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Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1457 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
  3. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  4. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Begründung

A. Allgemeines

A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main betreibt seit den 1990er Jahren in Alt-Sachsenhausen einen umfassenden Stadterneuerungsprozess. Ziel ist es hierbei, das Quartier als ein beliebtes Ausgehviertel zu erhalten und mit alternativen Nutzungen zu ergänzen, die Alt-Sachsenhausen auch für Touristen wieder attraktiver machen. Die Paradiesgasse 23, genannt Paradieshof, ist in diesem Zusammenhang eine Schlüsselliegenschaft im Sinne des Stadterneuerungsverfahrens Alt-Sachsenhausen. Ihre zentrale Lage am wichtigen Paradiesplatz als auch ihre direkte Nachbarschaft zu zahlreichen Kneipen und gastronomischen Angeboten des Vergnügungsviertels sind hierfür entscheidend. Nicht zuletzt kommt ihr aufgrund ihrer Größe eine entscheidende Rolle für die Entwicklung des Viertels zu. Die Lage am Paradiesplatz eröffnet die Chance, einen attraktiven Mittelpunkt in Alt-Sachsenhausen zu entwickeln. Auch ist der Standort prädestiniert, Blickbeziehungen am südlichen Eingang zu Alt-Sachsenhausen aufzunehmen und als positiver und anziehender Auftakt des Viertels zu wirken. Nachdem die erste Ausschreibung im Jahr 2016 zwar einen "Siegerentwurf" mit der "European School of Design" (ESD) hervorbrachte, konnte das Projekt aber in Folge aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht realisiert werden. Der mehr als 15 Jahre andauernde Leerstand hält deshalb bis heute an. Neuere Baukostenberechnungen haben ergeben, dass aufgrund der schlechten Bausubstanz und den stark gestiegenen Baukosten keine Projektrealisierung ohne verlorenen Investitionskostenzuschuss zu marktgerechten Mieten möglich ist. Eine erfolgreiche Neuausschreibung und eine wirtschaftliche Projektrealisierung zu sozial verträglichen Mieten sind deshalb erst nach Bewilligung des Investitionskostenzuschusses möglich. Die Liegenschaft soll aufgewertet werden und den vorhandenen Nutzungsmix ergänzen und hierdurch positiv auf die Umgebung ausstrahlen. Währenddessen soll von der neuen Nutzung kein störender Einfluss ausgehen. Der Paradieshof kann dadurch einen Beitrag zur Stadtkultur leisten und zur Belebung des Paradiesplatzes vor allem in den Tagesstunden beitragen. Um soziale oder kulturelle Nutzungen an diesem Standort zu etablieren, ist eine Zielmiete von 12,- bis 14,- €/m² - zumindest für diese Nutzungen - erforderlich. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist die aufgezeigte Fördervariante V1 zu bewilligen. Bei der anschließenden detaillierten Konzeptausschreibung können noch im Detail Abstufungen bezüglich der Förderhöhe für Teilnutzungen vorgenommen werden die kalkulatorisch deutlich höheren Mieten erwirtschaften können.

B. Finanzielle Auswirkungen

B. Alternativen Unter den genannten Zielsetzungen nur eingeschränkt möglich. Bei Bewilligung von reduzierten Fördermitteln gemäß der berechneten Variante V2 (2,3 Mio. € Förderung, ca. 30 % der Gesamtkosten) ergibt sich eine kalkulatorische Kaltmiete für die Hauptnutzflächen in einer Größenordnung von ca. 22,- bis 24,- €/m². Bei diesem Mietansatz könnte nur ein bonitätsstarker, eingeschränkter Investoren- / Mieterkreis erfolgreich in die Projektrealisierung gehen. Bei der errechneten Variante V 3 (ohne Bewilligung jeglicher öffentlichen Zuschüsse) wäre voraussichtlich nur eine Vergabe im Erbbaurecht zu Wohnzwecken im flächenoptimierten Neubau zu Mietpreisen von ca. 25,- bis 30 €/m² Wohnfläche wirtschaftlich umsetzbar oder in ähnlich hochpreisiger gewerblicher Nutzung darstellbar. Dadurch würden für die Stadt zwar keine weiteren Kosten anfallen, aber die Zielsetzungen zur positiven Stadtentwicklung "Alt-Sachsenhausen" könnten nicht realisiert werden.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

C. Lösung Die Bewilligung des zweckgebundenen Investitionskostenzuschusses gemäß Variante V 1 in Höhe von maximal 4.500.000,-€ an die künftige Erbbauberechtigte zur Realisierung des Projektes "Paradieshof" zu den dargestellten sozial verträglichen Mieten.

D. Klimaschutz

D. Kosten

  1. Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fällt gemäß der Variante V 1 ein Investitionskostenzuschuss von maximal 4.500 T€ an unter der Maßnahme 5.011041 "Alt-Sachsenhausen - Paradieshof" in der Produktgruppe 34.04.
  2. Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an.
  3. Sachkosten: Durch die Konzeptvergabe als Pilot für zukünftige Verfahren fallen Kosten in Höhe von 43.697,- € durch die Begleitung und Vorbereitung der Vergabe durch die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) an.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 43
OBR 5
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1457 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU BFF-BIG AFD Gartenpartei
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDU BFF-BIG Gartenpartei Stadtv. Yilmaz AFD

Verknüpfte Vorlagen