Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109
Betreff: Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.1985, § 783 (M 10) - l. B 79/86 -
- Der Nachrüstung der in Betrieb befindlichen U-Bahn-Station Westend der Grundstrecke C, Baulos 36, mit einem Personenaufzug wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.269 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002738 - Nachrüstung von Aufzügen in U-Bahn Stationen (U-Bahn Station Westend), Mittel in Höhe von 2.526 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2018 für Planungsleistungen bereits rd. 325 T€ (Stand 31.12.2018) verausgabt wurden. Die darüber hinaus auf dieser Projektdefinition zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 340 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2020/21;
- b)die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 403 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 "Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen", erfolgt;
- c)ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 31.10.2018 vor und weist eine Förderung nach dem GVFG in Höhe von 1.332 T€ und nach dem FAG in Höhe von 95 T€ aus;
- d)im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 1.403 T€ verwendet werden sollen;
- e)die Jahresfolgekosten i.H. v. rd. 241 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 95 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.
- Der Fällung der Bäume mit den Baumkatasternummern 64, 65, 66 und 67 wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Damit wird der Forderung nach einem mobilitätsgerechten Ausbau und barrierefreiem Zugang zu allen unterirdischen Stadtbahnstationen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetztes und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen. Die aufgrund der Beschlussfassung zu den Magistratsberichten B 72 vom 03.03.1986 und B 79 vom 10.03.1986 begonnene barrierefreie Nachrüstung der in Betrieb befindlichen Stadtbahnstationen mit behindertengerechten Personenaufzügen wird, nach Abschluss der Phasen I und II in den Jahren 1992 bzw. 1994, mit vorliegender Maßnahme in Phase III fortgesetzt. Ziel der Nachrüstung ist ebenfalls, die Qualitätssteigerung sowie die Attraktivität des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend, mobilitätseingeschränkten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Vor- und Ausführungsplanung und der Mittel gemäß der beigefügten Kostenberechnung für die Nachrüstung der U-Bahnstation Westend mit einem Personenaufzug sowie die bereits mit dem Grünflächenamt (67) abgestimmte Fällung von 4 Bäumen und den entsprechenden Ersatzpflanzungen. Das Bauvorhaben soll nach gegenwärtigem Stand im Jahr 2019 begonnen und im
- Quartal des Jahres 2021 fertiggestellt werden. B. Alternativen Im Verlauf der Planung der barrierefreien Erschließung der Stadtbahnstation Westend wurden mehrere Varianten geprüft. Einige der Varianten bestehen aus zwei Aufzügen, die ein aufwendiges Umsteigen in der B-Ebene erforderlich machen. Bei zwei weiteren Varianten sind Direktaufzüge vorgesehen. Im Zuge des Planungsprozesses haben sich Änderungen bezüglich der Anforderungen an den Aufzug ergeben haben. Der Fahrkorb muss nun dazu geeignet sein, eine Krankenliege aufzunehmen. Aufgrund der krankenliegefähigen Fahrkorbgröße von 1,40/2,10 m und der damit verbundenen Aufzugsaußenabmessungen war die Anordnungsmöglichkeit für den Aufzug nur noch bei zwei Varianten möglich. Diese beiden Varianten waren der Vertikalaufzug mit der Insellösung und der Schrägaufzug (Bochumer Modell). Alle anderen Varianten schieden aufgrund der benötigten Flächen aus. Bei diesen beiden Varianten besteht ein extrem großer finanzieller Unterschied. Die Baukosten des Schrägaufzuges fallen laut Kostenberechnung etwa doppelt so hoch aus, wie bei dem Vertikalaufzug. Bei der Ausführung als Schrägaufzug müsste außerdem während der Bauphase für ca. 4 - 5 Wochen eine Stationssperrung erfolgen, sowie ca. 40 - 50 Wochen Gleiswechselfahrten durchgeführt werden. Dadurch würden sich eine deutlich geringere Verfügbarkeit und einer starke Beeinträchtigung auf der C-Strecke ergeben. Aus Kostengründen, der kürzeren Bauzeit, dem schnelleren Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen und der kurzen Fahrzeit des Aufzuges wurde die Direktaufzugsvariante (Insellösung) gewählt. Der Schutz der Fahrgäste auf der Verkehrsinsel wird mittels betonierter Stützmauern als Rammschutz und mit einem gesicherten und signalisierten Überweg gewährleistet. C. Lösung Die in Betrieb befindliche U-Bahn-Station Westend wird mit einem behindertengerechten Vertikalaufzug ausgerüstet. Entsprechend der Planunterlage wird ein Aufzug auf dem Mittelbahnsteig von der C zur A-Ebene führen. Der Aufzug endet dort in einer noch einzurichtenden Verkehrsinsel in der Mitte der Bockenheimer Landstraße, auf Höhe der Einmündung Myliusstraße. Die Erschließung der Verkehrsinsel erfolgt über einen Fußgänger-Überweg mit Ampelregelung. Die Bockenheimer Landstraße erhält dadurch stadtauswärts eine im Bereich der Mittelinsel verschwenkte Fahrspur und stadteinwärts nur noch eine überbreite Fahrspur. Eine Frischwasserleitung, die die Bockenheimer Landstraße rechtwinklig quert, muss aufgrund der Kreuzung mit dem Aufzugschacht verlegt werden. Bei dem Einbau des Personenaufzuges werden zusätzlich die in diesem Zusammenhang stehenden Belange des Brandschutzes gemäß den Forderungen des Brandschutzsachverständigen und der Technischen Aufsichtsbehörde des RP Darmstadt - Dezernat III 33.1 - berücksichtigt. Nähere Einzelheiten sind den Anlagen und der enthaltenen Bau- und Betriebsbeschreibung zu entnehmen. D. Kosten
- Investitionsbedarf: Die Gesamtausgaben betragen gemäß vorliegender Kostenberechnung: 3.269.000,00 € Kostenübersicht 1.1 Baukosten Straßenbau 239.380,00 € Aufzug 1.568.637,80 € Grün- und Freiflächen 19.000,00 € NRM Verlegung von Versorgungsleitungen 14.000,00 € Verkehrssignalanlagen 31.620,00 € Summe 1.1 1.872.637,80 € 1.2 Baunebenkosten Architekten und Ingenieurleistungen 711.722,16 € Gutachten und Beratung 116.460,00 € Allgemeine Baunebenkosten 412.240,80 € Summe 1.2 1.240.422,96 € 1.3 Aufrundung für Unvorhergesehenes (rd. 5,0 %) 155.939,24 € Gesamtkosten 3.269.000,00 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Planung erfolgt seit dem Jahr
- Die Umsetzung des Bauvorhabens wird im Zeitraum 2019 - 2021 erfolgen. Die Mittel werden wie folgt abfließen: bis einschließlich 31.12.2018 verausgabt : 325.238,24 € 2019: 600.000,00 € 2020: 1.340.000,00 € 2021: 1.003.761,76 €
- Folgeinvestitionen: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)Personalkosten keine
- b)Sachkosten Berechnungsgrundwerte Straßenbau Aufzug Grün- und Freiflächen Signalanlagen Versorgungsleitung Straße 239.380,00 € Aufzug 1.568.637,80 € Grün- und Freifläche 19.000,00 € Versorgungsleitungen 14.000,00 € Verkehrssignalanlage 31.620,00 € Architekten und Ingenieur 711.722,16 € Gutachten und Beratung 14.460,00 € 102.000,00 € Allg. Nebenkosten 150.269,80 € 239.001,00 € 10.566,00 € 12.404,00 € Unvorhergesehenes 155.939,24 € Summe 404.109,80 € 2.777.300,20 € 29.566,00 € 44.024,00 € 14.000,00 €
- Bauunterhaltungskosten* Straßenbau 1.200 m2 1,30 € /m2 1.560,00 € Grün- und Freiflächen 29.566 € 5 % 1.478,30 € Verkehrssignalanlagen Unterhaltung 1 Stck 5.000 €/Stck 5.000,00 € Betrieb 1 Stck 1.500 €/Stck 1.500,00 € Instandsetzung 44.024 € 5 % 2.201,20 € 11.739,50 €
- Abschreibung Aufzug BND*15 Jahre 1/15 von 2.777.300,20 € 185.153,35 € Straßenbau BND*30 Jahre 1/30 von 404.109,80 € 13.470,33 € Grün- und Freiflächen BND*15 Jahre 1/15 von 29.566,00 € 1.971,07 € Verkehrssignalanlagen BND*15 Jahre 1/15 von 44.024,00 € 2.934,93 € NRM Verlegung von Versorgungsleitungen BND 30 Jahre 1/30 von 14.000 € 466,67 € Gesamtsumme Abschreibung 3.269.000 € 203.996,35 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Verzinsung (durchschnittlich) von: 3.269.000,00 € - 1.427.200,00 € = 1.841.800,00 € x 2,75%/p.a. / 2 = 25.324,75 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Summe Jahresfolgekosten: 241.060,60 €
- Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.427.200,00 € / 15* Jahre 95.146,67 € * Abschreibung
- Leistungen Dritter (Auflösung von Sonderposten): Zu Finanzierung der Gesamtaufwendungen werden: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 1.332.100,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 95.100,00 € erwartet. Gesamteinnahmen 1.427.200,00 €
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
- Sonstiges Es werden Mittel in Höhe von 1.403 T€ aus der Stellplatzablöse verwendet. Anlage _Bau-und_Betriebsbeschreibung (ca. 106 KB) Anlage _Grundrisse (ca. 495 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.09.2019, OA 460
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
Sitzung
34
OBR 2
TO I, TOP 34
a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
33
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 18
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Sitzung
34
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 32
1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF FDP
Sitzung
36
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF ÖkoLinX-ARL FDP
Sitzung
35
OBR 2
TO I, TOP 12
Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis der Magistrat dem Ortsbeirat 2 dargelegt hat, wie der Aufzugsbau realisiert werden soll.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
FDP Linke Die Den Gehweg Vor Dem Rewe In Der Bockenheimer Landstraße Landstraße Benutzen Wird Durch Den Radweg Der Genau Am Rewe Nach Rechts Zum Gehweg Ohne Weiteren Grünstreifen Dazwischen Verschwenkt Wird Die Von Uns Zum Beschluß Vorgelegte Vorlage Weist Eine Erheblichen Mangel Auf Wenn Der Radweg Breiter Wird Ist Kein Platz Mehr Für Die Fahrspur Auf Dieser Seite Ist Etwa Geplant Den Radweg An Der Stelle Weiterhin Zu Verengen
Sitzung
37
OBR 2
TO I, TOP 14
Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Stellungnahme des Magistrats auf die Vorlage OA 460 vorliegt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR 2
TO I, TOP 12
Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR 2
TO I, TOP 12
Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
43
OBR 2
TO I, TOP 10
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne Piraten
Ablehnung:
FDP Linke BFF Den U-Bahnhof Westend Barrierefrei An Den Odina-Bott-Platz Anzubinden Besteht Der Magistrat Auf Der Billiglösung Eines Aufzuges Der In Straßenmitte An Die Oberfläche Kommt Obwohl Ich Vielfach Sowohl Bei Einem Ortstermin Als Auch Bei Den Sitzungen Des Ortsbeirates Darauf Hingewiesen Habe Daß Diese Lösung Unverantwortlich Und Unnötig Ist Bestehen Der Magistrat Und Die Ortsbeiratsmehrheit Darauf Ich Warne Seit Jeher Davor Daß Dieser Straßenmitten-Aufzug Zur Todesfalle Werden Und In Den Jahren Nach Seiner Fertigstellung Tote Und Zahlreiche Verletzte Verursachen Wird Wer Diesem Vorhaben Zustimmt Trägt Daran Mitschuld
Enthaltung:
CDU