Grunderneuerung Holzhausenpark 2. BA.
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 24.06.2016, M 128 Betreff: Grunderneuerung Holzhausenpark 2.
BA. Vorgang: OM
4523/15 OBR 3, ST 1693/15 I. Der Grunderneuerung des
Holzhausenpark 2. BA. wird gemäß der vorgelegten Planung zugestimmt. II. a) Es dient zur Kenntnis, dass die
Grunderneuerung des Holzhausenparks 2. BA. Kosten in Höhe von 1.450.000,-
€ verursachen wird. b) Die Mittel für die grundhafte
Erneuerung sind im Investitionsprogramm 2015 - 2018, im Produktbereich 22.09
unter der Projektdefinition 5.003456 "Holzhausenpark 2. BA.", in Höhe von
1.450.000,- € ausgewiesen. c) Die erforderlichen Mittel in Höhe
von 1.450.000,- € werden freigegeben. III. a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass
sich die jährlichen Folgekosten auf insgesamt 172.187,50 € belaufen.
Hierbei entfallen auf die
Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen auf Abschreibungen
145.000,00 € auf kalkulatorische Verzinsung
27.187,50
€ Die Deckung der vorgenannten
Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets
sicherzustellen. Eine Erhaltung der Parkanlage ist nur bei ausreichendem
Pflegeetat zu gewährleisten b) Stellenplanmäßige Auswirkungen
ergeben sich nicht. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass die Maßnahme dem OBR 3 vorgestellt wurde und dessen Zustimmung findet.
Begründung: A. Zielsetzung Der Holzhausenpark liegt mit seinen 3,3 ha im dicht
besiedelten Nordend, in geringer Entfernung der beiden historischen Parkanlagen
Günthersburgpark und Grüneburgpark. Er ist wichtiger Bestandteil der
Grünversorgung und ist wie der Günthersburgpark als ausgesprochener Spielpark
ausgewiesen. Darüber hinaus wird er von vielen Erholungssuchenden zum
Sonnenbaden, Ruhen oder zum Joggen frequentiert. Auch das Café erfreut sich
großer Beliebtheit bei den Parkbesucherinnen und Parkbesuchern. Der Park ist in der
Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt als denkmalgeschützte Grünanlage
ausgewiesen. Von einem mittelalterlichen Hofgut hat er sich über viele
Entwicklungs- und Nutzungsstadien zu der heutigen öffentlichen Grünanlage
verändert. Der
Holzhausenpark ist zu allen Jahreszeiten sehr stark genutzt, sodass von einer
Übernutzung gesprochen werden muss. Der Park ist weder von seiner Größe her
noch von den zur Verfügung stehenden Pflege- und Ausstattungsressourcen dieser
hohen Beanspruchung gewachsen. Daher ergeben sich in weiten Teilen hohe
Abnutzungsspuren, die im Rahmen eines Erneuerungskonzeptes beseitigt werden
sollen, um den Park in Zukunft an die erhöhten Nutzungsansprüche anzupassen.
Dabei sollen auch die historischen Strukturen Berücksichtigung finden. In einem 1.BA wurde in den letzten Jahren die große
Liege- und Spielwiese wieder hergestellt und mit einer Beregnungsanlage
ausgestattet. Diese Maßnahme wurde über das Programm "Grüne Räume" finanziert.
Bestandsbeschreibung der Vegetationsflächen Der Boden unter dem Baumbestand ist fast im ganzen
Park stark verdichtet. Ehemalige Strauchpflanzungen sind meist abgetreten und
teilweise nur noch in Einzelpflanzen erkennbar. Dies hat dazu geführt, dass die
zum Teil über 150 Jahre alten Bäume stark geschwächt sind und für Krankheiten
wie dem Befall des Hallimasch- Pilzes anfällig werden. Einige Bäume mussten
daher schon entnommen werden. Die große Wiesenfläche wird im südlichen Bereich als
Liegewiese genutzt, im nördlichen Bereich finden Ballspiele statt. Zeitweise
wird sogar unerlaubtes professionelles Fußballtraining mit Stollenschuhen
abgehalten, was zu starken Interessenskonflikten unter den Nutzerinnen und
Nutzern geführt hat sowie zu einer erheblichen Zerstörung der Grasnarbe. Aus
diesem Grund wurden in der Vergangenheit Baumstämme auf der Wiese platziert,
die nun wegen des Hallimasch-Pilzvorkommens entfernt werden müssen. Bestandsbeschreibung
der Wegeflächen/Ausstattung Die Kieswege der Parkanlage wurden in den
1980er-Jahren mit einer seitlichen Läuferzeile oder Pflasterrinne aus Basalt
eingefasst. Die Wege verfügen nur zum Teil über eine Tragschicht. In den
waldartigen Bereichen und im Kronentraufbereich der Bäume ist von starker
Durchwurzelung der Wege auszugehen. Die gesamte Parkanlage hat ein Gefälle in
Nord-Süd-Richtung, mit einem Höhenunterschied von ca. 6,00 m auf ca. 230,00 m
Länge. Entsprechend der Wegeausbildung wird das Oberflächenwasser in die
wegebegleitenden Rinnen geführt und gelangt von dort in Abläufe. Im Laufe der
Zeit und durch Starkregenereignisse sind an den Wegeflächen erhebliche
Auskolkungen entstanden, die tiefe Erosionsrinnen hinterlassen haben. Am nördlichen Ufer des Weihers befindet sich, am Fuß
einer sehr alten Eiche, ein Plateau mit einer Stahlunterkonstruktion und
Holzbohlen als Lauffläche. Das Plateau ist seit dem Frühjahr 2015 wegen des
morschen Holzbohlenbelags gesperrt. Der Stamm der Eiche zeigt deutliche
Schäden, weil die Konstruktion den Baum mittlerweile eingeschnürt hat. Da die
Unterkonstruktion auch im Wurzelbereich stark eingewachsen und keine Statik
mehr nachweisbar ist, soll das Plateau abgebaut werden. Der Jägerzaun, der den Park umfasst, ist überaltert
und entspricht, wegen der spitz zulaufenden Holzlattung nicht mehr den
aktuellen Sicherheitsvorschriften für Kinderspielplätze. Sämtliche Spielbereiche sind aufgrund ihrer starken
Nutzung abgespielt. Einfassungen der einzelnen Bereiche fehlen, sodass
Spielsand auf die umliegenden Wege verteilt oder ausgeschwemmt wird. Die
Spielbereiche sind nicht mehr klar vom Wegeverlauf zu unterscheiden. Die
vorhandenen Spielgeräte sind z. T. veraltet und müssen entweder ersetzt oder
überholt werden.
B. Alternativen Ein Belassen der Situation ist keine Alternative, da
damit nicht nur der Weiterbestand der Parksubstanz gefährdet wäre, sondern vor
allem die Qualität und die Benutzbarkeit des Parks als Spielpark und als
Erholungsraum im hoch verdichteten Nordend nicht zu gewährleisten wäre. Bei der
Maßnahme handelt es sich nicht nur um eine Aufwertung der Parkanlage sondern um
eine Neuordnung der einzelnen Parkbereiche, um ein Funktionieren von
konkurrierenden Nutzungsansprüchen zu ermöglichen. Auch zum Erhalt des alten
Baumbestandes sind dringend vegetationstechnische Maßnahmen erforderlich.
C. Lösung Der 2.BA, dessen Umsetzung hiermit beantragt wird,
umfasst vor allem den nördlichen Teil des Holzhausenparks. Hier liegen die hoch
frequentierten Spielbereiche, die einer Neuordnung bedürfen, um Ansprüchen
eines Spielparks gerecht zu werden. Weiterhin sind verschiedene
Erneuerungsmaßnahmen an Wegen, Plätzen und Pflanzflächen notwendig, um den Park
für die unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu rüsten und seinen Fortbestand zu
gewährleisten. Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sind geplant:
a. Neuordnung und zeitgemäße Ausstattung der
Spielbereiche b. Grunderneuerung der Wege samt
Entwässerung c. Revitalisierung denkmalrelevanter
Parkelemente d. Wiederherstellung der
Unterpflanzung von Bäumen e. Schutz des Altbaumbestandes f. Erneuerung der Einfriedung des Parks g. Beteiligungsprojekte a. Neuordnung und zeitgemäße Ausstattung der
Spielbereiche Die Spielangebote
werden im Rahmen der Grunderneuerung neustrukturiert, ergänzt und den aktuellen
Bedürfnissen angepasst. Eingebunden in die Planung ist ein
Spielplatzsachverständiger zur Begutachtung der vorhandenen Spielgeräte und
sinnvoller Spielzusammenhänge. Des Weiteren ist das Kinderbüro in die Umsetzung
der Maßnahme eingebunden. Es wurde festgestellt, dass auch die angrenzenden
Baum- und Strauchbereiche für das Kinderspiel von großer Bedeutung sind.
Die Planung sieht vor, die
zerschneidenden Wegeflächen im Spielbereich zu reduzieren und die Spielflächen
zu vergrößern. Die sich aus dem Gefälle des Parks ergebenden Höhenunterschiede
werden innerhalb der Spielflächen mit Balancier- und Spielmauern ausgeglichen.
Hierzu werden vorwiegend vorhandene Elemente, wie Findlinge oder Palisaden,
sowie neu zu liefernde Steine, verwendet. Der westliche Spielbereich, der Wasserspielbereich
und der Spielbereich im Lindenoval erhalten eine Betonwerksteineinfassung,
damit der Spielsand nicht mehr durch Regen ausgeschwemmt wird. Der Kleinkinderspielbereich wird um weitere
Spielgeräte ergänzt. Die vorhandene Rutsche bleibt an ihrem Standort. Der
Bereich wird in Richtung der dreifach-Schaukel erweitert und erhält zusätzlich
zwei Kleinkinderschaukeln, eine Spieltafel für motorische Übungen und einen
Sandspieltisch. Südlich davon wird ein Kombinationsspielgerät eingebaut, das
sowohl aktives als auch motorisches Spielen fördert. Die Wasserspielanlage erhält eine neue Wasserpumpe,
die entsprechend den aktuellen Trinkwasservorschriften automatisch regelmäßig
Spülungen durchführt. Die vorhandene Doppelwippe nördlich der
Wasserspielanlage bleibt an ihrem Standort, ebenso wie der überdachte
Tischtennisplatz. Die benachbarte runde Tischtennisplatte wird durch eine
normale Tischtennisplatte ersetzt. Die Holzpalisaden werden wegen des
Pilzbefalls (Hallimasch) im Park überall entfernt. Die weiter östlich stehende Kleinkind-Doppelschaukel
wird versetzt. Alle Schaukeln erhalten einen Bodenbelag aus
Gummi-Fallschutz. Der
Bereich der Holzeisenbahn wird nach Westen erweitert und durch eine Drehscheibe
ergänzt. Das vorhandene Kombinationsspielgerät vom Lindenoval wird in die
Nachbarschaft der Holzeisenbahn versetzt. Das vorhandene Reck verbleibt an
seinem Standort. Dieser Bereich erhält einen Fallschutz aus Holzhäcksel.
Die Tischtennisplatten nördlich
der Holzeisenbahn bleiben erhalten. Weiter nördlich wird eine Schaukel mit
sesselartigen Sitzen eingebaut. Diese ist für Personen mit Behinderungen
geeignet, die sich nicht selbst am Schaukelsitz festhalten können. Durch die
Sitzposition wird das Herausfallen aus dem Sitz unterbunden. Nördlich des
Lindenovals werden zwei weitere, bereits im Park vorhandene Doppelschaukeln
eingebaut. Innerhalb
des historischen Lindenovals wird ein neuer Spielbereich mit einem
"Niederseilklettergerät" aus verschiedenen Balancier- und
Aufstiegsmöglichkeiten wie Netze, Seile und Stangen entstehen. Das Klettergerät
soll über Rampen und Stege teilweise auch rollstuhlgerecht bespielbar sein. In
das Lindenoval wird zusätzlich eine Stehwippe integriert. b. Grunderneuerung der Wege samt Entwässerung
Die Einfassungen der Wege im Park werden weitgehend
erhalten, da sie zumeist mit den Baumwurzeln verwachsen sind und ein Ausbau die Bäume
schädigen würde. Die Sitzbankbuchten werden, wie bereits an vielen Stellen im
Park, mit Porphyrpflaster ausgestaltet. Einige Wege weisen keine Tragschicht auf und sollen
einen normgerechten Wegeaufbau erhalten. Allerdings nur dort, wo keine
Konflikte mit Wurzeln benachbarter Bäume zu erwarten sind. Durch den dichten
Baumbestand auf den Baumhügeln nördlich des Teichs muss von einer starken
Durchwurzelung der Wegeflächen ausgegangen werden, hier wird auf die
Herstellung einer Tragschicht völlig verzichtet. Die rinnenförmig ausgebildeten Einfassungen bleiben
teilweise erhalten, doch muss das Gefälle der Wege an die Topografie angepasst
werden. Wege die quer zum Hauptgefälle des Parks verlaufen werden einseitig
entwässert, solche die dem Gefälle des Parks folgen, erhalten ein
Satteldachgefälle. Zur
Sicherstellung der Wegeentwässerung und Vermeidung von Erosionen bei starken
Regenfällen werden zusätzlich Entwässerungsrinnen quer in die Wege eingebaut.
Diese Querrinnen sind Ausmuldungen aus fünf Reihen Betonpflastersteinen, die so
ausgeformt sind, dass die Nutzung für Fahrräder, Kinderwägen oder Rollstühle
nicht beeinträchtigt ist. Auch die Rinne, die das Lindenoval nachzeichnet wird
in dieser Form ausgebildet. Das Oberflächenwasser wird von den Querschlägen in
die seitlichen Vegetationsflächen geführt, wo das Wasser langsam versickert und
den Pflanzen oder dem Rasen zu Gute kommt. Im Bereich des Lindenovals ist ein Rigolensystem zur
Entwässerung der Platzfläche eingeplant. Hierdurch wird die
Versickerungsleistung erhöht und das Wasser ist den Bäumen länger
verfügbar. c. Revitalisierung denkmalrelevanter
Parkelemente Die noch vorhandenen, aber im Laufe
der Zeit verwischten, historischen Parkelemente sollen so weit möglich wieder
erkennbar werden. In den
1920er-Jahren wurde in der Zeit Max Brommes ein Parkzugang mit quadratischer
Platzerweiterung vom oberen Teil der Hammanstraße aus eingerichtet. Dieser
wurde in den 1950er-Jahren wegen der Einrichtung des ersten Spielplatzes an den
jetzigen Standort weiter südlich in Richtung Vogtstraße verschoben. Das
Parkpflegewerk schlägt vor, diese ehemalige Eingangssituation als historisches
Zitat in Form eines quadratischen Platzes mit Sitzgelegenheiten darzustellen.
Entsprechend der historischen Quellen wird der Platz mit säulenförmigen Bäumen
markiert. In verschiedenen
historischen Plänen ist das zweireihige Lindenoval im nördlichen Bereich des
Holzhausenparks vermerkt. Ein Teil des Lindenbestandes ist heute noch
vorhanden. Die ovale Anordnung der Bäume und die damit verbundene Raumwirkung
des Lindenovals sind aufgrund größerer Lücken im Bestand und des
unterschiedlichen Alters der Linden kaum zu erkennen. Um die ovale Form auch am Boden abzubilden, wird der
innenliegende Spielbereich durch eine Steineinfassung umrandet. Parallel dazu
wird zwischen den beiden Baumreihen eine Pflasterrinne den ovalen Verlauf
nachzeichnen. Auf der großen Wiese sind Reste einer
Baum- und Strauchgruppe vorhanden, die einstmals dicht bepflanzt war. Diese
"Clumps" waren für die Raumwirkung im Park wichtig und lenkten den Blick vom
Holzhausenschlösschen aus in verschiedene Richtungen. Hier sind ergänzende
Pflanzungen vorgesehen. Entlang der Fürstenbergerstraße sowie im unteren
Bereich der Hammanstraße sind gleichfalls Reste von Baumgruppen und Gebüschen
erhalten, die ergänzend bepflanzt werden. d. Wiederherstellung der Unterpflanzung von Bäumen
Die durch Übernutzung
zurückgedrängten und verdichteten Vegetationsflächen, hauptsächlich im
waldartigen Bereich der Hügel, werden einer Regeneration unterzogen zur
Wiederbelebung des Bodens. Hier sind tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen
notwendig, um den vorhandenen Baumbestand zu erhalten. Dazu gehört auch die
erneute Unterpflanzung dieser Bereiche mit standorttypischen Sträuchern, die
den Boden unter den Bäumen wieder bedecken. e. Schutz des Altbaumbestandes Um die neu angelegten Pflanzflächen in der
Anwachsphase vor Betreten zu schützen, wird in den folgenden 3-5 Jahren ein ca.
1 m hoher temporärer Schutzzaun um diese Bereiche erstellt. Geplant ist ein
einfacher Holzstaketenzaun, dessen Stangen mit Draht verflochten sind. Zur
Spielplatzseite hin wird der Schutzzaun mit breiteren Brettern ausgebildet,
sodass hier verschiedene Spielmöglichkeiten angebracht werden können. Diese
sollen in einem Beteiligungsprojekt mit Kindern entwickelt werden. Weitere Pflanzflächen, die nicht im
direkten Spielumfeld erneuert werden, erhalten einen einfachen temporären
Schutzzaun aus Volierendraht mit Holzpfosten, um auch hier das Anwachsen der
ergänzenden Pflanzung zu gewährleisten. f. Erneuerung der Einfriedung des Parks Der bestehende Zaun um den Spielpark entspricht
aufgrund seiner gefährlichen Spitzen nicht den Richtlinien für Spielplätze und
wurde im TÜV- Bericht der Spielplatzkontrolle bemängelt. Der Jägerzaun, der den Park zum
Großteil einfriedet, wird durch einen einfachen und neutralen
Metallstaketenzaun ersetzt, wie er bereits am Holzhausen-Schlösschen zur
Justinianstraße hin verwendet wurde. Diese Art des Zaunes ist angelehnt an den
Stil des für das Quartier typischen Frankfurter Zaunes. Der neue Zaun wird entlang der
Fürstenbergerstraße, der Justinianstraße, der Holzhausenstraße und im oberen
Bereich der Hammanstraße eingebaut. Der Abschnitt der verkehrsberuhigten
Hammanstraße wird wie bisher nicht eingefriedet. g. Beteiligungsprojekte Auf der Grundlage der Artikel 12 und 29 der
UN-Kinderrechtskonvention wird im Zuge der Grunderneuerung ein
Beteiligungsprojekt für Kinder umgesetzt. Ziel ist es Kinder an der Gestaltung
des Holzhausenparks angemessen zu beteiligen, ihnen Grundlagen einer
nachhaltigen Parklandschaft zu vermitteln und sie als Botschafterinnen und
Botschafter eines gelebten Umweltschutzes zu gewinnen. Das Projekt wird unter
der Federführung des Frankfurter Kinderbüros mit pädagogischen Einrichtungen
und externen Beraterinnen oder Berater umgesetzt. Hier könnten sich
Pflanzaktionen ergeben oder Projekte zur künstlerischen/naturpädagogischen
Gestaltung von Zaunelementen und Sitzelementen. D. Kosten
1. Investitionsbedarf
1.450.000,00 €
2. Geplante Mittelabflussraten /
Finanzbedarf.
Jahr Verpflichtung
Mittelabfluss
bis 2016 1.450.000,00
€ 241.000,00
€
2017 0,00 €
660.000,00
€
2018 0,00 €
300.000,00
€
2019 0,00 €
190.000,00
€
2020 2021 2022 0,00 €
0,00 €
0,00 €
25.000,00
€ 19.000,00
€ 15.000,00
€
1.450.000,00
€ 1.450.000,00
€
3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) personelle Ausgaben - keine Zusätzlichen - b) Sachkosten - keine Zusätzlichen - c) Kapitaldienst 1. Abschreibung
10
% von 1.450.000,00 € =
145.000,00
€
2. Kalk.
Verzinsung 3,75%/ 2 von
1.450.000,00 € = 27.187,50 €
Jahresfolgekosten
172.187,50 €
5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkung - keine - 8. Sonstiges - entfällt - Anlage _Entwurfsplan (ca. 2,6 MB) Anlage
_Kostendeckblatt (nicht
öffentlich - ca. 120 KB) Anlage
_Uebersichtsplan (ca.
1,5 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2015, OM 4523
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.11.2015, ST 1693
Antrag vom
04.04.2022, OF
273/3
Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2273
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
29.06.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.07.2016, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Entscheidung über die Vorlage M 128 wird auf
den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Ältestenausschusses am 14.07.2016, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 128
nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung
gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage M 128 wird nach der
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Umwelt
und Sport überwiesen.
Abstimmung:
zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD,
GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Aufnahme
auf Tagesordnung) 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 128 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 128 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 128 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 15
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 128 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 5. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 128 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, ÖkoLinX-ARL
und BFF (= Ablehnung) 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 128 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 17
Beschluss: Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 514, 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 § 625, 7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 67 0