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Nach Ausfall des Bades in der Ernst-Reuter-Schule Alternativen für den Schwimmunterricht bereitstellen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 539

Betreff: Nach Ausfall des Bades in der Ernst-Reuter-Schule Alternativen für den Schwimmunterricht bereitstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8229 - NR 1867 CDU und GRÜNE, OA 1017 OBR 8, B 164/10 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.01.2011 Zwischenbericht: Aufgrund des baulichen und technischen Zustandes der gesamten Ernst-Reuter-Schule ist das Schwimmbad in eine Sanierungsstudie für das Gesamtkonzept integriert und kann nur im Zusammenhang betrachtet werden. Abgesehen von den schweren baukonstruktiven Mängeln, die zur Schließung der Schwimmhalle führten, weisen auch sämtliche Sporthallen der Schule erhebliche Mängel und Schäden an der Bausubstanz auf. Die Großsporthalle entspricht weder den heutigen Anforderungen an eine Großsporthalle noch den aktuellen Normgrößen. Die technischen Anlagen der Ernst-Reuter-Schule sind in der Vergangenheit immer wieder repariert, aber nicht grundlegend erneuert worden, so dass hier mittelfristig erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Fassade der gesamten Schule müsste komplett erneuert werden. Darüber hinaus sind im Rahmen einer Sonderbaukontrolle erhebliche Mängel erkannt worden, die den kurzfristigen Anbau von provisorischen Fluchttreppen erforderlich machten. In Anbetracht der großen Zahl der Probleme ist beabsichtigt, eine technische, bauliche und funktionale Analyse der gesamten Schule zu beauftragen, um ein betrieblich und wirtschaftlich optimiertes Konzept für die nachhaltige Sanierung der Schule zu erhalten. Aufgrund des technischen Zustandes der Gesamtanlage einerseits, der hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität des Ensembles andererseits, empfiehlt das Hochbauamt, die konkrete Neubauplanung der Schwimmhalle erst nach Vorliegen der Sanierungsstudie für das gesamte Areal zu beauftragen - das Ergebnis dieser Studie soll im März 2011 zur Verfügung stehen. Bislang liegt uns für den Neubau eine Kostenschätzung i.H.v. 3,5 Mio. Euro und für die Sanierung eine Kostenschätzung i.H.v. 2,7 Mio. Euro vor. Die Erfahrung zeigt, dass es bei Sanierungen zu vorher nicht absehbaren Problemen kommen kann, welche noch einmal erhebliche Mehrkosten verursachen können. Deshalb wird seitens des Stadtschulamtes und des Hochbauamtes der Neubau der Schwimmhalle als die ökonomischere Lösung angesehen. Eine Kostenberechnung ist erst möglich, wenn das Ergebnis der Sanierungsstudie für das Gesamtkonzept vorliegt.