Mehr Bänke und Toiletten am nördlichen Mainufer
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 20.11.2009, B
955 Betreff:
Mehr Bänke und Toiletten am
nördlichen Mainufer Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
29.01.2009, § 5378 - OA 787
OBR 1, A 607 FAG, l. B 264/09 - Zwischenbericht: Die Errichtung und der Betrieb einer
saisonunabhängigen WC-Anlage setzen voraus, dass - Trinkwasser- und Abwasserleitungen sowie
Stromleitungen im Umfeld vorhanden sind, - ein Anschluss an die Infrastruktur zu angemessenen
wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist; - eine regelmäßige und dauerhafte Nutzerzahl
wetterunabhängig und an jedem Tag erwartet werden kann, da sonst Vandalismus
und zweckfremde Nutzungen die Folge sind, - das Umfeld insgesamt Vandalismus und zweckfremde
Nutzung nicht erwarten lassen, - Haushaltsmittel für Bau und Betrieb einer solchen
Anlage vorhanden sind und -
keine Gründe aus den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz,
Wasserrecht (Überschwemmungsgebiet), Denkmalschutz, gartenbauliche Aspekte oder
sonstige baurechtlich relevanten Themenbereichen gegen die Errichtung sprechen.
Dauerhafte WC-Anlage: Am gewünschten Standort an der Friedensbrücke ist
keine Infrastruktur für ein WC vorhanden, es fehlen Wasser, Abwasser- und
Stromleitungen. Ein dauerhaftes WC kann nicht ohne immense Kosten für den
Anschluss an die Infrastruktur errichtet werden. Der Magistrat hat geprüft, ob
es Möglichkeiten gibt, in den Brückenpfeilern oder der Hochufermauer ein WC
einzubauen. Es gibt keine Hohlräume oder Zugänge für ein WC im Bereich der
Friedensbrücke. Anbauten an die Brückenteile sind durch die geschaffenen
Freizeitnutzungen nicht möglich. Die Errichtung einer dauerhaften WC-Anlage am
gewünschten Standort ist somit nicht möglich. Haushaltsmittel für die
Errichtung und den Betrieb einer WC-Anlage stehen nicht zur Verfügung. Saison-Container Für die Errichtung mobiler Toilettenanlagen gibt es
grundsätzlich drei Möglichkeiten: WC-Kabinen (Dixi, ToiToi), WC-Container mit
Infrastrukturanschluss, WC-Container ohne Infrastrukturanschluss. WC-Kabinen werden vorwiegend im Eventbereich für
Veranstaltungen mit überschaubarer Dauer eingesetzt. In Bereichen, die nicht
durchgängig sozialer Kontrolle unterliegen, werden sie jedoch oft umgekippt
oder bemalt und beschädigt. An einer Stelle mit vergleichbaren
Umgebungsbedingungen im Stadtgebiet wurden sie bei einem Pilotversuch häufig
Opfer von Vandalismus, bis hin zur vollständigen Zerstörung. Am Standort an der
Friedensbrücke können WC-Kabinen nicht sinnvoll eingesetzt werden. Bei WC-Containern handelt es sich um weiße
Container, die ab einer Ausstattung mit zwei Kabinen verfügbar sind und mit
mehreren Kabinen und Urinalen sowie Waschbecken ausgestattet sein können. Am
gewünschten Standort an der Friedensbrücke ist keine Infrastruktur für ein WC
vorhanden, auf der Südseite des Mains dagegen ist sie vorhanden. Auch weist die Südseite des Mains generell und auch
an diesem Standort eine erheblich höhere Frequentierung auf als die
Nordseite. Mangels Infrastruktur kommt auf der
Nordseite des Mains lediglich ein WC-Container mit Trinkwasser- und
Abwassertank in Betracht. Die Beleuchtung dieses Containers wäre am Standort
nicht möglich. Container mit Tanks werden jedoch erst ab einer bestimmten Größe
angeboten. Sie wiegen mehrere Tonnen und müssen regelmäßig durch
Wartungsfahrzeuge anfahrbar sein. Wegen des Zuganges für das Ver- und
Entsorgungsfahrzeug müsste der Container unmittelbar neben dem Fußweg platziert
werden. Eine ebene, dauerhafte Standfläche im Bereich der Wiese müsste
hergestellt werden. Dies beeinträchtigt die Einsehbarkeit der Freizeitanlagen
und stört den Gesamteindruck der Grünanlagen und der Freizeitanlagen erheblich.
Daneben wird die Grünanlage durch das hohe Gewicht des Containers und während
der langen Standzeit zwangsläufig in Mitleidenschaft gezogen. Unter der Brücke
bestehen durch die geschaffenen Nutzungen keine Möglichkeiten, einen
WC-Container aufzustellen. Der Magistrat hat geprüft, ob ein WC-Container auf
der oberen Ebene im Bereich der Straßen und Gehwege aufgestellt werden könnte.
Die Prüfung hat ergeben, dass dieser die Passantenströme behindern und für den
Autoverkehr Sichtbehinderungen mit sich bringen würde. Auch hätte er eine
negative Fernwirkung im Stadtumfeld. Der gewünschte WC-Standort ist durch saisonale
Freizeitnutzung gekennzeichnet. Außerhalb der maßgeblich vom Wetter bestimmten
Nutzungszeiten ist er äußerst gering frequentiert. Es besteht sehr geringe bis
gar keine soziale Kontrolle durch Passanten. Dies mag Ursachen in der Randlage
der Grünanlagen und dem unmittelbar anschließenden Übergang zum besiedelten
Westhafen-Gelände haben. Graffiti und Tacks befinden sich auf der
Skater-Anlage. Wohnsitzlose nächtigen regelmäßig in höherer Anzahl unter der
Brücke auf dem Kleinspielfeld. Bei mehreren Ortsterminen wurden gar keine bis
15 Personen im Bereich der Freizeitanlagen festgestellt, darunter regelmäßig
auch mehrere Wohnsitzlose. Die Zahl der Passanten war bei jedem Ortstermin
gering. Nur bei sehr schönem Wetter und am Wochenende promenierten etwas mehr
Menschen an der Friedensbrücke. Regelmäßige und dauerhafte Frequenz und zu
erwartende Nutzerzahlen für ein WC an der Friedensbrücke lassen auch in der
Saison nicht auf einen Bedarf für ein öffentliches WC schließen. Haushaltsmittel für den Betrieb eines
Saisoncontainers am Freizeitbereich an der Friedensbrücke stehen nicht zur
Verfügung. Der Magistrat ist weiter bemüht, die
stillgelegte WC-Anlage in der Hochufermauer am Nizza wieder in Betrieb zu
nehmen und mittelfristig eine Sanierung der Anlage herbeizuführen. Diese
WC-Anlage könnte dann auch den Nutzerinnen und Nutzern der Freizeitanlage an
der Friedensbrücke zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
08.02.2010, OF
602/1 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.08.2008, A 607
Bericht des
Magistrats vom 24.10.2008, B 660
Anregung vom
20.01.2009, OA 787
Bericht des
Magistrats vom 24.04.2009, B 264
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2010, B 305
Bericht des
Magistrats vom 08.04.2011, B 195
Bericht des
Magistrats vom 28.11.2011, B 484
Antrag vom
25.02.2013, OF
280/1
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2052
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 4 Versandpaket:
25.11.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4
am 12.01.2010, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 955
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 40. Sitzung des OBR 1
am 19.01.2010, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage B 955 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1
am 09.02.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 85 2010
1.
Die Vorlage B 955 wird zurückgewiesen.
2.
Die
Vorlage OF 602/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in
"Toiletten am nördlichen Mainufer" geändert wird.
Abstimmung:
zu 1. CDU und SPD gegen
GRÜNE, LINKE. und FDP (= Kenntnis) zu 2.
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 955
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 7571, 38. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.02.2010 Aktenzeichen: 67 0