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Campus Westend nicht als Ausstellungsfläche missbrauchen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.09.2008, B 580 Betreff: Campus Westend nicht als Ausstellungsfläche missbrauchen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.04.2008, § 3749 - OA 483 OBR 2, B 67/08 - Aufgrund der Eigentumsverhältnisse wurde die in Rede stehende Veranstaltung auf privatrechtlicher Grundlage durchgeführt und entsprechend seitens der Johann Wolfgang Goethe-Universität nach deren internen Maßgaben genehmigt. Durch den Veranstalter wurde beim Service-Center Veranstaltungen des Straßenverkehrsamtes mit Datum 19.07.2007 eine gewerberechtliche Festsetzung als Ausstellung beantragt und mit Datum 13.08.2007 genehmigt, da keine gewerberechtlichen Hinderungsgründe vorlagen. Zur Anregung des Ortsbeirats hat der Magistrat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität um eine Stellungnahme ersucht, die folgend wiedergegeben ist: "Zu der Thematik ist grundsätzlich festzustellen, dass die universitätsseitige Genehmigung nicht hochschulbezogener Veranstaltungen sowohl im Kerngebiet als auch an den Entwicklungsstandorten an die Erfüllung von hohen Wertungskriterien und an die strikte Einhaltung von Auflagen geknüpft ist. Alle Veranstaltungsanfragen werden zunächst an den strengen Maßstäben der Vereinbarkeit mit der universitären Aufgabenerfüllung und hier insbesondere die Sicherung reibungsloser Betriebsabläufe sowie Korrespondenz mit dem Qualitätsanspruch und der Imageverträglichkeit geprüft. Für die Einhaltung der behördlichen Auflagen und die Einholung der notwendigen öffentlichen Genehmigungen zeichnet sich der Veranstalter selbst verantwortlich. In den zurückliegenden Jahren der Vermietung von Räumlichkeiten an externe Gäste hat es keine einzige Beanstandung gegeben. Der Antrag zur Durchführung der Ausstellung Home & Garden auf dem Campus Westend wurde wie alle Anfragen intensiv ausführlich geprüft. Die bisherigen Ausstellungsorte für die Präsentation hochwertiger Gartenmöbel und entsprechender Accessoires zeichnet sich durch besondere Lagequalität aus, so z. B. das Schloss Monrepos in Ludwigsburg, das Schloss Schönbrunn in Wien und nicht zuletzt das Schloss Biebrich, das allen bekannt sein dürfte. Der professionelle und exklusive Veranstalter hatte damit in der Vergangenheit in reichem Maße bewiesen, dass er mit sensiblen und äußerst werthaltigen Flächen in schonender sowie geeigneter Weise umgehen kann. Die vorgelegten Referenzen waren beeindruckend. Die Ausstellungsdurchführung ist mit folgenden konkreten Auflagen erlaubt worden: - Präsentation nur in den Semesterferien, und zwar nur im wochenbezogenen Zeitfenster von Donnerstag bis Sonntag, - keinerlei Behinderung bei der öffentlichen Zugänglichkeit des Campusareals etwa durch Kassenstationen oder Sicherheits- bzw. Aufsichtspersonal, - freies Kartenkontingent und damit kostenloser Eintritt für alle Universitätsangehörigen, - Ausstellungsnutzung nur der seitwärts des Haupteingangs situierten Freiflächen in engster Abstimmung mit dem verantwortlichen Campus-Gärtnern und der Leitung des Botanischen Gartens, - Einhaltung der üblichen Auflagen zu Aufbauten, Zuwegung, Haftung, Weisungs- und Verhaltensregeln etc. Es trifft nicht zu, dass wegen dieser kommerziellen Veranstaltung Studierende oder gar die Öffentlichkeit ausgesperrt worden ist. Die Zugänglichkeit des Campusareals war jederzeit gewährleistet. Ebenso hat es keinerlei Beeinträchtigungen beim ordnungsgemäßen Betrieb der Universität gegeben. Auch ist keine einzige Beschwerde, weder von Bürgerinnen oder Bürgern der angrenzenden Stadtquartiere, von unmittelbaren Nachbarn, von Gästen noch von direkt betroffenen Universitätsangehörigen, eingegangen. Vielmehr haben die Besucher der Ausstellung ein positives und gastfreundliches Bild der Universität als Teil einer weltoffenen Stadt mitgenommen. Dies war die tatsächliche Resonanz einer gelungenen Veranstaltung mit hohem Erinnerungswert. Anschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass mit Datum 01.01.2008 die denkmal- und ensemblegeschützte Gesamtanlage der ehem. IG Farbenverwaltung in das Eigentum der Stiftungsuniversität übergegangen ist." Eine allgemeine Bewertung der Genehmigungspraxis nicht hochschulbezogener Veranstaltungen durch die Universität auf deren Gelände steht dem Magistrat nicht zu. Der Magistrat wird die weitere Entwicklung jedoch aufmerksam beobachten, da aufgrund der im Bebauungsplan für das Campusgelände Westend festgesetzten Nutzungsarten "Sondergebiet Hochschule" bzw. "Private Grünfläche - Universitätspark" eine zunehmende gewerbliche Nutzung der betreffenden Parkflächen nicht mit diesen Festsetzungen vereinbar wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.09.2007, OA 483 Bericht des Magistrats vom 04.02.2008, B 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.09.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 20.10.2008, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 580 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.12.2008, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 580 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4932, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 01.12.2008 Aktenzeichen: 61 0