Ausbau eines Fahrradschnellweges von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 03.03.2017, B 78 Betreff: Ausbau eines Fahrradschnellweges
von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2016, § 867 - OA 79/16 OBR 16 - Im Netz der regional und gesamtstädtisch bedeutsamen
Radrouten (vgl. Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108) sind zwei
Verbindungen zwischen Bad Vilbel und Bergen-Enkheim verzeichnet. Die eine
verläuft in Verlängerung der Straße Landgraben, die zweite in Verlängerung der
Erlenseer Straße, wie sie auch in der Ortsbeiratsanregung beschrieben wird.
Beide Verbindungen sind abschnittsweise Teil des GrünGürtel-Radrundweges und
auch im Radroutenplaner Hessen sowie einschlägigen Radfahrkarten verzeichnet.
Im Regionalen Flächennutzungsplan ist darüber hinaus als langfristige Planung
eine Verbindung entlang der Vilbeler Landstraße (B 521) dargestellt. Diese
zusätzliche Verbindung liegt jedoch nicht in der Baulast der Stadt Frankfurt am
Main. Alle genannten Verbindungen sind als
zwischengemeindliche Verbindungen über kurze bis mittlere Distanzen anzusehen,
nicht jedoch als regionale Radschnellverbindung, bei der die Bündelung und
weitgehend störungsfreie Führung des Radverkehrs über Distanzen zwischen 10 und
15 km im Vordergrund stehen. Ein Korridor für eine regionale
Radschnellverbindung zwischen Frankfurt und der Wetterau ist vom
Regionalverband Region Frankfurt Rhein Main bisher nicht definiert worden,
würde aber aufgrund der topografischen Randbedingungen auch eher nicht durch
Bergen-Enkheim verlaufen. Der Magistrat hat in der Vergangenheit bereits
Gespräche mit Bad Vilbel zur Verbesserung der Radverbindungen geführt. Während
für Bad Vilbel eher eine siedlungsferne tangentiale Verbindung zur Hohen Straße
im Fokus stand, liegt das Hauptaugenmerk des Magistrats auf der Verbindung in
Verlängerung der Erlenseer Straße, da hier ein höheres Verkehrsbedürfnis
gesehen wird. Zur Qualifizierung dieser Radroutenverbindung sind folgende
Schritte vorgesehen: 1. Gespräche mit Hessen Mobil in Hinblick auf eine
Verbesserung der Querungsstelle an der B 521 2. Klärung des unter natur- und
landschaftsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen erreichbaren Wegeausbaustandards
3. Sofern sich zu 1. und 2.
befriedigende Ergebnisse abzeichnen, Wiederaufnahme der Gespräche mit Bad
Vilbel zum Wegeabschnitt im Vilbeler Wald Zum gegenwärtigen Sachstand können Kosten nicht
sinnvoll abgeschätzt werden. Der Magistrat wird erneut berichten, wenn ein
signifikanter Planungsfortschritt erzielt werden konnte. Unabhängig davon wird
im Rahmen der Umsetzung der stadtweiten Radwegweisung auch geprüft, inwieweit
die straßenverkehrsrechtliche Beschilderungssituation mit der Ausweisung als Radroute konform geht. Bei Bedarf werden
Anpassungen vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.11.2016, OA 79
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 08.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
16 am 18.04.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 112
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1368, 11. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 23.05.2017 Aktenzeichen: 32 1