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Im Sommer 2020 hat nach einem Starkregen der Liederbach ganze Stadtteile im Main-Taunus-Kreis und im Frankfurter Westen

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Im Sommer 2020 hat nach einem Starkregen der Liederbach ganze Stadtteile im Main-Taunus-Kreis und im Frankfurter Westen überflutet und dabei in Unterliederbach eine Stützmauer beschädigt - obwohl in dem Stadtteil selbst überhaupt kein Regen fiel. Weit über ein Jahr später ist die Mauer immer noch nicht repariert, und die Anwohner fürchten sich vor den Folgen von Überschwemmungen ebenso wie davor, dass sie die Risiken selbst tragen müssen. Ich frage den Magistrat: Wann wird die Mauer repariert, und welche weiteren Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden unternommen, um die Anrainer des Liederbachs vor den Risiken von Überschwemmungen zu schützen?

Antwort des Magistrats

Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Die Entstehung von Hochwasser hängt von der Stärke des Niederschlags, den Eigenschaften des Einzugsgebiets und den Besonderheiten des Gewässers ab. Die Art der Bodennutzung durch die Landwirtschaft, Flächenversiegelung für Siedlungen und Verkehr verstärken das Hochwasser. Es gibt weniger Versickerungsflächen für Regenwasser. Über viele Jahrzehnte sind den Bächen und Flüssen natürliche Überschwemmungsgebiete durch die intensive Nutzung als Siedlungsraum oder für die Landwirtschaft verloren gegangen. Kommt es zu einem Hochwasser, so stehen heute weniger natürliche Überschwemmungsflächen zur Verfügung, auf denen sich das über die Ufer tretende Wasser ausbreiten kann. Beim Hochwasser im vergangenen Jahr wurde nicht nur die Ufermauer im Bereich der Hunsrückstraße zerstört, es sind auch noch zwei weiteren Stellen betroffen. Alle drei Bereiche sollen in einer Baumaßnahme wiederhergestellt werden. Im Bereich der Hunsrückstraße soll die umgefallene Betonmauer durch eine Steingabionenwand ersetzt werden. Die Zwischenräume sollen mit Erde verfüllt werden, sodass sich im Laufe der Jahre dort eine Vegetation entwickeln kann. Diese Vorgehensweise wird aber von einem betroffenen Anlieger abgelehnt. Er besteht auf die Errichtung einer Betonmauer. Eine Einigung konnte noch nicht erzielt werden. Sie ist aber notwendig, weil die Bauarbeiten über das Grundstück des Anliegers ausgeführt werden müssen. Eine andere Andienung der Baustelle wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Planung für die Gabionenwand liegt vor. Mit der Ausschreibung der Baumaßnahme könnte sofort begonnen werden. Unabhängig davon wurde von der SEF ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die am Liederbach angrenzenden Gebäude von außen auf Standsicherheitsprobleme einer ersten groben Untersuchung zu unterziehen. Erste Ergebnisse werden Ende November erwartet. Je nach Ergebnis müssen dann vertiefte Untersuchungen in Absprache mit den Eigentümer*innen erfolgen. Außerdem fand auf Initiative der SEF ein Runder Tisch mit den Vertretern der Oberlieger und der oberen, sowie der unteren Wasserbehörde zum Thema überörtlicher Hochwasserschutz statt. Es wurde verabredet, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Voraussichtlich Anfang 2022 wird die SEF erneut zu einem runden Tisch einladen. Bis dahin wird die SEF einen ersten diskussionsfähigen Vorschlag zu weiteren Vorgehen erarbeiten. Die Häuser entlang des Liederbachs liegen zum Teil im festgestellten Überschwemmungsgebiet. Nach § 5 Absatz 2 WHG sind die Eigentümer*innen verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Eine 100%-ige Sicherheit vor Hochwasser gibt es nicht. Auch hinter einem Damm und fernab von Gewässern besteht die Gefahr einer Überflutung. Ein Mindestmaß an Vorsicht und persönlicher Vorsorge ist daher stets angebracht.

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