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Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe

Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 06.06.2024, E 128 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Koalitionsvertrag der aktuellen Wahlperiode wurde vereinbart, dass als Anreiz für eine verstärkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs allen Schüler*innen die Kosten für die Nutzung des ÖPNV erstattet werden. Das Schüler:innenticket des RMV für Schüler:innen und Auszubildende kostet aktuell 365 Euro. Für einen Teil werden die Kosten heute schon komplett erstattet oder das Ticket gestellt. Vor allem die Schüler*innen der Oberstufe müssen die Tickets selbst finanzieren, während Schüler*innen bis zur Mittelstufe je nach Entfernung von zu Hause bis zur Schule die Fahrtkosten erstattet bekommen. Aus diesem Grund bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. In den Haushaltsplan 2024/25 werden für das Haushaltsjahr 2025 1.500.000 Euro eingestellt, um ab dem Schuljahr 2025/2026 zunächst allen knapp 9.000 Oberstufenschüler*innen eine Kostenerstattung je Schüler:innenticket von 180 Euro anbieten zu können. 2. Der Magistrat prüft und berichtet, welche Kosten entstehen, wenn diese Vergünstigung auch für Schüler:innen der Mittelstufe, die bisher kein Anrecht auf eine Kostenerstattung haben, und für Berufsschüler*innen im zweiten Lehrjahr gewährt wird. 3. Der Magistrat legt bis zum Schuljahresbeginn 2025/2026 ein Konzept vor, wie ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 ein kostenloses Schüler:innenticket für alle Frankfurter Schüler:innen gewährleistet werden kann. 4. Parallel dazu werden Gespräche mit der hessischen Landesregierung mit der Forderung zur Übernahme der Kosten bei der Schüler:innenbeförderung geführt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Der Weg zur Schule sollte nichts kosten. Jugendliche müssen die Bildung erhalten, die sie möchten und dürfen nicht durch zusätzliche Kosten wie das Schüler*innenticket davon abgehalten werden, einen qualifizierten Schulabschluss zu erreichen. Mobilität bedeutet auch mehr als der Weg zur Schule. Mobilität bedeutet Teilhabe, denn der Weg zum Verein, zum Jugendhaus oder zu anderen Freizeitaktivitäten wird einfacher. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 359 Antrag vom 03.03.2025, NR 1148 Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme)