorbehalt, dass in den jeweiligen Haushalten entsprechende Mittel veranschlagt
werden. Da die inhaltliche Abstimmung
zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main und eine anschließende
Gremienbefassung zeitlich vor der Gründung der Gesellschaft nicht abschließend
erfolgen konnte, musste von Seiten der Stadt Frankfurt am Main der
Wirtschaftsdezernent als vollmachtloser Vertreter an der notariellen
Beurkundung am 28.06.2010 teilnehmen. Die Voten des Frankfurter Vertreters
stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung. Sie werden erst durch eine nach Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zu erteilende Genehmigungserklärung (Anlage 3) der
Stadt Frankfurt am Main gültig. Anlage 1 (nichtöffentlich - ca. 1,1 MB)
Anlage 2 (nichtöffentlich - ca. 328 KB)
Anlage 3 (nichtöffentlich - ca. 10 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
20.08.2008, NR 1024
Vortrag des
Magistrats vom 16.01.2009, M 9 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.09.2010, TO I, TOP 13
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 160
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 160
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 160
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 8820, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2010 Aktenzeichen: 92 30