Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe
Vorlagentyp: E GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatantrag vom 06.06.2024, E 128 Betreff: Produktbereich: 20
Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der
Oberstufe Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt
2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027.
Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024,
§
4994, dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Im Koalitionsvertrag der aktuellen
Wahlperiode wurde vereinbart, dass als Anreiz für eine verstärkte Nutzung des
öffentlichen Nahverkehrs allen Schüler*innen die Kosten für die Nutzung des
ÖPNV erstattet werden. Das Schüler:innenticket des RMV für Schüler:innen und
Auszubildende kostet aktuell 365 Euro. Für einen Teil werden die Kosten heute
schon komplett erstattet oder das Ticket gestellt. Vor allem die Schüler*innen der Oberstufe müssen die
Tickets selbst finanzieren, während Schüler*innen bis zur Mittelstufe je nach
Entfernung von zu Hause bis zur Schule die Fahrtkosten erstattet bekommen.
Aus diesem Grund bittet die
Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. In den Haushaltsplan 2024/25 werden für das
Haushaltsjahr 2025 1.500.000 Euro eingestellt, um ab dem Schuljahr 2025/2026
zunächst allen knapp 9.000 Oberstufenschüler*innen eine Kostenerstattung je
Schüler:innenticket von 180 Euro anbieten zu können. 2. Der Magistrat prüft und berichtet, welche Kosten
entstehen, wenn diese Vergünstigung auch für Schüler:innen der Mittelstufe, die
bisher kein Anrecht auf eine Kostenerstattung haben, und für
Berufsschüler*innen im zweiten Lehrjahr gewährt wird. 3. Der Magistrat legt bis zum Schuljahresbeginn
2025/2026 ein Konzept vor, wie ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 ein
kostenloses Schüler:innenticket für alle Frankfurter Schüler:innen
gewährleistet werden kann. 4. Parallel dazu werden Gespräche mit der hessischen
Landesregierung mit der Forderung zur Übernahme der Kosten bei der
Schüler:innenbeförderung geführt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem
Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der
Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt
berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des
Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten
Übersicht. Begründung: Der Weg zur Schule sollte nichts kosten. Jugendliche
müssen die Bildung erhalten, die sie möchten und dürfen nicht durch zusätzliche
Kosten wie das Schüler*innenticket davon abgehalten werden, einen
qualifizierten Schulabschluss zu erreichen. Mobilität bedeutet auch mehr als
der Weg zur Schule. Mobilität bedeutet Teilhabe, denn der Weg zum Verein, zum
Jugendhaus oder zu anderen Freizeitaktivitäten wird einfacher. Antragsteller:
GRÜNE
SPD
FDP
Volt
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 23.09.2024, B 359
Antrag vom
03.03.2025, NR 1148
Bericht des
Magistrats vom 05.09.2025, B 340
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 14
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 128 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme)