Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 145 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit Beschluss vom 21.06.2021 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vorgeschlagen, die Ebner Stolz GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt a. M mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 zu betrauen. Die Ebner Stolz GmbH & Co.KG hat nach erfolgter Ausschreibung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
D. Klimaschutz
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 ergibt sich eine Gesamtsumme von 13.480 € (zuzüglich Umsatzsteuer).