Verkehrskonzept für Goldstein
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B
219 Betreff:
Verkehrskonzept für Goldstein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 637 - OA 45/16 OBR 6, B 30/17
- Zwischenbescheid des
Magistrats vom 27.11.2017 Zwischenbericht: Ein zentraler Baustein im Verkehrskonzept der
Bürgerinitiative Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein ist das
Einrichten einer bisher nicht zugelassenen Rechtsabbiegemöglichkeit von der
Ausfahrrampe der A 5 an der Anschlussstelle Niederrad aus Richtung Norden zur
Straßburger Straße in Richtung Goldstein. Eine solche Rechtsabbiegemöglichkeit
ist jedoch im Planfeststellungsbeschluss für diese Ausfahrrampe ausdrücklich
ausgeschlossen worden. Hintergrund war die von der Stadtverordnetenversammlung
zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, dass durch die Rechtsabbiegemöglichkeit dem
potenziellen Schleichverkehr durch die Siedlung Goldstein in Richtung
Schwanheim Vorschub geleistet würde. Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, die geeignet
wären, diese Befürchtungen nachhaltig zu entkräften. Auch unter aktuellen
Randbedingungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkehrsdruck auf
den Tannenkopfweg durch das Zulassen der Rechtsabbiegemöglichkeit signifikant
steigen würde. Gleichzeitig schließen die Festlegungen des
Planfeststellungsbeschlusses eine versuchsweise Einrichtung der
Rechtsabbiegemöglichkeit aus. Eine Verkehrsuntersuchung unter aktuellen
Randbedingungen als Grundlage für eine belastbare Abschätzung der Wirkungen und
als Basis eines ggf. einzuleitenden Planänderungsverfahrens ist sehr aufwendig.
Dieser Weg wird nur weiterverfolgt, wenn der Magistrat hierzu ausdrücklich von
der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert wird. In jedem Fall müsste für die Einrichtung einer
Rechtsabbiegemöglichkeit eine sehr lange Vorlaufzeit unterstellt werden. Es
erscheint jedoch nicht zielführend, die Verbesserung der von den Bürgerinnen
und Bürgern in Goldstein kritisierten Verhältnisse von einer allenfalls
langfristig umsetzbaren Maßnahme abhängig zu machen. Der Magistrat wird daher
vorrangig die weiteren Vorschläge daraufhin untersuchen, ob sie auch unabhängig
von der Rechtsabbiegemöglichkeit sinnstiftend umgesetzt werden können. Darüber
hinaus ist die Entwicklung von Alternativvorschlägen vorgesehen. Vor diesem
Hintergrund wird der Magistrat mit der Bürgerinitiative und der
Siedlergemeinschaft erörtern, wie die Konzepterarbeitung und Vorstellung in
einer öffentlichen Veranstaltung vollzogen werden kann. Der Magistrat wird über
den Fortgang der Diskussion berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
30.08.2016, OA 45
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2017, B 30
Bericht des
Magistrats vom 23.02.2018, B 50 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
19.07.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6
am 15.08.2017, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 219 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 219 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 219 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1755, 14. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 19.09.2017 § 2209, 17. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 32 1