Straßenbahnen auf der Verbindung Altstadtstrecke - Hauptbahnhof - Gallus - Höchst verstärken: Den ÖPNV kundengerecht ausbauen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B
95 Betreff:
Straßenbahnen auf der
Verbindung Altstadtstrecke - Hauptbahnhof - Gallus - Höchst verstärken: Den
ÖPNV kundengerecht ausbauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2099 - NR 445/17 CDU/SPD/GRÜNE - Zu a) und b) Ab dem kommenden Fahrplanwechsel im
Dezember 2018 wird zusätzlich die Linie 14 mit einem geänderten Linienweg auf
der Altstadtstrecke verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße -
Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark
- Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und
wieder zurück nach Bornheim. Abhängig von der Entwicklung der Fahrgastzahlen ist
für die Zukunft in den Hauptverkehrszeiten eine Verlängerung der Linie 21 von
"Nied Kirche" bis zur "Zuckschwerdtstraße" in Höchst möglich. Zu c) Der mögliche Einsatz von Doppeltraktionszügen wird
bis auf weiteres nicht weiterverfolgt. Die dafür erforderlichen 60m langen
Bahnsteige sind besonders im Innenstadtbereich nicht bzw. nicht barrierefrei zu
realisieren. Zu d) Vgl. Antwort a) und b). Zu e) Für die unter a) und b) beschriebene Schleifenfahrt
über die Kleyerstraße ist ein zweigleisiger Ausbau nicht erforderlich und wird
derzeit auch nicht weiter verfolgt. zu f) Unabhängig von der Wiederinbetriebnahme der Trasse
in der Rebstöcker-Straße sollte mittel- bis langfristig auch eine
Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen geprüft
werden. Die technische Machbarkeit und der Nutzen d.h. das
Nachfragepotenzial einer solchen Linienführung müssten allerdings noch geprüft
und ermittelt werden. zu g) Die Maßnahme erfordert keinen Ausbau der
Fahrstromversorgung. zu h) Für die oben skizzierte neue Führung der Linie 14
werden vier zusätzliche Wagen benötigt, die ab Dezember 2018 zur Verfügung
stehen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.11.2017, NR 445
Antrag vom
17.04.2018, OF
596/1
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3124
Antrag vom
24.07.2018, OF
250/4
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3422
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 6
Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1
am 10.04.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 95
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP, PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
21. Sitzung des OBR 4
am 10.04.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 95
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU,
LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
21. Sitzung des OBR 6
am 10.04.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 95
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 95
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2698, 21. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 92 11