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Grunderneuerung Holzhausenpark 2. BA.

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.06.2016, M 128 Betreff: Grunderneuerung Holzhausenpark 2. BA. Vorgang: OM 4523/15 OBR 3, ST 1693/15 I. Der Grunderneuerung des Holzhausenpark 2. BA. wird gemäß der vorgelegten Planung zugestimmt. II. a) Es dient zur Kenntnis, dass die Grunderneuerung des Holzhausenparks 2. BA. Kosten in Höhe von 1.450.000,- € verursachen wird. b) Die Mittel für die grundhafte Erneuerung sind im Investitionsprogramm 2015 - 2018, im Produktbereich 22.09 unter der Projektdefinition 5.003456 "Holzhausenpark 2. BA.", in Höhe von 1.450.000,- € ausgewiesen. c) Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.450.000,- € werden freigegeben. III. a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die jährlichen Folgekosten auf insgesamt 172.187,50 € belaufen. Hierbei entfallen auf die Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen auf Abschreibungen 145.000,00 € auf kalkulatorische Verzinsung 27.187,50 € Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Eine Erhaltung der Parkanlage ist nur bei ausreichendem Pflegeetat zu gewährleisten b) Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Maßnahme dem OBR 3 vorgestellt wurde und dessen Zustimmung findet. Begründung: A. Zielsetzung Der Holzhausenpark liegt mit seinen 3,3 ha im dicht besiedelten Nordend, in geringer Entfernung der beiden historischen Parkanlagen Günthersburgpark und Grüneburgpark. Er ist wichtiger Bestandteil der Grünversorgung und ist wie der Günthersburgpark als ausgesprochener Spielpark ausgewiesen. Darüber hinaus wird er von vielen Erholungssuchenden zum Sonnenbaden, Ruhen oder zum Joggen frequentiert. Auch das Café erfreut sich großer Beliebtheit bei den Parkbesucherinnen und Parkbesuchern. Der Park ist in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt als denkmalgeschützte Grünanlage ausgewiesen. Von einem mittelalterlichen Hofgut hat er sich über viele Entwicklungs- und Nutzungsstadien zu der heutigen öffentlichen Grünanlage verändert. Der Holzhausenpark ist zu allen Jahreszeiten sehr stark genutzt, sodass von einer Übernutzung gesprochen werden muss. Der Park ist weder von seiner Größe her noch von den zur Verfügung stehenden Pflege- und Ausstattungsressourcen dieser hohen Beanspruchung gewachsen. Daher ergeben sich in weiten Teilen hohe Abnutzungsspuren, die im Rahmen eines Erneuerungskonzeptes beseitigt werden sollen, um den Park in Zukunft an die erhöhten Nutzungsansprüche anzupassen. Dabei sollen auch die historischen Strukturen Berücksichtigung finden. In einem 1.BA wurde in den letzten Jahren die große Liege- und Spielwiese wieder hergestellt und mit einer Beregnungsanlage ausgestattet. Diese Maßnahme wurde über das Programm "Grüne Räume" finanziert. Bestandsbeschreibung der Vegetationsflächen Der Boden unter dem Baumbestand ist fast im ganzen Park stark verdichtet. Ehemalige Strauchpflanzungen sind meist abgetreten und teilweise nur noch in Einzelpflanzen erkennbar. Dies hat dazu geführt, dass die zum Teil über 150 Jahre alten Bäume stark geschwächt sind und für Krankheiten wie dem Befall des Hallimasch- Pilzes anfällig werden. Einige Bäume mussten daher schon entnommen werden. Die große Wiesenfläche wird im südlichen Bereich als Liegewiese genutzt, im nördlichen Bereich finden Ballspiele statt. Zeitweise wird sogar unerlaubtes professionelles Fußballtraining mit Stollenschuhen abgehalten, was zu starken Interessenskonflikten unter den Nutzerinnen und Nutzern geführt hat sowie zu einer erheblichen Zerstörung der Grasnarbe. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit Baumstämme auf der Wiese platziert, die nun wegen des Hallimasch-Pilzvorkommens entfernt werden müssen. Bestandsbeschreibung der Wegeflächen/Ausstattung Die Kieswege der Parkanlage wurden in den 1980er-Jahren mit einer seitlichen Läuferzeile oder Pflasterrinne aus Basalt eingefasst. Die Wege verfügen nur zum Teil über eine Tragschicht. In den waldartigen Bereichen und im Kronentraufbereich der Bäume ist von starker Durchwurzelung der Wege auszugehen. Die gesamte Parkanlage hat ein Gefälle in Nord-Süd-Richtung, mit einem Höhenunterschied von ca. 6,00 m auf ca. 230,00 m Länge. Entsprechend der Wegeausbildung wird das Oberflächenwasser in die wegebegleitenden Rinnen geführt und gelangt von dort in Abläufe. Im Laufe der Zeit und durch Starkregenereignisse sind an den Wegeflächen erhebliche Auskolkungen entstanden, die tiefe Erosionsrinnen hinterlassen haben. Am nördlichen Ufer des Weihers befindet sich, am Fuß einer sehr alten Eiche, ein Plateau mit einer Stahlunterkonstruktion und Holzbohlen als Lauffläche. Das Plateau ist seit dem Frühjahr 2015 wegen des morschen Holzbohlenbelags gesperrt. Der Stamm der Eiche zeigt deutliche Schäden, weil die Konstruktion den Baum mittlerweile eingeschnürt hat. Da die Unterkonstruktion auch im Wurzelbereich stark eingewachsen und keine Statik mehr nachweisbar ist, soll das Plateau abgebaut werden. Der Jägerzaun, der den Park umfasst, ist überaltert und entspricht, wegen der spitz zulaufenden Holzlattung nicht mehr den aktuellen Sicherheitsvorschriften für Kinderspielplätze. Sämtliche Spielbereiche sind aufgrund ihrer starken Nutzung abgespielt. Einfassungen der einzelnen Bereiche fehlen, sodass Spielsand auf die umliegenden Wege verteilt oder ausgeschwemmt wird. Die Spielbereiche sind nicht mehr klar vom Wegeverlauf zu unterscheiden. Die vorhandenen Spielgeräte sind z. T. veraltet und müssen entweder ersetzt oder überholt werden. B. Alternativen Ein Belassen der Situation ist keine Alternative, da damit nicht nur der Weiterbestand der Parksubstanz gefährdet wäre, sondern vor allem die Qualität und die Benutzbarkeit des Parks als Spielpark und als Erholungsraum im hoch verdichteten Nordend nicht zu gewährleisten wäre. Bei der Maßnahme handelt es sich nicht nur um eine Aufwertung der Parkanlage sondern um eine Neuordnung der einzelnen Parkbereiche, um ein Funktionieren von konkurrierenden Nutzungsansprüchen zu ermöglichen. Auch zum Erhalt des alten Baumbestandes sind dringend vegetationstechnische Maßnahmen erforderlich. C. Lösung Der 2.BA, dessen Umsetzung hiermit beantragt wird, umfasst vor allem den nördlichen Teil des Holzhausenparks. Hier liegen die hoch frequentierten Spielbereiche, die einer Neuordnung bedürfen, um Ansprüchen eines Spielparks gerecht zu werden. Weiterhin sind verschiedene Erneuerungsmaßnahmen an Wegen, Plätzen und Pflanzflächen notwendig, um den Park für die unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu rüsten und seinen Fortbestand zu gewährleisten. Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sind geplant: a. Neuordnung und zeitgemäße Ausstattung der Spielbereiche b. Grunderneuerung der Wege samt Entwässerung c. Revitalisierung denkmalrelevanter Parkelemente d. Wiederherstellung der Unterpflanzung von Bäumen e. Schutz des Altbaumbestandes f. Erneuerung der Einfriedung des Parks g. Beteiligungsprojekte a. Neuordnung und zeitgemäße Ausstattung der Spielbereiche Die Spielangebote werden im Rahmen der Grunderneuerung neustrukturiert, ergänzt und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Eingebunden in die Planung ist ein Spielplatzsachverständiger zur Begutachtung der vorhandenen Spielgeräte und sinnvoller Spielzusammenhänge. Des Weiteren ist das Kinderbüro in die Umsetzung der Maßnahme eingebunden. Es wurde festgestellt, dass auch die angrenzenden Baum- und Strauchbereiche für das Kinderspiel von großer Bedeutung sind. Die Planung sieht vor, die zerschneidenden Wegeflächen im Spielbereich zu reduzieren und die Spielflächen zu vergrößern. Die sich aus dem Gefälle des Parks ergebenden Höhenunterschiede werden innerhalb der Spielflächen mit Balancier- und Spielmauern ausgeglichen. Hierzu werden vorwiegend vorhandene Elemente, wie Findlinge oder Palisaden, sowie neu zu liefernde Steine, verwendet. Der westliche Spielbereich, der Wasserspielbereich und der Spielbereich im Lindenoval erhalten eine Betonwerksteineinfassung, damit der Spielsand nicht mehr durch Regen ausgeschwemmt wird. Der Kleinkinderspielbereich wird um weitere Spielgeräte ergänzt. Die vorhandene Rutsche bleibt an ihrem Standort. Der Bereich wird in Richtung der dreifach-Schaukel erweitert und erhält zusätzlich zwei Kleinkinderschaukeln, eine Spieltafel für motorische Übungen und einen Sandspieltisch. Südlich davon wird ein Kombinationsspielgerät eingebaut, das sowohl aktives als auch motorisches Spielen fördert. Die Wasserspielanlage erhält eine neue Wasserpumpe, die entsprechend den aktuellen Trinkwasservorschriften automatisch regelmäßig Spülungen durchführt. Die vorhandene Doppelwippe nördlich der Wasserspielanlage bleibt an ihrem Standort, ebenso wie der überdachte Tischtennisplatz. Die benachbarte runde Tischtennisplatte wird durch eine normale Tischtennisplatte ersetzt. Die Holzpalisaden werden wegen des Pilzbefalls (Hallimasch) im Park überall entfernt. Die weiter östlich stehende Kleinkind-Doppelschaukel wird versetzt. Alle Schaukeln erhalten einen Bodenbelag aus Gummi-Fallschutz. Der Bereich der Holzeisenbahn wird nach Westen erweitert und durch eine Drehscheibe ergänzt. Das vorhandene Kombinationsspielgerät vom Lindenoval wird in die Nachbarschaft der Holzeisenbahn versetzt. Das vorhandene Reck verbleibt an seinem Standort. Dieser Bereich erhält einen Fallschutz aus Holzhäcksel. Die Tischtennisplatten nördlich der Holzeisenbahn bleiben erhalten. Weiter nördlich wird eine Schaukel mit sesselartigen Sitzen eingebaut. Diese ist für Personen mit Behinderungen geeignet, die sich nicht selbst am Schaukelsitz festhalten können. Durch die Sitzposition wird das Herausfallen aus dem Sitz unterbunden. Nördlich des Lindenovals werden zwei weitere, bereits im Park vorhandene Doppelschaukeln eingebaut. Innerhalb des historischen Lindenovals wird ein neuer Spielbereich mit einem "Niederseilklettergerät" aus verschiedenen Balancier- und Aufstiegsmöglichkeiten wie Netze, Seile und Stangen entstehen. Das Klettergerät soll über Rampen und Stege teilweise auch rollstuhlgerecht bespielbar sein. In das Lindenoval wird zusätzlich eine Stehwippe integriert. b. Grunderneuerung der Wege samt Entwässerung Die Einfassungen der Wege im Park werden weitgehend erhalten, da sie zumeist mit den Baumwurzeln verwachsen sind und ein Ausbau die Bäume schädigen würde. Die Sitzbankbuchten werden, wie bereits an vielen Stellen im Park, mit Porphyrpflaster ausgestaltet. Einige Wege weisen keine Tragschicht auf und sollen einen normgerechten Wegeaufbau erhalten. Allerdings nur dort, wo keine Konflikte mit Wurzeln benachbarter Bäume zu erwarten sind. Durch den dichten Baumbestand auf den Baumhügeln nördlich des Teichs muss von einer starken Durchwurzelung der Wegeflächen ausgegangen werden, hier wird auf die Herstellung einer Tragschicht völlig verzichtet. Die rinnenförmig ausgebildeten Einfassungen bleiben teilweise erhalten, doch muss das Gefälle der Wege an die Topografie angepasst werden. Wege die quer zum Hauptgefälle des Parks verlaufen werden einseitig entwässert, solche die dem Gefälle des Parks folgen, erhalten ein Satteldachgefälle. Zur Sicherstellung der Wegeentwässerung und Vermeidung von Erosionen bei starken Regenfällen werden zusätzlich Entwässerungsrinnen quer in die Wege eingebaut. Diese Querrinnen sind Ausmuldungen aus fünf Reihen Betonpflastersteinen, die so ausgeformt sind, dass die Nutzung für Fahrräder, Kinderwägen oder Rollstühle nicht beeinträchtigt ist. Auch die Rinne, die das Lindenoval nachzeichnet wird in dieser Form ausgebildet. Das Oberflächenwasser wird von den Querschlägen in die seitlichen Vegetationsflächen geführt, wo das Wasser langsam versickert und den Pflanzen oder dem Rasen zu Gute kommt. Im Bereich des Lindenovals ist ein Rigolensystem zur Entwässerung der Platzfläche eingeplant. Hierdurch wird die Versickerungsleistung erhöht und das Wasser ist den Bäumen länger verfügbar. c. Revitalisierung denkmalrelevanter Parkelemente Die noch vorhandenen, aber im Laufe der Zeit verwischten, historischen Parkelemente sollen so weit möglich wieder erkennbar werden. In den 1920er-Jahren wurde in der Zeit Max Brommes ein Parkzugang mit quadratischer Platzerweiterung vom oberen Teil der Hammanstraße aus eingerichtet. Dieser wurde in den 1950er-Jahren wegen der Einrichtung des ersten Spielplatzes an den jetzigen Standort weiter südlich in Richtung Vogtstraße verschoben. Das Parkpflegewerk schlägt vor, diese ehemalige Eingangssituation als historisches Zitat in Form eines quadratischen Platzes mit Sitzgelegenheiten darzustellen. Entsprechend der historischen Quellen wird der Platz mit säulenförmigen Bäumen markiert. In verschiedenen historischen Plänen ist das zweireihige Lindenoval im nördlichen Bereich des Holzhausenparks vermerkt. Ein Teil des Lindenbestandes ist heute noch vorhanden. Die ovale Anordnung der Bäume und die damit verbundene Raumwirkung des Lindenovals sind aufgrund größerer Lücken im Bestand und des unterschiedlichen Alters der Linden kaum zu erkennen. Um die ovale Form auch am Boden abzubilden, wird der innenliegende Spielbereich durch eine Steineinfassung umrandet. Parallel dazu wird zwischen den beiden Baumreihen eine Pflasterrinne den ovalen Verlauf nachzeichnen. Auf der großen Wiese sind Reste einer Baum- und Strauchgruppe vorhanden, die einstmals dicht bepflanzt war. Diese "Clumps" waren für die Raumwirkung im Park wichtig und lenkten den Blick vom Holzhausenschlösschen aus in verschiedene Richtungen. Hier sind ergänzende Pflanzungen vorgesehen. Entlang der Fürstenbergerstraße sowie im unteren Bereich der Hammanstraße sind gleichfalls Reste von Baumgruppen und Gebüschen erhalten, die ergänzend bepflanzt werden. d. Wiederherstellung der Unterpflanzung von Bäumen Die durch Übernutzung zurückgedrängten und verdichteten Vegetationsflächen, hauptsächlich im waldartigen Bereich der Hügel, werden einer Regeneration unterzogen zur Wiederbelebung des Bodens. Hier sind tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen notwendig, um den vorhandenen Baumbestand zu erhalten. Dazu gehört auch die erneute Unterpflanzung dieser Bereiche mit standorttypischen Sträuchern, die den Boden unter den Bäumen wieder bedecken. e. Schutz des Altbaumbestandes Um die neu angelegten Pflanzflächen in der Anwachsphase vor Betreten zu schützen, wird in den folgenden 3-5 Jahren ein ca. 1 m hoher temporärer Schutzzaun um diese Bereiche erstellt. Geplant ist ein einfacher Holzstaketenzaun, dessen Stangen mit Draht verflochten sind. Zur Spielplatzseite hin wird der Schutzzaun mit breiteren Brettern ausgebildet, sodass hier verschiedene Spielmöglichkeiten angebracht werden können. Diese sollen in einem Beteiligungsprojekt mit Kindern entwickelt werden. Weitere Pflanzflächen, die nicht im direkten Spielumfeld erneuert werden, erhalten einen einfachen temporären Schutzzaun aus Volierendraht mit Holzpfosten, um auch hier das Anwachsen der ergänzenden Pflanzung zu gewährleisten. f. Erneuerung der Einfriedung des Parks Der bestehende Zaun um den Spielpark entspricht aufgrund seiner gefährlichen Spitzen nicht den Richtlinien für Spielplätze und wurde im TÜV- Bericht der Spielplatzkontrolle bemängelt. Der Jägerzaun, der den Park zum Großteil einfriedet, wird durch einen einfachen und neutralen Metallstaketenzaun ersetzt, wie er bereits am Holzhausen-Schlösschen zur Justinianstraße hin verwendet wurde. Diese Art des Zaunes ist angelehnt an den Stil des für das Quartier typischen Frankfurter Zaunes. Der neue Zaun wird entlang der Fürstenbergerstraße, der Justinianstraße, der Holzhausenstraße und im oberen Bereich der Hammanstraße eingebaut. Der Abschnitt der verkehrsberuhigten Hammanstraße wird wie bisher nicht eingefriedet. g. Beteiligungsprojekte Auf der Grundlage der Artikel 12 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention wird im Zuge der Grunderneuerung ein Beteiligungsprojekt für Kinder umgesetzt. Ziel ist es Kinder an der Gestaltung des Holzhausenparks angemessen zu beteiligen, ihnen Grundlagen einer nachhaltigen Parklandschaft zu vermitteln und sie als Botschafterinnen und Botschafter eines gelebten Umweltschutzes zu gewinnen. Das Projekt wird unter der Federführung des Frankfurter Kinderbüros mit pädagogischen Einrichtungen und externen Beraterinnen oder Berater umgesetzt. Hier könnten sich Pflanzaktionen ergeben oder Projekte zur künstlerischen/naturpädagogischen Gestaltung von Zaunelementen und Sitzelementen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf 1.450.000,00 € 2. Geplante Mittelabflussraten / Finanzbedarf. Jahr Verpflichtung Mittelabfluss bis 2016 1.450.000,00 € 241.000,00 € 2017 0,00 € 660.000,00 € 2018 0,00 € 300.000,00 € 2019 0,00 € 190.000,00 € 2020 2021 2022 0,00 € 0,00 € 0,00 € 25.000,00 € 19.000,00 € 15.000,00 € 1.450.000,00 € 1.450.000,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) personelle Ausgaben - keine Zusätzlichen - b) Sachkosten - keine Zusätzlichen - c) Kapitaldienst 1. Abschreibung 10 % von 1.450.000,00 € = 145.000,00 € 2. Kalk. Verzinsung 3,75%/ 2 von 1.450.000,00 € = 27.187,50 € Jahresfolgekosten 172.187,50 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkung - keine - 8. Sonstiges - entfällt - Anlage _Entwurfsplan (ca. 2,6 MB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 120 KB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4523 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1693 Antrag vom 04.04.2022, OF 273/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2273 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 29.06.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 128 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Ältestenausschusses am 14.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 128 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 128 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Umwelt und Sport überwiesen. Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Aufnahme auf Tagesordnung) 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 128 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 128 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 128 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 514, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 § 625, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 67 0