Städtische Sportanlagen mit Defibrillatoren ausstatten - Defibrillatoren für städtische Sportanlagen und Schwimmbäder
Vorlagentyp: B
Bericht
Die städtisch betreuten Sportanlagen und Großsporthallen sind bereits mit AEDs ausgestattet. Für die vereinsbetreuten Sportanlagen, die noch nicht über eigene AEDs verfügen, übernimmt das Sportamt die Anschaffung der Geräte. Für die Betreiberpflichten nach der Medizinprodukt-Betreiberverordnung sind die Sportvereine verantwortlich. Die Bedarfe wurden zwischenzeitlich bei den betreuenden Vereinen abgefragt. Eine Ausschreibung ist auf Basis der zurückgemeldeten Bedarfe angestoßen, die Sportvereine wurden hierüber informiert.