Errichtung einer dreijährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss an der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.05.2012, M 117
Betreff: Errichtung einer dreijährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss an der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8542 (M 227)
- Der Errichtung der Schulform dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss an der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode als Schulorganisationsänderung gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) mit Wirkung zum 01.08.2012 wird zugestimmt.
- Der Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main wird gemäß § 145 Abs. 2 HSchG um diese Maßnahme fortgeschrieben.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Errichtung dieser Schulform an der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt wurde und von dort nachdrücklich unterstützt wird 3.2 die Schule einen zustimmenden Beschluss ihrer Gesamtkonferenz vorlegen wird 3.3 für den Schulträger mit der Errichtung der neuen Schulform keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Der Magistrat wird beauftragt, gemäß § 146 Abs. 6 HSchG die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen und zu der beschlossenen Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung An der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode absolvieren jährlich ca. 30 Schülerinnen und Schüler die Berufsabschlussprüfung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin als Externenprüfung bei der Handwerkskammer Rhein-Main bzw. der Maßschneider-Innung Frankfurt-Main-Taunus. Bisher erfolgte die Ausbildung im Rahmen eines Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) mit anschließender zweijähriger Berufsfachschule. Mit der Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum 01.08.2011 ist das BGJ in Vollzeitform entfallen, womit die bisherige Regelung der Maßschneiderausbildung rechtlich nicht mehr abgesichert ist. Die Verordnung über die mehrjährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss wird derzeit seitens des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet, um die schulische Ausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin neu zu regeln. Die Ausbildung kann dann nur noch im Rahmen der genannten Verordnung stattfinden. Da die dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nicht im Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main (SEP B) aufgeführt und auch nicht an der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode eingerichtet ist, muss dies in einer Fortschreibung des SEP B erfolgen, um die vollschulische Ausbildung in diesem traditionellen Handwerksberuf auch im kommenden Schuljahr fortführen zu können. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Durch die Beendigung des Berufsgrundbildungsjahres und die Erweiterung der Berufsfachschule mit Berufsabschluss Maßschneider um ein Jahr gestaltet sich diese Schulorganisationsmaßnahme kostenneutral. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die vorhandene Werkraumausstattung an der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode als uneingeschränkt geeignet beurteilt.