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Gründung der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.08.2010, M 160 Betreff: Gründung der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5537 (M 9) 1. Der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der Gründung der House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH mit dem in der Anlage 1 (Gründungsurkunde) beigefügten Gesellschaftsvertrages inklusive der Finanzierungsvereinbarung wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt. Der in Anlage 2 beigefügte Business-Plan wird zur Kenntnis genommen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass das Stammkapital der Gesellschaft 200.000 € beträgt (in Worten: zweihunderttausend EURO), wovon das Land Hessen eine Stammkapitaleinlage von 173.000 €, die Stadt Frankfurt am Main eine Stammkapitaleinlage von 25.000 € und die Gründungsinitiative Frankfurt HOLM (House of Logistics and Mobility) e.V. eine Stammkapitaleinlage von 2.000 € übernehmen. Das Stammkapital ist bei der Gründung vollständig einzubezahlen. 3. Ferner dient zur Kenntnis, dass für den Anteil der Stadt Frankfurt am Main an der HOLM GmbH maßgeblich ist, dass die Stadt das Grundstück "MK13" für das HOLM erwirbt und der HOLM GmbH unentgeltlich im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung stellt. Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, verpflichtet sich, bei Bedarf alle notwendigen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main der HOLM GmbH für die Jahre 2010 bis 2014 jährlich eine Zuwendung in Höhe von 200.000 € gewährt. Aufgrund dieser Leistung und der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des Grundstücks "MK 13" im Rahmen des Erbbaurechts und dem der Höhe nach vereinbarten Erbbauzins wird die Stadt Frankfurt von ihrer Verpflichtung, Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten, freigestellt. 4. Die Finanzierung der Stammkapitaleinlage der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 25.000 € erfolgt aus der Produktgruppe 98.3 (Erwerb von Beteiligungen), die der jährlichen Zuwendung in Höhe von 200.000 € für die Jahre 2010 bis 2014 aus dem Budget der Wirtschaftsförderung (Produktgruppe 36.01). 5. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Gründung der Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. Begründung: Der Logistiksektor ist nach der Finanzindustrie der zweitgrößte Arbeitgeber in Frankfurt am Main. Mit der Errichtung eines "House of Logistics & Mobility" (HOLM) und der damit geschaffenen wissenschaftlichen Infrastruktur wird der Bedeutung der Logistik in Frankfurt am Main und dem Beschluss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008, § 4607, Rechnung getragen. In diesem Beschluss wurde der Magistrat gebeten, sich bei der Hessischen Landesregierung, den beteiligten Hochschulen und interessierten Wirtschaftsunternehmen dafür einzusetzen, dass das "House of Logistics and Mobility" (HOLM) zum einen auf dem Gebiet "Gateway Gardens" und damit auf dem Frankfurter Stadtgebiet untergebracht wird und zum anderen einen klaren Schwerpunkt in den Themen Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit von Logistik und Mobilität erhält. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5537, wurde der Magistrat beauftrag, zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008, § 4607, das Notwendige zur Standortvorbereitung des Areals "Gateway Gardens" mit allen beteiligten Projektpartnern zu veranlassen. Der Magistrat wurde dazu ermächtigt, dem zu gründenden Verein "Gründungsinitiative Frankfurt HOLM (House of Logistics and Mobility) e.V." zur Realisierung des Projekts beizutreten und die Gründungsurkunde des Vereins durch das zuständige Magistratsmitglied mit zu unterzeichnen. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wurde vom Magistrat beauftrag, das Projekt "House of Logistics & Mobility" (HOLM) in die Realisierung zu führen und inhaltlich zu begleiten. Das House of Logistics and Mobility (HOLM) soll bis Ende 2012 in den Gateway Gardens am Frankfurter Flughafen entstehen und als neutrale Kooperationsplattform für Bildung und Forschung der Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft sowie der internationalen Vermarktung und Vernetzung dienen. Die dauerhafte Präsenz von Hochschulen und Verlagerung von Instituten/Wissenschaftlern schafft einzigartige Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen. Die Kooperationsmöglichkeiten mit Hochschulen und die Präsentationsmöglichkeiten von Standort, Leistungen und Projekten sind die entscheidenden Ansiedlungskriterien für Unternehmen. Aus- und Weiterbildung durch Unternehmen sichert einen beschleunigten Wissenstransfer und zukunftsfähige Qualifizierung von Nachwuchskräften für Wirtschaft und Wissenschaft. Die Hochschulen im HOLM werden im Wettbewerb im Rahmen einer Mini-Exzellenzinitiative stehen, die zielgerichtete Anreize für die Zusammenarbeit mit Unternehmen und interdisziplinäre Projekte gibt. Das Konzept soll eine Sogwirkung auf renommierte internationale und nationale Forschungsinstitutionen (z.B. Fraunhofer Gesellschaft, MIT, Harvard) erzeugen. Mit der Ansiedlung des "House of Logistics & Mobility" in den Gateway Gardens hat Frankfurt die Möglichkeit, ein in Europa einmaliges Projekt zu realisieren. Die Kooperation von vier Hochschulen sowie die Beteiligung von über 15 weiteren hessischen Hochschulen auf einem gemeinsamen Campus an einem der weltweit wichtigsten Verkehrsflughäfen wird Frankfurt zu einem großen Imagegewinn verhelfen. Zur Ansiedlung für das zu errichtende HOLM bietet der Standort Gateway Gardens am Frankfurter Flughafen die besten Voraussetzungen, da er international renommiert ist und als Schnittstelle unterschiedlicher Verkehrsströme (Luft, Straße & Schiene) wie kein anderer die Funktion und Wirkung von Logistik kennzeichnet. Damit wird die internationale Bedeutung der zukünftigen Arbeit des HOLM unterstrichen. Die Arbeiten der Gründungsinitiative Frankfurt HOLM (House of Logistics and Mobility) e.V. sind abgeschlossen und ein Businessplan (Anlage 2) für die Umsetzung des "Houses of Logistics und Mobility" liegt vor. In der Sitzung des Präsidiums der Gründungsinitiative am 16. März 2010 haben die Präsidiumsmitglieder über den Businessplan beraten und beschlossen. Aktuell sehen die Planungen die Errichtung einer Immobilie in der Größenordnung von rund 20.000 qm auf dem Baufeld MK13 vor. In der Endausbaustufe bedeutet das die Ansiedlung von 250 Wissenschaftlern sowie weiteren 250 Mitarbeitern in den Gateway Gardens. In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer IAO und der Firma Drees & Sommer wurde ein Flächennutzungskonzept inkl. Raumprogramm und Kostenermittlung (geschätzte Gesamtinvestition von ca. 75 Mio. Euro) erstellt. Als Folge des Beschlusses der Präsidiumssitzung wird nun die Gründung der "HOLM GmbH" vorangetrieben. Als inhaltliche Aufgaben der GmbH sind zwei Schwerpunkte beschlossen worden: 1. Ausschreibung, Bau und Einführung des Betriebs des HOLMs mit einem privaten Investor. 2. Start von gemeinsamen Projekten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie deren Vermarktung. Im Zuge dieser Maßnahme gilt es insbesondere weitere neue Partner für das HOLM zu gewinnen, die das HOLM bei der inhaltlichen Arbeit unterstützen werden. Aktuell hat die Gründungsinitiative 140 Mitgliedsunternehmen bzw. -institutionen. Gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages wird die Finanzierung der Gesellschaft in der zwischen den Gesellschaftern abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung (Anlage 1), die Bestandteil des Gesellschaftsvertrages ist, geregelt. Für den Anteil der Stadt Frankfurt am Main an der HOLM GmbH maßgeblich ist, dass die Stadt das Grundstück "MK13" für das HOLM erwirbt und der HOLM GmbH unentgeltlich im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung stellt. Bezüglich des Ankaufs des Grundstücks und der Weitergabe im Wege des Erbbaurechts erfolgt ein gesonderter M-Vortrag (M 161 vom 20.08.2010). Der Kaufpreis des Grundstücks beläuft sich auf rd. 7 Mio. €; hinzu kommen rd. 5 % Nebenkosten. Das Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt kalkuliert mit einem Erbbauzins von 5 %. Die Laufzeit des Erbbaurechts wird zunächst auf 30 Jahre festgelegt. Bei einem Grundstückswert von rd. 7 Mio. € würde dies einen jährlichen Verzicht auf Erbbauzinsen von ca. 350 T€ bedeuten. Für den Anteil des Landes maßgeblich ist neben der Bereitschaft, die sich ergebenden jährlichen Fehlbeträge auszugleichen, der einzurichtende Exzellenzfonds, der der Refinanzierung der Flächen für Hochschulen im HOLM dient. § 1 der Finanzierungsvereinbarung regelt Folgendes: (1) Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, verpflichtet sich, bei Bedarf alle notwendigen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten. (2) Die Stadt Frankfurt am Main gewährt der HOLM GmbH für die Jahre 2010 bis 2014 jährlich eine Zuwendung in Höhe von 200.000 €. Aufgrund dieser Leistung und der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des Grundstücks "MK 13" im Rahmen der Erbpacht und dem der Höhe nach vereinbarten Erbbauzins wird die Stadt Frankfurt von ihrer Verpflichtung, Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten, freigestellt. § 5 der Finanzierungsvereinbarung beinhaltet entsprechend: (1) Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main stellen die Gründungsinitiative Frankfurt HOLM e.V. von jeglicher Nachschusspflicht als Gesellschafter frei. (2) Der sich aus dem Gesellschafteranteil der Gründungsinitiative ergebende Zuzahlungsbetrag wird durch den Gesellschafter Land Hessen getragen. Die Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist in den ersten fünf Jahren ihrer Laufzeit ausgeschlossen. Anschließend gilt eine jährliche Kündigungsfrist zum Ende des folgenden Geschäftsjahres. Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main aus dieser Vereinbarung stehen unter dem Vorbehalt, dass in den jeweiligen Haushalten entsprechende Mittel veranschlagt werden. Da die inhaltliche Abstimmung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main und eine anschließende Gremienbefassung zeitlich vor der Gründung der Gesellschaft nicht abschließend erfolgen konnte, musste von Seiten der Stadt Frankfurt am Main der Wirtschaftsdezernent als vollmachtloser Vertreter an der notariellen Beurkundung am 28.06.2010 teilnehmen. Die Voten des Frankfurter Vertreters stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Sie werden erst durch eine nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu erteilende Genehmigungserklärung (Anlage 3) der Stadt Frankfurt am Main gültig. Anlage 1 (nichtöffentlich - ca. 1,1 MB) Anlage 2 (nichtöffentlich - ca. 328 KB) Anlage 3 (nichtöffentlich - ca. 10 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.08.2008, NR 1024 Vortrag des Magistrats vom 16.01.2009, M 9 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.09.2010, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 8820, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2010 Aktenzeichen: 92 30