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Kostenerstattung des Schüler:innentickets für Schüler:innen der Oberstufe

Vorlagentyp: B

Bericht

Eine Ausweitung der ÖPNV-Fahrtkostenerstattung in Höhe von 180,00 € auf Mittelstufenschüler*innen und Berufsschüler*innen im 2. Lehrjahr würde nachfolgende Kosten verursachen: Anhand der Schülerzahlen aus der Landesschulstatistik basierend auf den Statistiken aus dem Schuljahr 2023/2024 ergeben sich für die Mittelstufe und die beruflichen Schulen im 2. Lehrjahr folgende Schülerzahlen als Berechnungsgrundlage: Mittelstufenschüler:innen (Klassenstufe 5-10 der allgemeinbildenden Schulen) 35.969 SuS Berufliche Schulen im 2. Lehrjahr 7.815 SuS Im Schuljahr 2022/2023 haben 15.351 Schüler*innen der Mittelstufe einen Anspruch nach § 161 HSchG geltend gemacht. Damit ergibt sich eine Gesamtanzahl von 28.433 Schüler*innen, nach folgender Berechnung: 35.969 + 7.815 - 15.351 = 28.433 Die Kostenerstattung der Schüler*innen der Mittelstufe mit 180,00 € würde folgendes bedeuten: Mittelstufenschüler:innen (allg.) Höhe der kalkulierten Kostenerstattung mit 180,00 € 35.969 - 15.351 = 20.618 SuS 3.711.240,00 € Die Kostenerstattung der Schüler*innen der beruflichen Schulen im zweiten Lehrjahr mit 180,00 € würde folgendes bedeuten: Beruflich 2. Lehrjahr Höhe der kalkulierten Kostenerstattung mit 180,00 € 7.815 SuS

  1. 406.700,00 € Die Gesamtkostenerstattung würde 5.117.940,00 € betragen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Einführung der o.g. Kostenerstattung eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Schüler*innen in Frankfurt darstellen würde, welche nicht in der geplanten Kostenerstattung berücksichtigt werden (z. B. Grundschüler*innen). Bedacht werden muss auch, dass bei berechtigten Schüler*innen über Bildung und Teilhabe die Kosten für Oberstufe und/oder Berufsschule über Leistung des Jugend- und Sozialamtes übernommen werden. Zudem findet die durch die Stadt bereits erfolgte Bezuschussung für die Berechtigten des Frankfurt-Passes, die ein vergünstigtes Schülerticket Hessen erwerben, keine Berücksichtigung. Das Rechtsamt, Revisionsamt und das Jugend-und Sozialamt sind zwingend einzubeziehen (Ausschluss von ggf. doppelter Bezuschussung/Erstattung durch Stadtschulamt nach E 128 und Bildung und Teilhabe durch Amt 51). Ferner weisen wir auch darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahmen ein eigens auf die Kostenerstattung zugeschnittenes Prüfverfahren der Erstattungsansprüche und des Antragsverfahrens entwickelt werden müsste. Durch das Prüfverfahren als auch die steigende Anzahl der Antragsberechtigten muss mit einem steigenden Personalbedarf gerechnet werden. Wir gehen von einem erwarteten Personalbedarf in Höhe von 5 VZÄ nach EGr. 7 TVöD mit einem mittleren Jahresbrutto von jeweils 58.000,00 € aus.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 25
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 359 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 34
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 359 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke
Enthaltung:
CDU
Sitzung 36
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 359 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION