Zukunft des Gebäudes Bornheimer Realschule
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 561
Betreff: Zukunft des Gebäudes Bornheimer Realschule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5923 - OA 824 OBR 3 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.12.2009 Zwischenbericht: Zu
- Die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Bornheimer Realschule durch die Louise-von-Rothschild-Schule kann erst dann beendet werden, wenn die Raumbedarfe der Realschule in vollem Umfang an ihrem Hauptstandort in der Usinger Straße gedeckt werden können. Dies wird nach heutigem Stand in drei Jahren möglich sein. Zu
- Eine Nutzung des Gebäudes durch die Hans-Böckler-Schule ist vorgesehen zur Auflösung ihrer weit entfernten Dependance in der Pestalozzischule, der damit weitere Entwicklungsmöglichkeiten zum Ganztagsbetrieb eröffnet werden. Zu
- Sowohl für den Standort der ehemaligen Bornheimer Realschule als auch der Hans-Böckler-Schule besteht erheblicher Sanierungsbedarf zum Brandschutz, der aber kostenmäßig noch nicht erfasst und eine Zeitplanung noch nicht erarbeitet werden konnte. Zu
- Mittel aus dem Konjunkturprogramm sind dafür nicht vorgesehen. Zu
- Dazu kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Zu
- Die Kapazitätsberechnung für die künftige Mittagessenversorgung legt eine Zweizügigkeit der Louise-von-Rothschild-Schule zugrunde.