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Sanitäranlagen im Nordpark

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 716 Betreff: Sanitäranlagen im Nordpark Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, § 8638 - OA 1142 OBR 10 - Im Nordpark Bonames hatte der Magistrat in der Vergangenheit bereits einen WC-Container zur Verfügung gestellt. Dieser unterlag sehr häufig und sehr extremem Vandalismus. Die Kosten für ständige Reparaturen, Sonderreinigungen und Graffitientfernung waren immens. Zeitweise musste der WC-Container wegen der starken Beschädigungen bis zur Reparatur geschlossen werden und stand den Nutzerinnen und Nutzern nicht zuverlässig zur Verfügung. Der Standort im Nordpark ist für sanitäre Einrichtungen nicht geeignet, da er im unbebauten Bereich liegt und die erforderlich soziale Kontrolle fehlt. Der Magistrat rät von der Errichtung von sanitären Einrichtungen im Nordpark ab. Sie können nicht wirksam gegen Vandalismus geschützt und eine angemessene Betriebssicherheit kann nicht hergestellt werden. Sofern trotzdem eine Versorgung mit WCs gewünscht wird, hat der Magistrat folgenden Vorschlag für den Standort entwickelt: Für die Freizeitbereiche in der Stadt besteht in der Regel lediglich während der Sommersaison ein Bedarf für eine Versorgung mit WCs. Dies gilt ganz besonders für die Grillplätze. Im Nordpark könnten WC-Kabinen aufgestellt werden. Diese könnten Anfang Mai aufgestellt und am Ende der Outdoor-Saison (Ende September) wieder abgeholt werden. Am Spielplatz an der Wörthspitze hat der Magistrat bereits ein Pilotprojekt mit WC-Kabinen am Niddaufer durchgeführt. Im ersten Jahr wurden die Kabinen regelmäßig von Jugendlichen umgeworfen. Der Magistrat hat darauf hin eine Konstruktion entwickeln lassen, mit der die Kabinen gesichert werden können. Sie können weder umgekippt noch in den nahegelegenen Fluss geschleppt werden. Es handelt sich um WC-Kabinen mit Komfortstandard (Waschbecken mit Wasser, Urinal, WC, eine Kabine Behindertengerecht für Kinder mit Begleitperson, ältere Menschen oder Behinderte). Der Magistrat könnte im Sommer 2011 versuchsweise einen WC-Kabinenstandplatz am Grillplatz im Nordpark einrichten. Dieser könnte mit einer behindertengerechten Kabine und einer Kabine in Standardgröße ausgestattet werden. Ein Sicherungsgestell könnte auch hier die Kabinen gegen den gröbsten Vandalismus schützen. Die Kabinen werden regelmäßig gereinigt und die Wassertanks nachgefüllt. Die WC-Kabinen sind gegen die üblichen Beschädigungen versichert. Sofern die WC-Kabinen während des Versuches zerstört oder so häufig stark beschädigt werden, dass die Versicherung die Kostenübernahme ablehnt, zieht das Service-Unternehmen in der Regel die WC-Kabinen ab, tritt vom Vertrag zurück und stellt den Schaden der Stadt Frankfurt am Main in Rechnung. Sollte dieser Fall eintreten, würde der Versuch abgebrochen. Nach Abschluss des Versuches sollte darüber entschieden werden, ob sich die Aufstellung von WC-Kabinen an diesem Standort bewährt hat und dies fortgeführt werden soll. In diesem Zusammenhang wäre auch die Frage der dauerhaften Finanzierung zu klären. Die Entscheidung könnte im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über das Zukunftskonzept für die öffentlichen Toiletten in Frankfurt getroffen werden. Eine Beschlussvorlage wird den städtischen Gremien im Sommer 2011 vorgelegt. Der Magistrat wird die Durchführung des Versuchs in die Wege leiten. Sofern der Ortsbeirat diesen Versuch nicht wünscht, wird er gebeten dies mitzuteilen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.06.2010, OA 1142 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 01.12.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 716 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.02.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 716 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 716 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 9400, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 91 22

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