Campus Westend nicht als Ausstellungsfläche missbrauchen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 05.09.2008, B
580 Betreff:
Campus Westend nicht als Ausstellungsfläche missbrauchen Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
24.04.2008, § 3749 - OA 483
OBR 2, B 67/08 -
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse wurde die in Rede
stehende Veranstaltung auf privatrechtlicher Grundlage durchgeführt und
entsprechend seitens der Johann Wolfgang Goethe-Universität nach deren internen
Maßgaben genehmigt. Durch den Veranstalter wurde beim Service-Center
Veranstaltungen des Straßenverkehrsamtes mit Datum 19.07.2007 eine
gewerberechtliche Festsetzung als Ausstellung beantragt und mit Datum
13.08.2007 genehmigt, da keine gewerberechtlichen Hinderungsgründe
vorlagen. Zur Anregung des Ortsbeirats hat der
Magistrat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität um eine
Stellungnahme ersucht, die folgend wiedergegeben ist: "Zu der Thematik ist grundsätzlich festzustellen,
dass die universitätsseitige Genehmigung nicht hochschulbezogener
Veranstaltungen sowohl im Kerngebiet als auch an den Entwicklungsstandorten an
die Erfüllung von hohen Wertungskriterien und an die strikte Einhaltung von
Auflagen geknüpft ist. Alle Veranstaltungsanfragen werden zunächst an den
strengen Maßstäben der Vereinbarkeit mit der universitären Aufgabenerfüllung
und hier insbesondere die Sicherung reibungsloser Betriebsabläufe sowie
Korrespondenz mit dem Qualitätsanspruch und der Imageverträglichkeit geprüft.
Für die Einhaltung der behördlichen Auflagen und die Einholung der notwendigen
öffentlichen Genehmigungen zeichnet sich der Veranstalter selbst
verantwortlich. In den zurückliegenden Jahren der Vermietung von Räumlichkeiten
an externe Gäste hat es keine einzige Beanstandung gegeben. Der Antrag zur Durchführung der Ausstellung Home
& Garden auf dem Campus Westend wurde wie alle Anfragen intensiv
ausführlich geprüft. Die bisherigen Ausstellungsorte für die Präsentation
hochwertiger Gartenmöbel und entsprechender Accessoires zeichnet sich durch
besondere Lagequalität aus, so z. B. das Schloss Monrepos in Ludwigsburg, das
Schloss Schönbrunn in Wien und nicht zuletzt das Schloss Biebrich, das allen
bekannt sein dürfte. Der professionelle und exklusive Veranstalter hatte damit
in der Vergangenheit in reichem Maße bewiesen, dass er mit sensiblen und
äußerst werthaltigen Flächen in schonender sowie geeigneter Weise umgehen kann.
Die vorgelegten Referenzen waren beeindruckend. Die Ausstellungsdurchführung ist mit folgenden
konkreten Auflagen erlaubt worden: - Präsentation nur in den Semesterferien, und zwar
nur im wochenbezogenen Zeitfenster von Donnerstag bis Sonntag, - keinerlei Behinderung bei der öffentlichen
Zugänglichkeit des Campusareals etwa durch Kassenstationen oder Sicherheits-
bzw. Aufsichtspersonal, - freies Kartenkontingent und damit kostenloser
Eintritt für alle Universitätsangehörigen, - Ausstellungsnutzung nur der seitwärts des
Haupteingangs situierten Freiflächen in engster Abstimmung mit dem
verantwortlichen Campus-Gärtnern und der Leitung des Botanischen Gartens,
- Einhaltung der üblichen Auflagen zu Aufbauten,
Zuwegung, Haftung, Weisungs- und Verhaltensregeln etc. Es trifft nicht zu, dass wegen dieser kommerziellen
Veranstaltung Studierende oder gar die Öffentlichkeit ausgesperrt worden ist.
Die Zugänglichkeit des Campusareals war jederzeit gewährleistet. Ebenso hat es
keinerlei Beeinträchtigungen beim ordnungsgemäßen Betrieb der Universität
gegeben. Auch ist keine einzige Beschwerde, weder von Bürgerinnen oder Bürgern
der angrenzenden Stadtquartiere, von unmittelbaren Nachbarn, von Gästen noch
von direkt betroffenen Universitätsangehörigen, eingegangen. Vielmehr haben die
Besucher der Ausstellung ein positives und gastfreundliches Bild der
Universität als Teil einer weltoffenen Stadt mitgenommen. Dies war die
tatsächliche Resonanz einer gelungenen Veranstaltung mit hohem
Erinnerungswert.
Anschließend erlaube ich mir
darauf hinzuweisen, dass mit Datum 01.01.2008 die denkmal- und
ensemblegeschützte Gesamtanlage der ehem. IG Farbenverwaltung in das Eigentum
der Stiftungsuniversität übergegangen ist." Eine allgemeine Bewertung der Genehmigungspraxis
nicht hochschulbezogener Veranstaltungen durch die Universität auf deren
Gelände steht dem Magistrat nicht zu. Der Magistrat wird die weitere
Entwicklung jedoch aufmerksam beobachten, da aufgrund der im Bebauungsplan für
das Campusgelände Westend festgesetzten Nutzungsarten "Sondergebiet Hochschule"
bzw. "Private Grünfläche - Universitätspark" eine zunehmende gewerbliche
Nutzung der betreffenden Parkflächen nicht mit diesen Festsetzungen vereinbar
wäre. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.09.2007, OA 483
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2008, B 67 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 10.09.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2
am 20.10.2008, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 580 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.12.2008, TO I, TOP
38 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 580 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4932, 26. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 01.12.2008 Aktenzeichen: 61 0