Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M
109 Betreff:
Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der
U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 12.12.1985, § 783 (M 10) - l. B 79/86 - 1. Der Nachrüstung der in
Betrieb befindlichen U-Bahn-Station Westend der Grundstrecke C, Baulos 36, mit
einem Personenaufzug wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.269 T€ werden bewilligt und
freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass
a) im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am
Main in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002738 - Nachrüstung von
Aufzügen in U-Bahn Stationen (U-Bahn Station Westend), Mittel in Höhe von 2.526
T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2018 für Planungsleistungen
bereits rd. 325 T€ (Stand 31.12.2018) verausgabt wurden. Die darüber
hinaus auf dieser Projektdefinition zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von
340 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2020/21; b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen
Mittel in Höhe von 403 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition
5.006701 "Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen", erfolgt; c) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG)
gestellt wurde. Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 31.10.2018 vor und weist
eine Förderung nach dem GVFG in Höhe von 1.332 T€ und nach dem FAG in Höhe
von 95 T€ aus; d) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in
Höhe von 1.403 T€ verwendet werden sollen; e) die Jahresfolgekosten i.H. v. rd. 241 T€ in
den jeweiligen Budgets sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche
Erträge in Höhe von rd. 95 T€ aus der Auflösung von Sonderposten
gegenüberstehen.
4. Der Fällung der Bäume mit den
Baumkatasternummern 64, 65, 66 und 67 wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Damit wird der Forderung nach einem
mobilitätsgerechten Ausbau und barrierefreiem Zugang zu allen unterirdischen
Stadtbahnstationen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des
Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetztes und des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen.
Die aufgrund der Beschlussfassung zu den Magistratsberichten B 72 vom
03.03.1986 und B 79 vom 10.03.1986 begonnene barrierefreie Nachrüstung der in
Betrieb befindlichen Stadtbahnstationen mit behindertengerechten
Personenaufzügen wird, nach Abschluss der Phasen I und II in den Jahren 1992
bzw. 1994, mit vorliegender Maßnahme in Phase III fortgesetzt. Ziel der Nachrüstung ist ebenfalls, die
Qualitätssteigerung sowie die Attraktivität des öffentlichen Personenverkehrs
(ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend,
mobilitätseingeschränkten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel zu ermöglichen. Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung
der Vor- und Ausführungsplanung und der Mittel gemäß der beigefügten
Kostenberechnung für die Nachrüstung der U-Bahnstation Westend mit einem
Personenaufzug sowie die bereits mit dem Grünflächenamt (67) abgestimmte
Fällung von 4 Bäumen und den entsprechenden Ersatzpflanzungen. Das Bauvorhaben soll nach gegenwärtigem Stand im Jahr
2019 begonnen und im 4. Quartal des Jahres 2021 fertiggestellt werden. B. Alternativen Im Verlauf der Planung der barrierefreien
Erschließung der Stadtbahnstation Westend wurden mehrere Varianten geprüft.
Einige der Varianten bestehen aus zwei Aufzügen, die ein aufwendiges Umsteigen
in der B-Ebene erforderlich machen. Bei zwei weiteren Varianten sind
Direktaufzüge vorgesehen. Im Zuge des Planungsprozesses haben sich Änderungen
bezüglich der Anforderungen an den Aufzug ergeben haben. Der Fahrkorb muss nun
dazu geeignet sein, eine Krankenliege aufzunehmen. Aufgrund der
krankenliegefähigen Fahrkorbgröße von 1,40/2,10 m und der damit verbundenen
Aufzugsaußenabmessungen war die Anordnungsmöglichkeit für den Aufzug nur noch
bei zwei Varianten möglich. Diese beiden Varianten waren der Vertikalaufzug mit
der Insellösung und der Schrägaufzug (Bochumer Modell). Alle anderen
Varianten schieden aufgrund der benötigten Flächen aus. Bei diesen beiden Varianten besteht ein extrem großer
finanzieller Unterschied. Die Baukosten des Schrägaufzuges fallen laut
Kostenberechnung etwa doppelt so hoch aus, wie bei dem Vertikalaufzug. Bei der
Ausführung als Schrägaufzug müsste außerdem während der Bauphase für ca. 4 - 5
Wochen eine Stationssperrung erfolgen, sowie ca. 40 - 50 Wochen
Gleiswechselfahrten durchgeführt werden. Dadurch würden sich eine deutlich
geringere Verfügbarkeit und einer starke Beeinträchtigung auf der C-Strecke
ergeben. Aus Kostengründen, der kürzeren
Bauzeit, dem schnelleren Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen und der
kurzen Fahrzeit des Aufzuges wurde die Direktaufzugsvariante (Insellösung)
gewählt. Der Schutz der Fahrgäste auf der Verkehrsinsel wird mittels
betonierter Stützmauern als Rammschutz und mit einem gesicherten und
signalisierten Überweg gewährleistet. C. Lösung Die in Betrieb befindliche U-Bahn-Station Westend
wird mit einem behindertengerechten Vertikalaufzug ausgerüstet. Entsprechend
der Planunterlage wird ein Aufzug auf dem Mittelbahnsteig von der C zur A-Ebene
führen. Der Aufzug endet dort in einer noch einzurichtenden Verkehrsinsel in
der Mitte der Bockenheimer Landstraße, auf Höhe der Einmündung Myliusstraße.
Die Erschließung der Verkehrsinsel erfolgt über einen Fußgänger-Überweg mit
Ampelregelung.
Die Bockenheimer Landstraße erhält
dadurch stadtauswärts eine im Bereich der Mittelinsel verschwenkte Fahrspur und
stadteinwärts nur noch eine überbreite Fahrspur. Eine Frischwasserleitung, die
die Bockenheimer Landstraße rechtwinklig quert, muss aufgrund der Kreuzung mit
dem Aufzugschacht verlegt werden. Bei dem Einbau des Personenaufzuges werden zusätzlich
die in diesem Zusammenhang stehenden Belange des Brandschutzes gemäß den
Forderungen des Brandschutzsachverständigen und der Technischen
Aufsichtsbehörde des RP Darmstadt - Dezernat III 33.1 - berücksichtigt. Nähere Einzelheiten sind den Anlagen und der
enthaltenen Bau- und Betriebsbeschreibung zu entnehmen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Gesamtausgaben betragen gemäß vorliegender
Kostenberechnung: 3.269.000,00 € Kostenübersicht 1.1 Baukosten
Straßenbau
239.380,00 €
Aufzug 1.568.637,80 €
Grün- und Freiflächen 19.000,00 € NRM Verlegung von Versorgungsleitungen
14.000,00 € Verkehrssignalanlagen 31.620,00 € Summe 1.1 1.872.637,80 €
1.2 Baunebenkosten
Architekten
und Ingenieurleistungen 711.722,16 €
Gutachten und Beratung 116.460,00 €
Allgemeine Baunebenkosten 412.240,80 €
Summe 1.2 1.240.422,96 €
1.3 Aufrundung für
Unvorhergesehenes (rd. 5,0 %) 155.939,24 €
Gesamtkosten
3.269.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten:
Die Planung erfolgt seit dem Jahr
2008. Die Umsetzung des Bauvorhabens wird im Zeitraum 2019 - 2021 erfolgen. Die
Mittel werden wie folgt abfließen:
bis einschließlich
31.12.2018 verausgabt : 325.238,24 €
2019:
600.000,00 €
2020:
1.340.000,00 €
2021:
1.003.761,76 €
3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalkosten keine b) Sachkosten Berechnungsgrundwerte Straßenbau Aufzug Grün- und Freiflächen Signalanlagen Versorgungsleitung Straße 239.380,00 € Aufzug 1.568.637,80 € Grün-
und Freifläche 19.000,00 € Versorgungsleitungen 14.000,00 € Verkehrssignalanlage 31.620,00 € Architekten und Ingenieur
711.722,16 € Gutachten und Beratung 14.460,00 € 102.000,00 € Allg.
Nebenkosten 150.269,80 € 239.001,00 € 10.566,00 € 12.404,00 € Unvorhergesehenes 155.939,24 € Summe 404.109,80 € 2.777.300,20 € 29.566,00 € 44.024,00 € 14.000,00 €
1.
Bauunterhaltungskosten* Straßenbau
1.200
m2 1,30 € /m2
1.560,00 €
Grün- und
Freiflächen 29.566
€ 5 % 1.478,30 €
Verkehrssignalanlagen
Unterhaltung
1
Stck 5.000
€/Stck 5.000,00 €
Betrieb
1 Stck 1.500
€/Stck 1.500,00 €
Instandsetzung
44.024 €
5 %
2.201,20 € 11.739,50 €
2. Abschreibung
Aufzug
BND*15 Jahre 1/15 von
2.777.300,20 € 185.153,35 €
Straßenbau
BND*30 Jahre 1/30
von 404.109,80 € 13.470,33 €
Grün- und Freiflächen
BND*15 Jahre 1/15 von
29.566,00 € 1.971,07 €
Verkehrssignalanlagen
BND*15 Jahre 1/15 von
44.024,00 € 2.934,93
€
NRM Verlegung von
Versorgungsleitungen
BND 30 Jahre 1/30 von
14.000 €
466,67 € Gesamtsumme Abschreibung
3.269.000 €
203.996,35 €
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung
Kalkulatorische
Verzinsung (durchschnittlich) von: 3.269.000,00 € -
1.427.200,00 € = 1.841.800,00 € x 2,75%/p.a. / 2 = 25.324,75
€ *) Zinssatz gem.
HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017
Summe Jahresfolgekosten:
241.060,60 €
5.
Jahreserträge:
Auflösung von
Sonderposten 1.427.200,00 € / 15* Jahre 95.146,67 €
* Abschreibung
6. Leistungen Dritter (Auflösung von
Sonderposten): Zu Finanzierung der
Gesamtaufwendungen werden: Zuwendungen des Bundes nach GVFG
1.332.100,00 €
Zuwendungen des Landes nach FAG 95.100,00 €
erwartet.
Gesamteinnahmen
1.427.200,00 €
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen: keine
8. Sonstiges Es werden Mittel in Höhe von 1.403 T€ aus der
Stellplatzablöse verwendet. Anlage _Bau-und_Betriebsbeschreibung (ca. 106 KB) Anlage
_Grundrisse (ca. 495 KB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
16.09.2019, OA 460
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
12.09.2019, OF
911/2
Anfrage vom 14.11.2019, A
584 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
14.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und
FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460
= Annahme) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
sowie FRAKTION (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis
der Magistrat dem Ortsbeirat 2 dargelegt hat, wie der Aufzugsbau realisiert
werden soll. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (=
Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung Piraten Die LINKE.
gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die Linken finden es
ein Skandal das das Stadtparlament die Vorlage M 109 zum U-Bahn Aufzug
Westend, trotz zurückstellungswünschen des zuständigen Ortsbeirat 2 wegen
Beratungsbedarf nicht zurückgestellt hat. Und dies aus folgenden
Gründen. 1. Ein Aufzug in der Straßenmitte ist für die
Verkehrsteilnehmer die den Aufzug benutzen einen erhöhte Gefahr. Insbesondere
für Kinder , und Alte Menschen. 2 Die Gefahr für Fußgänger, die
den Gehweg vor dem Rewe in der Bockenheimer Landstraße Landstraße benutzen,
wird durch den Radweg, der Genau am Rewe nach rechts zum Gehweg, ohne
weiteren Grünstreifen dazwischen verschwenkt wird, stark zunehmen.
3. Die von uns zum Beschluß vorgelegte Vorlage weist eine erheblichen Mangel
auf. Der in der Vorlage eingezeichnete Radweg hat nur die jetzige Breite
von 1.10 m. Der beschlossene Radweg wird aber 2.20 m Breit sein. Wenn der
Radweg breiter wird, ist kein platz mehr für die Fahrspur auf dieser Seite .
Oder ist etwa geplant den Radweg an der Stelle weiterhin zu verengen.
Wo beliebt da die angeblich gewollte Unterstützung des Rad und des
Fußgänger Verkehrs." 37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis
eine abschließende Stellungnahme des Magistrats auf die Vorlage OA 460
vorliegt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2
am 24.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2
am 24.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2
am 21.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.
Abstimmung:
2 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP, LINKE.
und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Herr Emmert (BFF) gibt
folgende Erklärung zu Protokoll: "Obwohl es mit einem
Stufenaufzug in Linearmotortechnik möglich wäre, den U-Bahnhof Westend
barrierefrei an den Odina-Bott-Platz anzubinden, besteht der Magistrat auf
der Billiglösung eines Aufzuges, der in Straßenmitte an die Oberfläche kommt.
Obwohl ich vielfach sowohl bei einem Ortstermin, als auch bei den Sitzungen
des Ortsbeirates darauf hingewiesen habe, daß diese Lösung unverantwortlich
und unnötig ist, bestehen der Magistrat und die Ortsbeiratsmehrheit
darauf. Ich warne seit jeher davor, daß dieser
Straßenmitten-Aufzug zur Todesfalle werden und in den Jahren nach seiner
Fertigstellung Tote und zahlreiche Verletzte verursachen wird. Wer diesem
Vorhaben zustimmt, trägt daran Mitschuld. Ich lehne dieses Vorhaben strikt
ab." Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 69 0