Neugestaltung des Güterplatzes
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 148
Betreff: Neugestaltung des Güterplatzes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1667 (M 252) I. Der Vorplanung zur Neugestaltung des Güterplatzes entsprechend den beigefügten Unterlagen wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis,
. dass die Planung auf dem im Jahre 2007 durchgeführten konkurrierenden Entwurfs-Verfahren basiert, . dass der drei Stufen tiefer liegende Brunnen - über die geneigt ausgebildeten Platzflächen vom umlaufenden Gehweg von der West- und Südseite aus - behindertengerecht erreicht werden kann. . dass für die Umsetzung der Planung eine Gesamtinvestition von ca. 3.200.000,-€ erforderlich wird, von der ein Anteil von 2.800.000,-€ über einen städtebaulichen Vertrag, der mit einem Grundstückseigentümer im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 715 abgeschlossen wurde, finanziert ist, und dass der Magistrat bemüht ist, die Finanzierungslücke von ca. 400.000,-€ durch Sponsorenmittel zu schließen. . dass die Umsetzung der Maßnahme durch den maßgeblichen Vertragspartner ohne finanzielle oder sachliche Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main erfolgt, . dass auch die Deckung eventueller Mehrkosten ohne Belastungen für den städtischen Haushalt durch Dritte erfolgt. . dass für die Maßnahme 5 Bestandsbäume gefällt werden müssen (1Sorbus, 1 Aesculus, 1 Robinia, 2 Acer). Dafür werden 24 Bäume neu gepflanzt. . dass der als öffentliche Grünfläche gewidmete Bereich in einen baumüberstandenen befestigten Platz überführt wird. . dass an den Seitenrändern im Süden, Westen und Norden die barrierefreie Führung innerhalb der beleuchteten, baumgesäumten Torrahmen erfolgt. . dass auf der Ostseite des Platzes eine barrierefreie Führung unter Berücksichtigung des geplanten U- Bahnzugangs zu entwickeln ist. . dass die Wegeführung von und zur Straßenbahnhaltestelle der Linien 11 und 21 auf der Mainzer Landstraße sowie die Anbindungen zu den Fußgängerquerungen an den Platzrändern barrierefrei hergestellt wird. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007 (§ 1667) wurde der Bebauungsplan Nr. 715 "Güterplatz" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat am 22.05.2007 in Kraft. Er setzt fest, dass der Güterplatz als öffentliche Grünfläche ausgestaltet werden soll. In einem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit einem Grundstückseigentümer wurde die Neugestaltung des Güterplatzes zu dessen finanziellen Lasten bis zu einem Volumen von 2,8 Mio. € vereinbart. A. Zielsetzung Der Güterplatz soll aufgrund seiner zukünftigen Eingangsfunktion in das Europaviertel und seiner Funktion als Bindeglied zwischen der bestehenden Bebauung an der Mainzer Landstraße und der Neubebauung an der Europaallee umfassend umgestaltet werden. Besonders die Aufenthaltsqualität, das Erscheinungsbild und seine Funktion als Umsteigebereich für den ÖPNV (U-Bahn, Straßenbahn und Bus) bedürfen einer hochwertigen Verbesserung, um seiner Bedeutung und Aufgabe gerecht zu werden. Der Platz soll eine charakteristische Gestalt erreichen, die ihm eine neue Unverwechselbarkeit verleiht. B. Alternativen Alternative Gestaltungsideen wurden im durchgeführten konkurrierenden Entwurfs-Verfahren 2007, das vom Grünflächenamt und dem Stadtplanungsamt begleitet wurde, von drei beauftragten Planungsbüros entwickelt. Im Rahmen der Bewertung und Erörterung durch die Jury, die sich aus den Fach- und Sachpreisrichtern, den Vertreten der politischen Parteien sowie dem Ortsbeiratsvorsitzenden zusammensetzte, wurde der Entwurf des Büros Peter Kluska aus München prämiert. Auf dieser Basis wurde das vorgelegte Konzept weiterentwickelt. C. Lösung Das vorliegende Gestaltungskonzept ist das Ergebnis von intensiv durchgeführten Abstimmungsgesprächen zwischen den zuständigen Fachämtern und den betroffenen Ver- und Entsorgungsbetrieben / -gesellschaften einschließlich der VGF, die für den U-Bahnbau zuständig ist. Im Grundgedanken soll der Platz, angelehnt an die bestehende Blockbebauung, innerhalb der umgebenden Verkehrsströme aufgrund seiner Lage und seiner Nutzungsansprüche keine herkömmliche Grünanlage mit Rasen und Beeten, sondern eine geschützte, urbane "Halbinsel" mit einladender Aufenthalts- und Raumqualität darstellen. Die urbane Qualität soll durch die Idee "Platz im Platz" erzeugt werden. Das Gestaltungskonzept verfolgt dazu im Wesentlichen drei Ansätze: - Maßnahmen der Raumbildung - Einrichtung eines Identität stiftenden Mittelpunktes - Steigerung der Aufenthaltsqualität durch Flächengestaltung, Licht und Ausstattung
- Maßnahmen der Raumbildung Die Flächengliederung, basierend auf der Entwurfsidee eines "Platz im Platz-Prinzips", erfolgt, indem durch ein Band aus weißen Steinplatten der innere quadratische Platz vom Gesamtplatz begrenzt wird. An den drei offenen Seiten zur Straße werden über dieses Band raumbildende Torelemente aus Stahl gestellt, die als Raumgerüst wirksam sind. Diese offenen Primärstrukturen werden durch flankierende Baumreihen (24 Bäume) begleitet. Es entsteht dadurch ein visueller Abschluss zu den vorhandenen stark frequentierten Straßen, der Durchgänge mit halbschattigem Licht bietet, während der Innenbereich des Platzes (Quadrat) offen und sonnig bleibt. 3 weitere neu zu pflanzende Bäume ergänzen das räumliche Bild des Platzes zur bestehenden Bebauung im Osten. Die 7 nicht erhaltenswerten Bestandsbäume auf dem Platz sind in dieses Konzept nicht zu integrieren.
- Einrichtung eines Identität stiftenden Mittelpunktes Der dominierende Fixpunkt auf dem in allen Bereichen und in alle Richtungen frei begehbaren Platzes ist ein attraktiver Brunnen mit weithin sichtbaren Wasserspielen. Die Innenfläche wird mit farbigen Steinen aus Naturstein und Glas gestaltet, die das Flachwasser durchleuchten. Die Ränder sind mit einer Sitzhöhe von 50 cm auch zum Verweilen geeignet. Die etwa 2 m hohen Fontänen werden auch akustisch anziehend wirken, den Verkehrslärm relativieren und dem Platz an Sommertagen eine angenehme Ausstrahlung verleihen, sodass er sich als Magnet/Treffpunkt entwickeln kann. Die baumgesäumten, durch rote Stahlrahmen gebildeten Durchgänge umrahmen den Mittelpunkt und werden zur inneren Platzfläche mit Bänken versehen, die zum Ausruhen und zur Kommunikation einladen.
- Aufenthaltsqualität durch Flächenqualität, Licht und Ausstattung Die Flächengestaltung des Quadrates erfolgt durch die Verlegung von Pflasterstreifen in unterschiedlichen Grautönen, die auf den Brunnen zuführend, mit einer Neigung von ca. zwei Prozent verlegt werden. Durch die asymetrische Lage des Brunnens innerhalb des Platzes, werden drei Stufen an zwei Seiten die Höhendifferenz ausgleichen und zum Verweilen genutzt werden können. Die Beleuchtung des Platzes setzt sich aus verschiedenen Lichtquellen zusammen, die jeweils ein anderes Stimmungsbild erzeugen. In den senkrechten Aufkantungen der Brunnenränder werden Leuchten eingebaut, die ein flächiges Streifenlicht im Umfeld des Brunnens erzeugen. In den Querbalken der baumgesäumten Torrahmen werden Leuchten eingebaut, die den dreiseitigen Umgang hell erleuchten. Vor den Fassaden der bestehenden Blockrandbebauung im Osten der Platzanlage wird linear eine Reihe von Mastaufsatzleuchten positioniert, die den Weg auf dieser Seite ausleuchten. Der gleiche Leuchtentyp findet sich bereits an den Rändern zur Hohenstauffenstraße und der Verlängerung der Hafenstraße wieder. Sitzbänke als Doppelbänke mit Papierkörben zwischen den Bäumen ergänzen die Aufenthaltsqualität und runden das Gesamtbild des Platzes ab. Das Gesamtkonzept berücksichtigt den zukünftigen südlichen Ausgang der geplanten U-Bahnstation "Güterplatz", der gestalterisch gut integriert wird. Der U-Bahnbau in der Hohenstauffenstraße wird die Neugestaltung des Platzes nur unwesentlich tangieren. Die erforderlichen Haltestellen der Straßenbahnlinien 11 und 21 an der Mainzer Landstraße und die ggf. notwendige Haltestelle für die Buslinie 32 an der nördlichen Seite des Platzes können unabhängig von der Maßnahme errichtet werden. Voraussetzung für die Gesamtmaßnahme ist: - die Freimachung von jeglichen oberirdischen Bauten (WC-Anlage der VGF, Gasdruckregelstation der Mainova, Schaltkästen etc.) und 7 nicht erhaltenswerten Bäumen - der Neubau einer unterirdischen Gasdruckregelstation - die Endwidmung eines Teilstücks Straße "Am Güterplatz" einschließlich der Aufgabe der vorhandenen 13 Stellplätze und Verlagerung der Bushaltestelle (Linie 32) - die Verlegung der oberirdischen Schaltkästen Der städtebauliche Vertrag verpflichtet den Vertragspartner zur baulichen Durchführung der Maßnahme im Rahmen der angesprochenen finanziellen Vereinbarung. Erste Beordnungs- bzw. Abrissarbeiten sollen Ende 2010 / Anfang 2011 beginnen. Die Gesamtherstellung des Güterplatzes soll im Jahre 2012 abgeschlossen sein. D. Kosten Die Gesamtaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 3,2 Mio. €. Davon sind 2,8 Mio. € zur Finanzierung des Projektes gebundene Mittel aus einem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 715 "Güterplatz". Die notwendigen Restmittel in Höhe von € 400.000,- werden durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen gesichert. Die Pflege- und Unterhaltungskosten sind in den jeweiligen Dezernatsbudgets einzustellen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 6 MB) Anlage 3 (ca. 143 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 29.09.2010, NR 2023 Anregung vom 24.08.2010, OA 1184 Antrag vom 18.08.2010, OF 686/1 Antrag vom 24.08.2010, OF 687/1