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Verkehrskonzept für Goldstein

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 219 Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 637 - OA 45/16 OBR 6, B 30/17 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.11.2017 Zwischenbericht: Ein zentraler Baustein im Verkehrskonzept der Bürgerinitiative Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein ist das Einrichten einer bisher nicht zugelassenen Rechtsabbiegemöglichkeit von der Ausfahrrampe der A 5 an der Anschlussstelle Niederrad aus Richtung Norden zur Straßburger Straße in Richtung Goldstein. Eine solche Rechtsabbiegemöglichkeit ist jedoch im Planfeststellungsbeschluss für diese Ausfahrrampe ausdrücklich ausgeschlossen worden. Hintergrund war die von der Stadtverordnetenversammlung zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, dass durch die Rechtsabbiegemöglichkeit dem potenziellen Schleichverkehr durch die Siedlung Goldstein in Richtung Schwanheim Vorschub geleistet würde. Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, die geeignet wären, diese Befürchtungen nachhaltig zu entkräften. Auch unter aktuellen Randbedingungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkehrsdruck auf den Tannenkopfweg durch das Zulassen der Rechtsabbiegemöglichkeit signifikant steigen würde. Gleichzeitig schließen die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses eine versuchsweise Einrichtung der Rechtsabbiegemöglichkeit aus. Eine Verkehrsuntersuchung unter aktuellen Randbedingungen als Grundlage für eine belastbare Abschätzung der Wirkungen und als Basis eines ggf. einzuleitenden Planänderungsverfahrens ist sehr aufwendig. Dieser Weg wird nur weiterverfolgt, wenn der Magistrat hierzu ausdrücklich von der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert wird. In jedem Fall müsste für die Einrichtung einer Rechtsabbiegemöglichkeit eine sehr lange Vorlaufzeit unterstellt werden. Es erscheint jedoch nicht zielführend, die Verbesserung der von den Bürgerinnen und Bürgern in Goldstein kritisierten Verhältnisse von einer allenfalls langfristig umsetzbaren Maßnahme abhängig zu machen. Der Magistrat wird daher vorrangig die weiteren Vorschläge daraufhin untersuchen, ob sie auch unabhängig von der Rechtsabbiegemöglichkeit sinnstiftend umgesetzt werden können. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Alternativvorschlägen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat mit der Bürgerinitiative und der Siedlergemeinschaft erörtern, wie die Konzepterarbeitung und Vorstellung in einer öffentlichen Veranstaltung vollzogen werden kann. Der Magistrat wird über den Fortgang der Diskussion berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.08.2016, OA 45 Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 30 Bericht des Magistrats vom 23.02.2018, B 50 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.07.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 219 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 219 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 219 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1755, 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2017 § 2209, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 32 1