Verkehrskonzept für Goldstein
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Bericht des Magistrats vom 23.02.2018, B 50
Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 637 - OA 45/16 OBR 6, l. B 219/17 - Zwischenbericht: Wie im Bericht des Magistrats vom 10.07.2017. B 219, dargelegt, stellt die Schaffung der bisher nicht zugelassenen Rechtsabbiegemöglichkeit von der Ausfahrrampe der A 5 an der Anschlussstelle Niederrad aus Richtung Norden zur Straßburger Straße aus rechtlichen, verkehrlichen und zeitlichen Gründen keine Option für ein grundsätzlich verändertes Konzept zur äußeren Erschließung von Goldstein dar. Hinsichtlich der Vorschläge der Bürgerinitiative Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein für ein Verkehrskonzept Goldstein liegt daher der Fokus nun im Wesentlichen auf der Frage der Verkehrsabwicklung im Tannenkopfweg. Dabei gilt es grundsätzlich konkurrierende Zielansprüche ausgewogen zu berücksichtigen: gute Erreichbarkeit aller Bereiche von Goldstein für den Quell- und Zielverkehr, störungsarme und gleichzeitig umfeldverträgliche Verkehrsabwicklung im Tannenkopfweg sowie Vermeidung ausgeprägter quartiersfremder Durchgangsverkehre. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass der Handlungsspielraum insgesamt relativ begrenzt ist. Aus der Diskussion mit der Bürgerinitiative, der Siedlungsgemeinschaft und Ortsbeiratsvertretern bestehen noch Prüfaufträge, die derzeit abgearbeitet werden. Im II. Quartal 2018 sollen die bis dahin erzielten Ergebnisse erneut mit den Akteuren diskutiert werden. Darauf aufbauend sollen dann auch Inhalte und Ablauf einer öffentlichen Veranstaltung zum Verkehrskonzept Goldstein erörtert werden.