Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswerten

Vorlagentyp: B

Bericht

Wie bereits im Bericht des Magistrats B 450 vom 04.12.2023 erwähnt, ist das "Förderprgramm Klimaanpassung" grundlegend inhaltlich und organisatorisch überholt und um das Thema Klimaschutz erweitert worden. Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" wurde am 02.11.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 3994) und ist am 03.11.2023 in Kraft getreten. Durch die Einstellung des ursprünglichen Förderprogramms entfällt die Grundlage für eine weitere Berichterstattung zur NR 388 vom 23.08.2017 (§ 1697 vom 31.08.2017). Zur neuen "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)" wurde der Magistrat beauftragt, im Rahmen des NR 316 vom 15.03.2022 zu berichten. Dies ist letztmalig mit dem Bericht des Magistrats B 23 vom 24.01.2025 geschehen. Zukünftig wird die Stadtverordnetenversammlung über einen neuen Dachbericht "Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt (NR 908 vom 19.03.2024)" gesammelt zu den Klimamaßnahmen in Frankfurt informiert. Auf diese Weise entsteht eine regelmäßige und übersichtliche Information über alle Projekte und Maßnahmen zu dieser Thematik.