1. GrünGürtelPark Nieder-Eschbach - Rahmenplan 2. Überprüfung eines Gewerbestandorts in der Züricher Straße 3. Erweiterung des GrünGürtels im östlichen Teilbereich des GrünGürtelParks
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M
154 Betreff: 1. GrünGürtelPark Nieder-Eschbach -
Rahmenplan 2. Überprüfung eines Gewerbestandorts in der Züricher Straße
3. Erweiterung des GrünGürtels im östlichen Teilbereich des GrünGürtelParks
I. Dem
Rahmenplan GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach (siehe Anlage 1) wird
zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt,
auf dieser Grundlage das Projekt weiterzuverfolgen und den Landschaftsraum auf
Basis der formulierten Ziele zu entwickeln. III. Der Magistrat wirkt beim Regierungspräsidium
Darmstadt als Verordnungsgeber darauf hin, dass das Landschaftsschutzgebiet
"GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt - Schutzzone I" an der
Südwestseite des Plangebietes zwischen Homburger Landstraße und Harheimer Weg
und nördlich Anna-Lindh-Allee/Züricher Straße und südlich des Günter-Vogt-Rings
bis an dem Umgriff des Rahmenplans ausgedehnt bzw. angepasst wird. IV. Um den Bedarf an Gewerbefläche zu decken, soll in
Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Im
Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der Standort
"Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung hinsichtlich
der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Kommt es zu einer Planung,
wird sichergestellt, dass zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet
"Züricher Straße" und der Ortsrandlage Nieder-Eschbach Freiflächen in
ausreichendem Umfang erhalten bleiben, um insbesondere deren klimatische
Funktion aufrechtzuerhalten und als GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert
werden. Mögliche Eingriffe in den Geltungsbereich des Rahmenplans
GrünGürtelpark Nieder-Eschbach müssen qualitativ und zusammenhängend im
Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15) ausgeglichen werden. Die
entsprechenden Flächen sollen in den Umgriff GrünGürtelpark Nieder-Eschbach
aufgenommen werden. V. Der südöstliche Teil des GrünGürtel-Parks
Nieder-Eschbach zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße wird dem
GrünGürtel zugeordnet. Der GrünGürtel-Flächenplan wird entsprechend angepasst.
Diese dem GrünGürtel neu zugeordnete Fläche kann als Ausgleich für an anderer
Stelle entfallene Teile des GrünGürtels herangezogen werden, wenn sie die
Anforderungen erfüllt, die die GrünGürtel-Verfassung definiert. Für die aus dem
GrünGürtel entfallenen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 919 Am
Römerhof wird dieses Vorgehen praktiziert. VI. Sobald die Prüfung des potenziellen neuen
Gewerbegebietes "Züricher Straße" abgeschlossen ist, werden die verbliebenen
Flächen des Geltungsbereichs des Rahmenplans Nieder-Eschbach nordwestlich der
Homburger Landstraße ebenfalls dem GrünGürtel zugeordnet. Begründung: A. Hintergrund Das ca. 244 ha große Gebiet des projektierten
"GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach" liegt im Norden der Stadt Frankfurt am Main
zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Harheim und Bonames, in den
Gemarkungen Nieder-Eschbach und Harheim. Mit einer "Engstelle" an der Homburger
Landstraße teilt sich der Park in einen nordwestlichen und einen südöstlichen
Bereich. Im Nordwesten wird das Plangebiet durch die Autobahn A 5 und im Süden
durch den Harheimer Weg begrenzt. Eine Stadtbahntrasse kreuzt das Gebiet im
südöstlichen Teilbereich. Neben offenen landwirtschaftlichen Flächen liegen
unter anderem die Eschbachaue, das Pfingstwäldchen, der Frankfurter Graben,
Gehölzflächen, Streuobstwiesen und Gärten im Umgriff des zukünftigen
GrünGürtel-Parks.
Der Bereich des GrünGürtel-Parks
Nieder-Eschbach liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und
Grünzüge der Stadt Frankfurt - Schutzzone I". Das Eschbachtal wurde aufgrund
seiner naturräumlichen Bedeutung der Schutzzone II zugeordnet. Die Abgrenzung
des Landschaftsschutzgebietes deckt sich allerdings heute in den Randbereichen
nicht vollständig mit dem Umgriff des Parks. Entlang des Eschbachs liegt zudem
ein Überschwemmungsgebiet. Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden
in der Gemarkung Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim eine Vielzahl von
Planungsmaßnahmen vorbereitet. Um den zusammenhängenden, überwiegend
landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Landschaftsraum in seiner
Bedeutung und Funktion als städtischen Frei- und Erholungsraum bei Wahrung von
landwirtschaftlicher Nutzung zu sichern, wurde die Planung des GrünGürtel-Parks
(vorher Stadtpark Nieder-Eschbach) initiiert. Hierzu wurden unter anderem ein
Bürgerwettbewerb und eine Planungswerkstatt durchgeführt. Der damals
favorisierte Entwurf sah vor, bei Sicherung und Aufwertung eines großen Teils
der landwirtschaftlichen Flächen, eine neue Erholungslandschaft zu entwickeln.
Hierzu waren große öffentliche Parkbereiche in der freien Feldgemarkung
westlich und östlich der Homburger Landstraße vorgesehen. Dieser landschaftlich
besonders interessante Bereich sollte als Kernzone einer neuen
Erholungslandschaft entwickelt werden. Da dies, besonders von den
ortsansässigen Landwirten als starker Konfliktpunkt angesehen wurde, wird diese
Zielsetzung nicht weiterverfolgt. Die darüber hinaus formulierten Ziele für die
Entwicklung eines GrünGürtel-Park blieben über die Jahre im Fokus der
städtischen Planung. Eine Vielzahl von ökologischen und gestalterischen
Maßnahmen konnte bereits realisiert werden. Hier sind die Erweiterung des
Pfingstwäldchens, die Aufnahme und Erweiterung des Eschbacher Wäldchens,
Neupflanzungen von Gehölzen und Obstbäumen am Bad Homburger Kreuz, die Anlage
eines Baumhains, die Renaturierung des Frankfurter Grabens und des
Taunengrabens sowie die Ansaat einer Wiese am Eschbach zu nennen. Diese
Maßnahmen dienen häufig auch als Kompensation für Eingriffe in Natur und
Landschaft an anderer Stelle und konnten hier zu einer positiven Gestaltung des
Landschaftsraums beitragen. Ein ausgeschilderter Rundweg führt durch den
projektierten GrünGürtel-Park an den bereits realisierten Projekten entlang und
erschließt so auch den landschaftlichen Gesamtzusammenhang. B. Zielsetzung und weiteres
Vorgehen
Der Magistrat verfolgt weiterhin
das Ziel, den Weg einer behutsamen ökologischen Aufwertung und Gestaltung des
genannten Landschaftsraums -bei Wahrung einer überwiegenden
landwirtschaftlichen Nutzung- weiterzugehen und so auch zukünftig zur
Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und des Landschaftsbildes sowie zum
Klima-, Boden- und Grundwasserschutz und der Biodiversität beizutragen.
In diesem Sinne ist es beabsichtigt, im Gebiet des
GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach Maßnahmen zur Strukturierung und Eingrünung
der Ortsränder durch die Anlage von öffentlichen Grünflächen für verschiedene
Erholungsnutzungen weiterzuverfolgen. Eine weitere Renaturierung des
Frankfurter Grabens, eine Erweiterung des Pfingstwäldchens und die Anlage von
Baumreihen sind beabsichtigt. Zur Realisierung der genannten Maßnahmen wird ein
Ankauf von Flächen erforderlich. Der Erhalt und die Entwicklung der bereits
vorhandenen Qualitäten, wie der Eschbachaue, der Streuobstwiesen und der
Blickbeziehungen zur Nidda und zum Taunus sollen unterstützt werden. Temporäre
Maßnahmen, wie Blühflächen oder Urban Gardining/Erntestreifen sind unter
Beteiligung der Landwirte und der Bevölkerung zur Inwertsetzung des
GrünGürtel-Parks vorstellbar. Im Rahmenplan 1/2020 sind die bereits realisierten
Maßnahmen und die formulierten Planungsziele insgesamt dargestellt. (siehe
Anlage 1) Im Zuge des verstärkten
Bevölkerungswachstums im Stadtgebiet und auch dadurch erforderlich werdender
Infrastrukturmaßnahmen können sich auch im Umgriff des GrünGürtelParks
Nieder-Eschbach Änderungen ergeben. Seitens des Bundes wird die Notwendigkeit von
Erweiterungsmaßnahmen an der Bundesautobahn A5 geprüft. Dies könnte zur Folge
haben, dass der GrünGürtel-Park im Bereich des Homburger Kreuzes hiervon
tangiert wird.
Um den Bedarf an Gewerbefläche zu
decken, soll in Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt
werden. Im Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der
Standort "Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung
hinsichtlich der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Dieser zu
prüfende Gewerbestandort soll ortsansässigem Gewerbe und Handwerksbetrieben
vorbehalten werden. Kommt es zu einer Planung, soll sichergestellt werden, dass
zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet "Züricher Straße" und der
Ortslage Nieder-Eschbach ausreichend Freiflächen erhalten bleiben, um
insbesondere deren klimatische Funktion aufrechtzuerhalten, und als
GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert werden. Mögliche Eingriffe in den
Geltungsbereich des Rahmenplans GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach müssen
qualitativ und zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15)
ausgeglichen werden, die entsprechenden Flächen müssen in den Umgriff des zu
entwickelnden GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach aufgenommen werden. Der südöstliche Teil des GrünGürtel-Parks
Nieder-Eschbach zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße wird dem
GrünGürtel zugeordnet. Der GrünGürtel-Flächenplan wird entsprechend
angepasst. Diese dem GrünGürtel neu zugeordnete Fläche kann als Ausgleich für
an anderer Stelle entfallene Teile des GrünGürtels herangezogen werden, wenn
sie die Anforderungen erfüllen, die die GrünGürtel-Verfassung definiert. Für
die aus dem GrünGürtel entfallenen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
919 Am Römerhof wird dieses Vorgehen praktiziert. Anlage _Rahmenplan_NF (ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
23.10.2020, OA 620
Antrag vom
19.10.2020, OF
309/15 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
07.05.2021, OA 15
Antrag vom
03.03.2022, OF
122/15
Anregung vom 18.03.2022, OA 163
Antrag vom
03.01.2025, OF
221/14
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 14, 15
Versandpaket: 30.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 22.10.2020, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
43. Sitzung des
OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19
Beschluss: Anregung OA 620 2020
1. Die Vorlage
M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und
FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
"Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der
Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert
und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und
der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll
entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als
eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des
Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und
Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die
fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die
Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des
Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition
festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein
Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit
dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu
einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die
Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu
erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die
Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag
noch in dieser Legislaturperiode." 44. Sitzung des OBR
14 am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 154 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION
42. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE.
(= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und
FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 79
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 51. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 53
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 45. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP (= Annahme mit der
Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt
wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat
zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) sowie BFF und FRAKTION
(= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) sowie
BFF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 =
Annahme) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme)
Protokollerklärung der BFF-Fraktion: "Die Ablehnung der Vorlage M
154 erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im
Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3."
44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung)
Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der
vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2
mit den Punkten 1 und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (=
Annahme ohne Zusatz)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 =
Annahme ohne Zusatz) LINKE. (M 154 und OA 620 = Annahme im Rahmen NR
1310/20) FDP (M 154 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines
möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den
Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren
Entscheidungsfindung vorgestellt werden, OA 620 = Ablehnung) FRAKTION (M
154 = Annahme im Rahmen OA 620, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) FRANKFURTER
(M 154 und OA 620 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 154 und OA 620 =
Ablehnung) 44. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie
FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen
Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den
Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren
Entscheidungsfindung vorgestellt werden.); LINKE. (= Votum im Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie FDP
(= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (M 154 = Ablehnung aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen
Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3., OA
620 = Annahme) FRAKTION (M 154 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau, OA 620 (= Annahme) FRANKFURTER (M 154 = Annahme, OA
620 = Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (=
Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), FDP (= Annahme mit der
Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt
wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat
zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (=
Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FDP (= Ablehnung)
52. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 26
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (=
Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes
zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem
zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden)
und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 620) Protokollnotiz der BFF:
Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen
Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3.
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20)
sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 7013, 51. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7284, 52. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0