Machbarkeitsstudie für ein Film- und Festivalzentrum
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der beigefügte Ergebnisbericht "Ein Filmfestivalhaus für Frankfurt - Machbarkeitsstudie in fünf Szenarien" wird zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge des Ergebnisberichts im Gespräch mit den Filmfestivalveranstaltenden und weiteren jeweils einzubindenden Akteurinnen und Akteuren auf praktische Umsetzbarkeit zu prüfen, der Stadt im Fall der Umsetzung voraussichtlich entstehende Kosten zu ermitteln und zu den Ergebnissen unaufgefordert zu berichten. III. Der Magistrat wird des Weiteren beauftragt, im Gespräch mit den Filmfestivalveranstaltenden und Kinobetreibenden Möglichkeiten zu eruieren, Raumbedarfe der Filmfestivals als vorläufige Lösung an bestehenden bzw. bisherigen Kinostandorten oder ggf. weiteren geeigneten Orten im Stadtgebiet zu realisieren.
Begründung
Die Situation der Filmfestivals und der Filmkultur in Frankfurt steht seit Beauftragung der Studie durch das Kulturamt vor erheblichen Herausforderungen. Die Covid-19-Pandemie hat Filmfestivals in bisheriger Form für die Jahre 2020 und 2021 zu großen Teilen unmöglich gemacht, neue digitale Formate wurden entwickelt. Derzeit planen die Festivals i. d. R. bis zuletzt zweigleisig in der Hoffnung, dass niedrige Inzidenzzahlen und neue Bestimmungen den Präsenzbetrieb noch ermöglichen. Es ist zu vermuten, dass die durch die Pandemie gezwungenermaßen erprobten neue Formate auch in die künftige Arbeit der Festivals einfließen. Digital konnten die Festivals ein überregionales Publikum erreichen und Rahmenprogramme konnten für die zeitlich versetzte Nutzung aufgezeichnet werden. Möglichkeiten der Live-Übertragungen und Zuschaltung von Filmemacher*innen und Diskussionsteilnehmer*innen, die nicht anreisen können, werden vermutlich auch künftig häufiger genutzt, online abrufbare Aufzeichnungen werden für überregional interessante Veranstaltungen vermutlich auch nach der Pandemie beibehalten. Es ist insofern festzuhalten, dass die Filmfestivallandschaft trotz erheblicher Probleme und des Ausfalls von Präsenzveranstaltungen die pandemiebedingten Einschränkungen als Impuls zur einer Weiterentwicklung nutzen konnte. Ungünstiger war bzw. ist die Situation der im Stadtgebiet bestehenden Kinos, die nicht bzw. phasenweise nur sehr eingeschränkt öffnen konnten. Bezüglich zweier Programmkinos (Berger Kino, Eldorado) wurde von den bisherigen Betreibern jeweils angekündigt, diese nach der Pandemie nicht in der bisherigen Form fortführen zu wollen. Bezüglich des Eldorados ist die Fortführung allerdings im Rahmen der Übernahme durch einen bereits in Frankfurt tätigen Programmkinobetreiber gesichert. Derzeit ist keine abschließende Einschätzung möglich, wann der Präsenz-Spielbetrieb von Kinos und Festivals in der vor der Pandemie gewohnten Form uneingeschränkt wiederaufgenommen werden kann. Gleichwohl gibt es derzeit keinen Anlass zu der Annahme, dass sich die Nachfrage nach Filmvorstellungen nach Abklingen der Covid-19-Pandemie dauerhaft grundsätzlich reduziert. Zwar ist durch das Aufkommen von Streamingdiensten und deren in der Pandemie weiter angewachsenen Nutzer*innenkreis den klassischen, aktuelle Filme zeigenden Kinos eine weitere Konkurrenz erwachsen, jedoch hat dies in der Vorpandemiezeit nicht pauschal zu einem Nachfragerückgang bei Programmkinos und Filmfestivals geführt. Auch während der Zeiten eingeschränkter Öffnung wurde von teils hoher Nachfrage in den Kinos berichtet. Die rege Nutzung der Festivalangebote hat das bleibende Interesse der Zuschauer*innen an kuratierten Festivalprogrammen und Filmdiskussionen gezeigt und konnte nach aktuellem Kenntnisstand des Magistrats der Konkurrenz digitaler Streaming-Angebote standhalten. Dies bestärkt den Magistrat in der Erwartung, dass das gemeinschaftliche Erleben von Filmkultur an attraktiven Orten weiterhin für viele Menschen attraktiv ist. Deshalb ist davon auszugehen, dass der vor der Pandemie deutlich gewordene Bedarf der Frankfurter Filmfestivals nach zusätzlichen Räumlichkeiten fortbestehen wird. Die Realisierung eines Filmfestivalzentrums wird zudem als ein Leuchtturmprojekt im Masterplan Kreativwirtschaft 2021-2026 benannt. Die in der Machbarkeitsstudie vorgestellten Vorschläge sind zu unterscheiden in kurz-, mittel- und langfristige (Teil-)Lösungen. Zur Deckung kurz- und mittelfristiger Bedarfe sind auch Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, die sich aus den aktuellen Veränderungen in der Frankfurter Kinolandschaft oder an anderen Örtlichkeiten ergeben könnten. Die bestehenden Orte der Kinokultur in Frankfurt sollten dabei bewahrt werden. Sofern ein Filmfestivalzentrum - ggf. im Rahmen einer Mischnutzung, wie in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen - realisiert wird, ist es deshalb konzeptionell so auszurichten, dass es nicht in eine ständige Konkurrenz zu diesen um Zuschauer*innen tritt. Vielmehr sollte es ein ergänzendes Angebot darstellen, das zusätzliche Bedarfe abdeckt.