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Mehr Bänke und Toiletten am nördlichen Mainufer

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.11.2009, B 955 Betreff: Mehr Bänke und Toiletten am nördlichen Mainufer Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, § 5378 - OA 787 OBR 1, A 607 FAG, l. B 264/09 - Zwischenbericht: Die Errichtung und der Betrieb einer saisonunabhängigen WC-Anlage setzen voraus, dass - Trinkwasser- und Abwasserleitungen sowie Stromleitungen im Umfeld vorhanden sind, - ein Anschluss an die Infrastruktur zu angemessenen wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist; - eine regelmäßige und dauerhafte Nutzerzahl wetterunabhängig und an jedem Tag erwartet werden kann, da sonst Vandalismus und zweckfremde Nutzungen die Folge sind, - das Umfeld insgesamt Vandalismus und zweckfremde Nutzung nicht erwarten lassen, - Haushaltsmittel für Bau und Betrieb einer solchen Anlage vorhanden sind und - keine Gründe aus den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Wasserrecht (Überschwemmungsgebiet), Denkmalschutz, gartenbauliche Aspekte oder sonstige baurechtlich relevanten Themenbereichen gegen die Errichtung sprechen. Dauerhafte WC-Anlage: Am gewünschten Standort an der Friedensbrücke ist keine Infrastruktur für ein WC vorhanden, es fehlen Wasser, Abwasser- und Stromleitungen. Ein dauerhaftes WC kann nicht ohne immense Kosten für den Anschluss an die Infrastruktur errichtet werden. Der Magistrat hat geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, in den Brückenpfeilern oder der Hochufermauer ein WC einzubauen. Es gibt keine Hohlräume oder Zugänge für ein WC im Bereich der Friedensbrücke. Anbauten an die Brückenteile sind durch die geschaffenen Freizeitnutzungen nicht möglich. Die Errichtung einer dauerhaften WC-Anlage am gewünschten Standort ist somit nicht möglich. Haushaltsmittel für die Errichtung und den Betrieb einer WC-Anlage stehen nicht zur Verfügung. Saison-Container Für die Errichtung mobiler Toilettenanlagen gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: WC-Kabinen (Dixi, ToiToi), WC-Container mit Infrastrukturanschluss, WC-Container ohne Infrastrukturanschluss. WC-Kabinen werden vorwiegend im Eventbereich für Veranstaltungen mit überschaubarer Dauer eingesetzt. In Bereichen, die nicht durchgängig sozialer Kontrolle unterliegen, werden sie jedoch oft umgekippt oder bemalt und beschädigt. An einer Stelle mit vergleichbaren Umgebungsbedingungen im Stadtgebiet wurden sie bei einem Pilotversuch häufig Opfer von Vandalismus, bis hin zur vollständigen Zerstörung. Am Standort an der Friedensbrücke können WC-Kabinen nicht sinnvoll eingesetzt werden. Bei WC-Containern handelt es sich um weiße Container, die ab einer Ausstattung mit zwei Kabinen verfügbar sind und mit mehreren Kabinen und Urinalen sowie Waschbecken ausgestattet sein können. Am gewünschten Standort an der Friedensbrücke ist keine Infrastruktur für ein WC vorhanden, auf der Südseite des Mains dagegen ist sie vorhanden. Auch weist die Südseite des Mains generell und auch an diesem Standort eine erheblich höhere Frequentierung auf als die Nordseite. Mangels Infrastruktur kommt auf der Nordseite des Mains lediglich ein WC-Container mit Trinkwasser- und Abwassertank in Betracht. Die Beleuchtung dieses Containers wäre am Standort nicht möglich. Container mit Tanks werden jedoch erst ab einer bestimmten Größe angeboten. Sie wiegen mehrere Tonnen und müssen regelmäßig durch Wartungsfahrzeuge anfahrbar sein. Wegen des Zuganges für das Ver- und Entsorgungsfahrzeug müsste der Container unmittelbar neben dem Fußweg platziert werden. Eine ebene, dauerhafte Standfläche im Bereich der Wiese müsste hergestellt werden. Dies beeinträchtigt die Einsehbarkeit der Freizeitanlagen und stört den Gesamteindruck der Grünanlagen und der Freizeitanlagen erheblich. Daneben wird die Grünanlage durch das hohe Gewicht des Containers und während der langen Standzeit zwangsläufig in Mitleidenschaft gezogen. Unter der Brücke bestehen durch die geschaffenen Nutzungen keine Möglichkeiten, einen WC-Container aufzustellen. Der Magistrat hat geprüft, ob ein WC-Container auf der oberen Ebene im Bereich der Straßen und Gehwege aufgestellt werden könnte. Die Prüfung hat ergeben, dass dieser die Passantenströme behindern und für den Autoverkehr Sichtbehinderungen mit sich bringen würde. Auch hätte er eine negative Fernwirkung im Stadtumfeld. Der gewünschte WC-Standort ist durch saisonale Freizeitnutzung gekennzeichnet. Außerhalb der maßgeblich vom Wetter bestimmten Nutzungszeiten ist er äußerst gering frequentiert. Es besteht sehr geringe bis gar keine soziale Kontrolle durch Passanten. Dies mag Ursachen in der Randlage der Grünanlagen und dem unmittelbar anschließenden Übergang zum besiedelten Westhafen-Gelände haben. Graffiti und Tacks befinden sich auf der Skater-Anlage. Wohnsitzlose nächtigen regelmäßig in höherer Anzahl unter der Brücke auf dem Kleinspielfeld. Bei mehreren Ortsterminen wurden gar keine bis 15 Personen im Bereich der Freizeitanlagen festgestellt, darunter regelmäßig auch mehrere Wohnsitzlose. Die Zahl der Passanten war bei jedem Ortstermin gering. Nur bei sehr schönem Wetter und am Wochenende promenierten etwas mehr Menschen an der Friedensbrücke. Regelmäßige und dauerhafte Frequenz und zu erwartende Nutzerzahlen für ein WC an der Friedensbrücke lassen auch in der Saison nicht auf einen Bedarf für ein öffentliches WC schließen. Haushaltsmittel für den Betrieb eines Saisoncontainers am Freizeitbereich an der Friedensbrücke stehen nicht zur Verfügung. Der Magistrat ist weiter bemüht, die stillgelegte WC-Anlage in der Hochufermauer am Nizza wieder in Betrieb zu nehmen und mittelfristig eine Sanierung der Anlage herbeizuführen. Diese WC-Anlage könnte dann auch den Nutzerinnen und Nutzern der Freizeitanlage an der Friedensbrücke zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2010, OF 602/1 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.08.2008, A 607 Bericht des Magistrats vom 24.10.2008, B 660 Anregung vom 20.01.2009, OA 787 Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 264 Bericht des Magistrats vom 17.05.2010, B 305 Bericht des Magistrats vom 08.04.2011, B 195 Bericht des Magistrats vom 28.11.2011, B 484 Antrag vom 25.02.2013, OF 280/1 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2052 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 4 Versandpaket: 25.11.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 12.01.2010, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 955 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 40. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2010, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 955 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 09.02.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 85 2010 1. Die Vorlage B 955 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 602/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Toiletten am nördlichen Mainufer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 955 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7571, 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.02.2010 Aktenzeichen: 67 0