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Der Leiter des Rechtsamts hat im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen erläutert, dass für einen Beschluss zur Erhö

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Der Leiter des Rechtsamts hat im Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen erläutert, dass für einen Beschluss zur Erhöhung der Mittel für die Frankfurter Tageseltern formal keine Satzung notwendig sei, sondern dass eine solche Erhöhung auch über einen einfachen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung möglich sei. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, die Erhöhung der Mittel für die Frankfurter Tageseltern durch einen Beschluss der Stadtverordnetenbeschluss umzusetzen, um den Tageseltern eine finanzielle Überbrückung bis zum formalen Beschluss der Satzung zu gewähren?

Antwort des Magistrats

Die Erhöhung der Mittel für die Frankfurter Tagespflegepersonen kann durch bloßen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Eine Satzung ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Allerdings setzt die Inanspruchnahme der gesamten Fördergelder des Landes für die Kindertagespflege das Vorhandensein einer Satzung voraus, sodass eine Satzung in jedem Fall zur Vermeidung von Mehraufwendungen sinnvoll ist. Die Prüfung, ob eine Mittelerhöhung für die Frankfurter Tageseltern durch bloßen Stadtverordnetenbeschluss ein geeignetes Mittel zur Entspannung der finanziellen Situation für die betroffenen Tageseltern bis zum Inkrafttreten einer Satzung darstellt, kann durch das zuständige Fachdezernat in eigener Zuständigkeit vorgenommen werden. Dort wären auch die entsprechenden Schritte zu ergreifen - Beschlussvorlagen für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung.

Verknüpfte Vorlagen