Anmietung einer Liegenschaft zur Errichtung und Betrieb eines TUMO-Lernzentrums im Nordwestzentrum, 60439 Frankfurt
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1003 wird abgelehnt.
Begründung
A. Allgemeines
Mit Beschluss vom 20.07.2023, §3641 (M 121), hat die Stadtverordnetenversammlung der Einrichtung eines TUMO-Lernzentrums unter Trägerschaft des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main zugestimmt. TUMO ist ein Bildungskonzept an der Schnittstelle von Technologie und Design, mit dem Jugendliche von 12 bis 18 Jahren an einem außerschulischen Lernort Lernangebote in zentralen Zukunftstechnologien erhalten. Das Bildungsangebot ist kostenlos und steht allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Als Betreiber für ein TUMO-Zentrum in Frankfurt ist die VHS Frankfurt vorgesehen, da hier das bereits bestehende Angebot für die Zielgruppe von Kindern- und Jugendlichen aus den Bereichen der "Jungen-VHS" und des "Hochbegabtenzentrums" erweitert und miteinander verknüpft werden kann. Die VHS tritt als Franchise-Nehmerin auf und betreibt das TUMO-Lernzentrum als ein durch Drittmittel gefördertes Projekt, dessen laufender Betrieb mit Ausnahme der Mietkosten durch den Drittmittelgeber, einen gemeinnützigen Förderverein, sichergestellt wird. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2625 (NR 523), soll das TUMO-Zentrum zudem Bestandteil der Digitalisierungsstrategie 2.0 für Frankfurt sein. Der Vorlage M 121/2023 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die beabsichtigte Anmietung der vorgesehenen Liegenschaft im NordWestZentrum, 60439 Frankfurt, ein Mietzins verhandelt wird, der den örtlichen Gegebenheiten und Mietpreisen angemessen ist. Dieser Vertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Um diese Maßgabe umzusetzen wurden weitere Verhandlungen durchgeführt, die im Vergleich zu den ursprünglich angebotenen Konditionen folgende Veränderungen erbrachten, die in den hier zur Beschlussfassung vorliegenden Mietvertrag eingeflossen sind: