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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreuzung auf der Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße durch eine Ampelanlage regeln

Vorlagentyp: EA

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 04.11.2014, EA 58 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 19.10.2014 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kreuzung auf der Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße durch eine Ampelanlage regeln Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschießen: In den Haushalt 2015/2016 werden ausreichend Mittel z ur Finanzierung einer Ampelanlage auf der Homburger Landstraße/Ecke August-Schanz-Straße eingestellt. Begründung: Die Ampelanlage soll die unübersichtliche Kreuzung insbesondere aufgrund des steigenden Straßenverkehrsaufkommens in und aus dem Gewerbegebiet von bzw. zur August-Schanz-Straße regeln. Die Ampelanlage ist zum Schutz der Fußgänger, der Fahrgäste der Buslinien sowie der Radfahrer notwendig. Ferner würde eine Entschleunigung des Schleichverkehrs durch das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße eintreten. Die Ampelanlage ist erforderlich, da die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5 bis zum Frankfurter Berg bis auf Weiteres zurückgestellt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 459 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.12.2014, TO I, TOP 53 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 58 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD (= Annahme), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 32 1