Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit Beschluss vom 06.04.2020 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vorgeschlagen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu betrauen. Die PricewaterhouseCoopers GmbH hat nach erfolgter Ausschreibung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2020 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
D. Klimaschutz
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme von 12.830 € (zuzüglich Umsatzsteuer).