Verkehrskonzept für Goldstein
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 23.02.2018, B 50 Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 13.10.2016, § 637 - OA 45/16 OBR 6, l. B 219/17 - Zwischenbericht: Wie im Bericht des Magistrats vom 10.07.2017. B 219,
dargelegt, stellt die Schaffung der bisher nicht zugelassenen
Rechtsabbiegemöglichkeit von der Ausfahrrampe der A 5 an der Anschlussstelle
Niederrad aus Richtung Norden zur Straßburger Straße aus rechtlichen,
verkehrlichen und zeitlichen Gründen keine Option für ein grundsätzlich
verändertes Konzept zur äußeren Erschließung von Goldstein dar. Hinsichtlich der Vorschläge der Bürgerinitiative
Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein für ein Verkehrskonzept
Goldstein liegt daher der Fokus nun im Wesentlichen auf der Frage der
Verkehrsabwicklung im Tannenkopfweg. Dabei gilt es grundsätzlich konkurrierende
Zielansprüche ausgewogen zu berücksichtigen: gute Erreichbarkeit aller Bereiche
von Goldstein für den Quell- und Zielverkehr, störungsarme und gleichzeitig
umfeldverträgliche Verkehrsabwicklung im Tannenkopfweg sowie Vermeidung
ausgeprägter quartiersfremder Durchgangsverkehre. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass der
Handlungsspielraum insgesamt relativ begrenzt ist. Aus der Diskussion mit der
Bürgerinitiative, der Siedlungsgemeinschaft und Ortsbeiratsvertretern bestehen
noch Prüfaufträge, die derzeit abgearbeitet werden. Im II. Quartal 2018 sollen die bis dahin erzielten
Ergebnisse erneut mit den Akteuren diskutiert werden.
Darauf aufbauend sollen dann auch Inhalte und Ablauf einer öffentlichen
Veranstaltung zum Verkehrskonzept Goldstein erörtert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
30.08.2016, OA 45
Bericht des
Magistrats vom 10.07.2017, B 219
Bericht des
Magistrats vom 03.09.2018, B 280
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
28.02.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6
am 10.04.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 50 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
24. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich einen Bericht (B 280) vorgelegt hat.
Beschlussausfertigung(en): § 2688, 21. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 Aktenzeichen: 32 1