Sanitäranlagen im Nordpark
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B
716 Betreff:
Sanitäranlagen im
Nordpark Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, §
8638 - OA 1142 OBR 10 -
Im Nordpark Bonames hatte der Magistrat in der
Vergangenheit bereits einen WC-Container zur Verfügung gestellt. Dieser
unterlag sehr häufig und sehr extremem Vandalismus. Die Kosten für ständige
Reparaturen, Sonderreinigungen und Graffitientfernung waren immens. Zeitweise
musste der WC-Container wegen der starken Beschädigungen bis zur Reparatur
geschlossen werden und stand den Nutzerinnen und Nutzern nicht zuverlässig zur
Verfügung. Der Standort im Nordpark ist für sanitäre Einrichtungen nicht
geeignet, da er im unbebauten Bereich liegt und die erforderlich soziale
Kontrolle fehlt. Der Magistrat rät von der Errichtung von sanitären
Einrichtungen im Nordpark ab. Sie können nicht wirksam gegen Vandalismus
geschützt und eine angemessene Betriebssicherheit kann nicht hergestellt
werden. Sofern trotzdem eine Versorgung mit
WCs gewünscht wird, hat der Magistrat folgenden Vorschlag für den Standort
entwickelt: Für die Freizeitbereiche in der
Stadt besteht in der Regel lediglich während der Sommersaison ein Bedarf für
eine Versorgung mit WCs. Dies gilt ganz besonders für die Grillplätze. Im
Nordpark könnten WC-Kabinen aufgestellt werden. Diese könnten Anfang Mai
aufgestellt und am Ende der Outdoor-Saison (Ende September) wieder abgeholt
werden. Am Spielplatz an der Wörthspitze hat
der Magistrat bereits ein Pilotprojekt mit WC-Kabinen am Niddaufer
durchgeführt. Im ersten Jahr wurden die Kabinen regelmäßig von Jugendlichen
umgeworfen. Der Magistrat hat darauf hin eine Konstruktion entwickeln lassen,
mit der die Kabinen gesichert werden können. Sie können weder umgekippt noch in
den nahegelegenen Fluss geschleppt werden. Es handelt sich um WC-Kabinen mit
Komfortstandard (Waschbecken mit Wasser, Urinal, WC, eine Kabine
Behindertengerecht für Kinder mit Begleitperson, ältere Menschen oder
Behinderte). Der Magistrat könnte im Sommer 2011
versuchsweise einen WC-Kabinenstandplatz am Grillplatz im Nordpark einrichten.
Dieser könnte mit einer behindertengerechten Kabine und einer Kabine in
Standardgröße ausgestattet werden. Ein Sicherungsgestell könnte auch hier die
Kabinen gegen den gröbsten Vandalismus schützen. Die Kabinen werden regelmäßig
gereinigt und die Wassertanks nachgefüllt. Die WC-Kabinen sind gegen die
üblichen Beschädigungen versichert. Sofern die WC-Kabinen während des Versuches
zerstört oder so häufig stark beschädigt werden, dass die Versicherung die
Kostenübernahme ablehnt, zieht das Service-Unternehmen in der Regel die
WC-Kabinen ab, tritt vom Vertrag zurück und stellt den Schaden der Stadt
Frankfurt am Main in Rechnung. Sollte dieser Fall eintreten, würde der Versuch
abgebrochen. Nach Abschluss des Versuches sollte
darüber entschieden werden, ob sich die Aufstellung von WC-Kabinen an diesem
Standort bewährt hat und dies fortgeführt werden soll. In diesem Zusammenhang
wäre auch die Frage der dauerhaften Finanzierung zu klären. Die Entscheidung
könnte im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über das Zukunftskonzept für
die öffentlichen Toiletten in Frankfurt getroffen werden. Eine Beschlussvorlage
wird den städtischen Gremien im Sommer 2011 vorgelegt. Der Magistrat wird die Durchführung des Versuchs in
die Wege leiten. Sofern der Ortsbeirat diesen Versuch nicht wünscht, wird er
gebeten dies mitzuteilen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
15.06.2010, OA 1142
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
01.12.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR
10 am 10.01.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 716
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FDP 48. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.02.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 716
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 716
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 9400, 48. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 91 22