Regelmäßiger persönlicher Zwischenbericht zu Gewerbegebieten und Rechenzentren in der Ortsbeiratssitzung
Bericht
Mit Beschluss § 6625 der Stadtverordnetenversammlung (17.12.2015) wurde festgelegt, dass die Gewerbegebiete Fechenheim Nord und Seckbach im Sinne der Machbarkeitsstudie gemeinsam mit den ortsansässigen Unternehmen nachhaltig entwickelt werden sollen. Es erfolgte die Institutionalisierung eines Standortmanagements durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und die eines Klimaschutzmanagements durch das Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main in einem gemeinsamen Standortbüro im so genannten Nachhaltigen Gewerbegebiet. Die Ergebnisse des Pilotprojektes wurden im Rahmen des Ergebnisberichts zum fünfjährigen Bestehen des Nachhaltigen Gewerbegebiets veröffentlicht: https://frankfurter-osten.de/bericht/. Dieser präsentiert die entstandenen und geplanten Projekte sowie Kooperationen mit und zwischen den Unternehmen und Eigentümern am Standort. Ein Projekt, das bereits seit Projektstart aktiv durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH forciert wird, ist die Herstellung von Planungsrecht für den Bereich Seckbach (Flinsch-, Mergenthaler-, Gwinner-, Fries-, Krupp- und Gelastraße sowie Borsigallee). Um den Standort nachhaltig und langfristig als Industrie- und Gewerbegebiet zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans die Grundvoraussetzung. Durch diesen können Nutzungskonflikte, vor allem durch die Lenkung von zukünftigen Investitionen, reduziert und nicht gewünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Die Wirtschaftsförderung begrüßt ausdrücklich den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens (M 175 2021) für den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße. 2021 erfolgte darüber hinaus der Beschluss des Klimaschutzteilkonzepts für das Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach (M 22 2021). Hierdurch können die Anstrengungen durch das Energiereferat für die kommenden fünf Jahre weiter intensiviert werden. Das Pilotprojekt Nachhaltiges Gewerbegebiet benötigt stets die Freiwilligkeit der Akteure vor Ort und der Verwaltung. Auf die Entscheidungen von Investoren und Bauträgern etc. hat das Standortmanagement keinen rechtlich bindenden Einfluss, kann aber beratend zur Seite stehen. Der Aufbau eines Netzwerks am Standort war hierfür essentiell und mündete u.a. in der Gründung der Standortinitiative FFN e.V. mit derzeit über 50 Mitgliedern. Erst durch die Durchführung einer Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen konnten Nachhaltigkeitsthemen immer wieder bei den Unternehmen platziert und folglich auch Investitionen im Bereich Nachhaltigkeit angestoßen werden. So kann der Standort gemeinsam mit den Bestandsunternehmen gesichert und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig wurden exklusive Beratungsangebote für den Standort geschaffen: Von Seiten des Energiereferats die Energieeffizienzberatung und der Photovoltaik-Check. 2020 wurde das Erstberatungsangebot im Bereich E-Mobilität durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH für zwölf Unternehmen geschaffen. 2022 wird eine Ausweitung auf die gesamte Stadt Frankfurt erfolgen. Für die übrigen Frankfurter Industrie- und Gewerbegebiete liegt eine solch umfassende Betreuung mit entsprechender Dokumentation durch ein städtisches Standortmanagement noch nicht vor. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151 2020) sieht vor, dass weitere Standorte für die Etablierung eines Standortmanagements geprüft werden sollen. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat das Bestreben, ein fortlaufendes Monitoring der Entwicklung von Gewerbegebieten aufzunehmen. Als geeignetes Instrument wird auf den jährlich erscheinenden Bericht "Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur; Stärkung von Attraktivität, Image und Bekanntheit der "digitalen Metropole FrankfurtRheinMain" (B 299 2021, B 533 2020) verwiesen. Darin wird auch die Entwicklung der Rechenzentren im Frankfurter Stadtgebiet dokumentiert. Eine Erweiterung des Berichts mit der Aufnahme von "Kennzahlen und Entwicklungen", wie vom OBR 11 vorgeschlagen, erscheint prinzipiell möglich. Allerdings bedarf es hierzu einer weiteren Konkretisierung durch den OBR 11.