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Bebauungsplan Nr. 835 (ehemaliger Güterbahnhof Süd, Holbeinviertel) hier: Straßenanschluss des Holbeinviertels an die Stresemannallee

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 722

Betreff: Bebauungsplan Nr. 835 (ehemaliger Güterbahnhof Süd, Holbeinviertel) hier: Straßenanschluss des Holbeinviertels an die Stresemannallee Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3485 - OA 576 OBR 5, B 244/08 - Zwischenbericht: Die Anbindung des neuen Quartiers an die Stresemannallee ist wesentlicher Bestandteil der Erschließung des künftigen Holbeinviertels für den Fußgänger- und Radverkehr. Der Bebauungsplan wird dies über eine entsprechende Festsetzung absichern. In der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan wurde nachgewiesen, dass eine Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs (Kfz-Verkehr), des neu entstehenden Quartiers, allein über eine Anbindung an die Holbeinstraße sichergestellt werden kann. Dennoch prüft der Magistrat derzeit, ob eine weitere Anbindung an die Stresemannallee darstellbar ist. Diese führte dann über heute zu zwecken des Eisenbahnverkehrs planfestgestellte Flächen der Deutschen Bahn AG. Eine entsprechende Öffnung für der Allgemeinheit dienende Fahrverkehre ist mit dieser zu verhandeln. Eine Öffnung der Anbindung zur Stresemannallee ist verkehrstechnisch darstellbar, allerdings lediglich aus Richtung Süden in das neue Quartier hinein und in Richtung Norden aus dem Quartier heraus. Zur Erschließung der Lokführermeldestelle hat die Deutsche Bahn AG bereits die Zustimmung erhalten, in der Stresemannallee eine Grundstückszufahrt herstellen zu dürfen.